forum Förderung von klimafreundlichen und nachhaltigen Finanzstrukturen

Einführung in das Thema

Unter folgendem Link können Sie den Gremientext für dieses Thema abrufen:
https://tools.dmun.de/files/files/munbw/MUNBW%202024/WiSo_GT1_Finanzstrukturen.pdf

Allgemein zum Wirtschafts- und Sozialrat:

Der Wirtschafts- und Sozialrat ist eines der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen. Er ist gemäß der Charta das zentrale Organ der Vereinten Nationen in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Kultur, Erziehung sowie Gesundheit (Artikel 62). Darüber hinaus nimmt er alle Aufgaben wahr, für die er im Zusammenhang mit der Durchführung von Empfehlungen der Generalversammlung zuständig ist (Artikel 66). Er übt seine Tätigkeit unter der Oberaufsicht der Generalversammlung aus. Er kann Untersuchungen durchführen, Berichte erstellen sowie Resolutionen zu seinen Themenbereichen verabschieden. Hierbei kann der Wirtschafts- und Sozialrat gegenüber der Generalversammlung, den Mitgliedstaaten und Sonderorganisationen Empfehlungen aussprechen (Artikel 61 ff.). Weiterhin erarbeitet der Wirtschafts- und Sozialrat Übereinkommen und legt diese dann der Generalversammlung zwecks Beschluss vor. Außerdem kann er im Rahmen seiner Zuständigkeit Konferenzen einberufen. Er koordiniert darüber hinaus die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Behandelt der Wirtschafts- und Sozialrat Themen, die für ein Mitglied der Vereinten Nationen von besonderem Belang sind, so kann er dieses zur Teilnahme an seinen Beratungen ohne Stimmrecht einladen (Artikel 70). Dies betrifft auch Vertreter*innen von Sonderorganisationen, anderen internationalen Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen. Mit diesen kann er Abmachungen „zwecks Konsultationen“ treffen (Artikel 71). Eine große Anzahl von Nichtregierungsorganisationen besitzt einen sogenannten Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat. Das bedeutet unter anderem, dass diese Organisationen zu Fragen ihres Arbeitsgebietes empfehlende Berichte beim Wirtschafts- und Sozialrat einreichen können. Selbst wenn die Resolutionen des Wirtschafts- und Sozialrates völkerrechtlich unverbindlich sind, wird ihnen vor allem von der interessierten Öffentlichkeit sowie von Verbänden aus den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt große Beachtung geschenkt. Ein wichtiger Faktor ist dabei die bei den Vereinten Nationen vorherrschende Konsensorientierung: Die Mitgliedstaaten sind immer darum bemüht, Resolutionen mit breiter Mehrheit oder sogar einstimmig zu verabschieden. Dieses Prinzip sorgt für einen großen Rückhalt der verabschiedeten Inhalte und begünstigt auch vor dem Hintergrund der Unverbindlichkeit deren Einhaltung. Über finanzielle Mittel kann der Wirtschafts- und Sozialrat nicht verfügen. Wenn er Mittel bereitstellen will, so muss er die Generalversammlung bitten, diese im Rahmen des UN-Haushaltes bereitzustellen. Der Wirtschafts- und Sozialrat übt folglich im Rahmen des UN-Systems primär eine beratende Tätigkeit aus und unterstützt die anderen Gremien sowie die Mitgliedstaaten durch Expertise.

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