forum Tiefsee-Bergbau im Lichte des Abkommens zum Schutz der Meeresökosysteme außerhalb staatlicher Hoheit
- location_on Umweltversammlung
Einführung in das Thema
Unter folgendem Link können Sie den Gremientext für dieses Thema abrufen: https://tools.dmun.de/files/files/munbw/MUNBW%202024/UV_GT1_Tiefseebergbau.pdf
Allgemein zur Umweltversammlung:
Die Umweltversammlung (UV, engl. United Nations Environment Assembly, UNEA) ist das Hauptentscheidungsorgan des Umweltprogramm der Vereinten Nationen (engl. United Nations Environment Programme, UNEP). Sie tagte zum ersten Mal im Juni 2014 in Nairobi, dem Standort des Hauptsitzes des UNEP, nachdem das Vorgänger-Gremium, der UNEP Verwaltungsrat, aufgelöst wurde als Staats- und Regierungschef*innen auf der Rio+20-Konferenz dem Umweltprogramm mehr Kompetenzen geben wollten. Mit dieser Neuorganisation sollte das Steuerungsgremium des Umweltprogramms zusätzlich ein starkes politisches Mandat bekommen, zu einer Generalversammlung aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN) in Umweltfragen zu werden und zum höchsten umweltpolitischen Gremium bei den Vereinten Nationen werden. Die Umweltversammlung trifft sich in der Regel alle zwei Jahre, um Grundsatzbeschlüsse, Resolutionen und ministeriale Erklärungen zur globalen Umweltpolitik zu beschließen und Umsetzungsübereinkommen zu Klimaverträgen vorzubereiten und zu verhandeln. Die Resolutionen der UV sind völkerrechtlich nicht bindend, wie bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen aber auch, haben sie eine große Signalwirkung und führen zu staatlichen Programmen und Gesetzen. Das Mandat des UNEP ist es, globale, regionale und nationale Umweltdaten zu sammeln, den Transfer von Technologie und Wissen zu nachhaltiger Entwicklung zu fördern und die Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und politischen Entscheidungstragenden zu koordinieren. Außerdem sollen politische Instrumente für den Umweltschutz entwickelt werden, es sollen also internationale Umweltabkommen entwickelt werden und der Staatengemeinschaft vorgelegt werden. Das Umweltprogramm bezieht seine Finanzierung wesentlich aus drei Quellen. Die direkten Verwaltungskosten werden aus dem UN-Budget bezahlt. Die Kosten für die meisten Aktivitäten des UNEP werden vom sog. Environment Fund gedeckt, einem Fund, der durch die freiwilligen Zahlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen befüllt wird. Staaten, Internationale Organisationen und Nichtstaatliche Akteure können das Umweltprogramm zudem mit zweckgebundene Zuwendungen finanzieren. Die Internationale Umweltgovernance, also die Gesamtheit aller internationalen und völkerrechtlichen Umweltregime und -abkommen, ist sehr stark zersplittert. Es gibt die Globale Umweltfazilität (engl. Global Environment Facility, GEF) unter dem Dach der Weltbank, es gibt das Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF) und es gibt die zahlreichen Umweltübereinkommen, wie die Klimarahmenkonvention, das Übereinkommen zur Bekämpfung von Wüstenbildung, die Biodiversitätskonvention oder das Fischereiabkommen, die zwar durch das Umweltprogramm entwickelt und vorbereitet wurden, mit der Ratifikation allerdings unabhängig geworden sind und ein eigenes Sekretariat bekommen haben. Es gibt deswegen Bestrebungen, dem UNEP noch weitere Kompetenzen zuzuschreiben und aus dem Programm eine Internationale Organisation zu machen, unter dessen Dach alle internationalen umweltpolitischen Fäden zusammenlaufen sollen. Damit stünde einer UN-Umweltorganisation ein festes jährliches Budget zu, es könnte effektiver die drängendsten Umweltprobleme unserer Zeit bekämpfen und hätte ein größeres politisches Gewicht, auf Augenhöhe mit anderen Organisationen.
description Positions- und Arbeitspapiere
- Positionspapier von Frankreich Stand: 01.05.2024 17:04 – Nr. 35714
- Positionspapier von Sudan Stand: 16.04.2024 20:29 – Nr. 35727
- Positionspapier von Vereinigte Arabische Emirate Stand: 02.05.2024 10:02 – Nr. 35738
- Positionspapier von Indien Stand: 23.04.2024 08:33 – Nr. 35754
- Positionspapier von Ecuador Stand: 26.04.2024 17:25 – Nr. 35767
- Positionspapier von Polen Stand: 27.04.2024 12:34 – Nr. 35770
- Positionspapier von Myanmar Stand: 07.05.2024 20:20 – Nr. 35779
- Positionspapier von Japan Stand: 04.05.2024 13:12 – Nr. 35780
- Positionspapier von Côte d'Ivoire Stand: 02.05.2024 16:29 – Nr. 35786
- Positionspapier von Mauritius Stand: 03.05.2024 23:38 – Nr. 35791
- Positionspapier von Deutschland Stand: 05.05.2024 18:58 – Nr. 35811
- Positionspapier von Vereinigte Staaten Stand: 05.05.2024 19:49 – Nr. 35840
- Positionspapier von Oman Stand: 07.05.2024 12:49 – Nr. 35878
- Positionspapier von Nigeria Stand: 07.05.2024 13:46 – Nr. 35889
- Positionspapier von Bolivien Stand: 06.05.2024 19:46 – Nr. 35906
- Positionspapier von Portugal Stand: 05.05.2024 12:01 – Nr. 35923
- Positionspapier von Ghana Stand: 05.05.2024 15:01 – Nr. 35927
- Positionspapier von Die Niederlande Stand: 07.05.2024 21:21 – Nr. 35929
- Positionspapier von Kolumbien Stand: 05.05.2024 17:22 – Nr. 35933
- Positionspapier von Republik Korea Stand: 09.05.2024 06:51 – Nr. 35951
- Positionspapier von Brasilien Stand: 05.05.2024 19:45 – Nr. 35953
- Positionspapier von Aserbaidschan Stand: 07.05.2024 19:57 – Nr. 35968
- Positionspapier von Mosambik Stand: 09.05.2024 22:19 – Nr. 35972
- Positionspapier von Kasachstan Stand: 05.05.2024 23:00 – Nr. 35973
- Positionspapier von Kroatien Stand: 06.05.2024 17:32 – Nr. 36004