Einführung in das Thema
Akademische Freiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung
Den ausführlichen Text des Gremiums findet man hier.
Als eines der ersten Menschenrechte wurde die Meinungsfreiheit schon 1789 von den Akteuren der französischen Revolution in der weltweit ersten Kodifikation von Menschenrechten, der „Erklärung von Menschen- und Bürgerrechten“ in Artikel 11 festgehalten. „Die freie Äußerung von Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte: Jede*r Bürger*in kann also frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen.“
Sie zu schützen haben sich auch die Vereinten Nationen 1948 zur Aufgabe gemacht und stellten im Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte klar: „Jede*r hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Dieses essentielle Menschenrecht hat viele Facetten, die alle eine zentrale Rolle für das Zusammenleben von Menschen in einer freien Gesellschaft spielen. Im alltäglichen Leben bedeutet es, dass niemand negative Konsequenzen für das ausformulieren seiner Gedanken haben muss, im Bereich der Politik ermöglicht es den Menschen, ihre Stimme gegen Missstände zu erheben, ohne dass die Obrigkeit dies unterbinden kann und im Bereich der Presse bedeutet es die Garantie, dass Publikationen jeglicher Art keiner Zensur unterworfen sind. Aber auch für Akademiker*innen ist dieses Menschenrecht ein Garant für die Ausübung ihrer Tätigkeit. Die akademische Freiheit ist seit jeher ein besonders schützenswertes Gut gewesen.
Von Galileo Galilei, der seine Forschungen, auf denen unser modernes Astronomie-Verständnis basiert, mit dem Scheiterhaufen bezahlen musste, über das Nazi-Regime, dass durch das Verbrennen „entarteter“ Werke ihr Meinungsmonopol durchzusetzen versuchte, bis hin zu heutigen Herausforderungen: Die Wissenschaft zu kontrollieren ist etwas, das autoritäre Regime seit jeher versucht haben, um ihre Macht zu stabilisieren. Dass das aber eine Gefahr ist, wird dann deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass der Fortschritt einer Gesellschaft ohne Forschende und Lehrende, die frei sind und so ihre Kapazitäten voll ausschöpfen können, nur noch langsam wenn nicht sogar gar nicht mehr stattfinden würde.
description Positions- und Arbeitspapiere
- Positionspapier von Bulgarien Stand: 19.03.2019 20:44 – Nr. 29380
- Positionspapier von Saudi-Arabien Stand: 23.03.2019 12:29 – Nr. 29399
- Positionspapier von Brasilien Stand: 23.03.2019 14:30 – Nr. 29403
- Positionspapier von Peru Stand: 26.03.2019 00:18 – Nr. 29428
- Positionspapier von Chile Stand: 28.03.2019 14:40 – Nr. 29445
- Positionspapier von Ruanda Stand: 31.03.2019 19:07 – Nr. 29452
- Positionspapier von Kambodscha Stand: 02.04.2019 17:29 – Nr. 29469
- Positionspapier von Senegal Stand: 19.04.2019 17:11 – Nr. 29505
- Arbeitspapier von Argentinien Stand: 07.05.2019 11:25 – Nr. 29626
- Positionspapier von Island Stand: 23.04.2019 22:57 – Nr. 29630
- Positionspapier von Eritrea Stand: 25.04.2019 17:53 – Nr. 29634
- Positionspapier von Nigeria Stand: 09.05.2019 17:06 – Nr. 29679
- Arbeitspapier von Dänemark Stand: 28.05.2019 22:15 – Nr. 29702
- Positionspapier von Italien Stand: 21.05.2019 17:43 – Nr. 29714
- Arbeitspapier von Sri Lanka Stand: 27.05.2019 09:12 – Nr. 29723
- Arbeitspapier von Brasilien Stand: 27.05.2019 06:11 – Nr. 29725
- Positionspapier von Kuba Stand: 26.05.2019 19:22 – Nr. 29740
- Positionspapier von Ukraine Stand: 26.05.2019 22:16 – Nr. 29742
- Positionspapier von Reporter ohne Grenzen Stand: 29.05.2019 08:43 – Nr. 29777
- Positionspapier von Tschechische Republik Stand: 29.05.2019 17:14 – Nr. 29784
- Arbeitspapier von Saudi-Arabien Stand: 29.05.2019 22:58 – Nr. 29813