forum Antrag der Republik Kosovo auf Erlass von Sofortmaßnahmen gegen das militärische Vorgehen Serbiens gemäß Art. 41 IGH-Statut

Einführung in das Thema

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Allgemein zum IGH:

Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist ein Organ der Vereinten Nationen (UN) – wie auch der Sicherheitsrat, die Generalversammlung oder der Wirtschafts- und Sozialrat. Verankert ist die Schaffung dieses völkerrechtlichen Hauptrechtsprechungsorgans in Art. 92 der UN-Charta (UNCh). Seine Organisation und Funktionsweise gestaltet das IGH-Statut aus. Alle Staaten, die den Vereinten Nationen angehören, sind kraft Mitgliedschaft zugleich Vertrags- parteien des IGH-Statuts (IGHSt), dessen Bestimmungen für sie sonach gelten. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Mitgliedstaaten automatisch auch vor dem IGH auftreten können – sei es als Klägerin (sog. Aktivlegitimation) oder in der Verteidigung als Verklagte (sog. Passivlegitimation). Um sich vor dem IGH durch Bevollmächtigte vertreten zu lassen und seiner Gerichtsbarkeit unterworfen zu sein, müssen die Mitgliedstaaten gesondert erklären, dass sie die Zuständigkeit des Gerichts auch für ein konkretes Verfahren anerkennen (sog. Unterwerfungs- erklärung, Art. 36 II IGHSt). Statt dies für jedes anhängige Verfahren einzeln zu tun, kann die Unterwerfung auch einmalig für alle aufkommenden Streitigkeiten erklärt werden. Für die Simulation des IGH bei MUNBW 2024 wird als gegeben vorausgesetzt, dass Serbien die Zuständigkeit des IGH in der Sache anerkannt hat. Kosovo ist nicht Mitglied der Vereinten Nationen und damit nicht Vertragspartei des IGH-Statuts. Gemäß Art. 35 II IGHSt können Staaten in diesem Fall dennoch Streitparteien vor dem IGH sein, sofern der UN-Sicherheitsrat dem zustimmt.

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