forum Rechte von Rückkehrer*innen in Post-Konfliktzonen

Einführung in das Thema

Rechte von Rückkehrer*innen in Post-Konfliktzonen

Den ausführlichen Text des Gremiums findet man hier.

Weltweit sind laut Angaben des UN Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) 68, 5 Millionen Menschen auf der Flucht. Viele dieser Menschen sind nicht ihr ganzes Leben lang Flüchtlinge, sondern kehren zu einem späteren Zeitpunkt in ihre Heimat zurück. Diese Rückkehr kann unterschiedliche Gründe haben: So kann die Bedrohung, vor der sie ursprünglich geflohen sind, verschwunden oder ein Konflikt beigelegt worden sein. Nicht selten sind Flüchtlinge aber auch zur Rückkehr gezwungen, weil ihre Situation auf der Flucht schlimmer ist als die in ihrer Heimatregion.

Eine Rückkehr in die von einem Konflikt verwüstete Heimat bringt aber weitere Probleme mit sich, denn in den meisten Fällen können Rückkehrer*innen nicht einfach ihr früheres Leben fortsetzen.  Oft finden sie ihre Heimat und ihr Eigentum infolge von Kriegsschäden zerstört vor: Es mangelt an zentralen Dingen wie Wasser, Nahrung und sanitären Anlagen, aber auch an einem effektiven Gesundheitssystem und Bildungsmöglichkeiten. Mitunter verwehren sich Staaten gegen die Rückkehr von ganzen Bevölkerungsgruppen oder sprechen diesen sogar die Staatsangehörigkeit ab, um ihre Rückkehr zu verhindern.

Die Gruppe der Rückkehrer*innen ist für Menschenrechtsverletzungen besonders verwundbar und bislang durch das Völkerrecht nicht ausreichend geschützt. Der Menschenrechtsrat soll daher darüber beraten, wie die internationale Gemeinschaft Rückkehrer*innen weltweit bei der Reintegration in ihre Heimat helfen kann.

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