forum Recht auf Bildung Geflüchteter
Einführung in das Thema
Fragen zu diesem Thema können Sie an Jeremy Teutsch ([email protected]) richten.
Hier gibt es das Handbuch zum Gremium
Einleitung
Die vierte Zielsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) „Bildung für alle – inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern“ ist vom Scheitern bedroht. Geflüchtete und Asylsuchende haben einen besonderen Bildungsbedarf. Auf der Flucht wird ihr bisheriger Bildungsweg unterbrochen, Zeugnisse gehen verloren, Kinder können nicht in einer ruhigen und sicheren Umgebung lernen. Bildung spielt eine entscheide Rolle in ihrem Integrationsprozess und gibt ihnen die Chance zum gesellschaftlichen Aufstieg in ein besseres Leben. Jedoch können sie oftmals ihr Recht auf Bildung nicht wahrnehmen oder werden systematisch vom Besuch einer Bildungseinrichtung ausgeschlossen. Eine Verbesserung der Bildungssituation von Geflüchteten ist daher dringend notwendig.
Hintergrund und Grundsätzliches
Das Völkerrecht legt fest, dass niemandem der Zugang zu den grundlegenden Menschenrechten, welche in der 1948 verabschiedeten Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte festgeschrieben wurden, verwehrt werden darf. Ein ebensolches dort festgeschriebenes grundlegendes Menschenrecht ist der freie Zugang zu Bildung. So heißt es in Artikel 26 der Erklärung folgendermaßen: “Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. [...] Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziel haben.”
Das Recht auf Bildung ist daher ein universelles Menschenrecht, es gilt für jede*n zu jeder Zeit und an jedem Ort. Es ist ein Schlüsselrecht, da durch Bildung überhaupt erst ein Verständnis für Menschenrechte geschaffen wird. Gut gebildete Menschen besitzen ein ausgeprägteres Bewusstsein über gesundheitliche Risiken, finden leichter Arbeit und erfahren mehr Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben und können besser ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Bildung befähigt Menschen dazu, sich weiterzuentwickeln und selbst zu verwirklichen, sozial aufzusteigen, sowie sich an demokratischen Prozessen und gesellschaftlichen Debatten zu beteiligen. Insbesondere Frauen profitieren in enormen Maße von Bildung, da sie sich so von Unterdrückung emanzipieren und ihren gesellschaftlichen Stellenwert verbessern können.
Der ungehinderte Zugang zu Bildungsangeboten stellt für viele Menschen mittlerweile eine alltägliche Selbstverständlichkeit dar und wird nicht als ein hart umkämpftes Menschenrecht, welches einen instrumentalen Beitrag zu einem würdevollen Leben leistet, wahrgenommen.
Für viele Millionen von Geflüchteten gestaltet sich die Realität jedoch wesentlich anders. Vielen von ihnen bleibt der Zugang zu Bildung verschlossen, obwohl gerade der Zugang zu Bildung ihnen die Mittel gibt, aus Armut zu entfliehen und sich erfolgreich in die Gesellschaft ihres Aufnahmelands zu integrieren.
Aktuelles
Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) zufolge befinden sich aktuell mehr als 25,9 Millionen Menschen weltweit in einer Fluchtsituation. Ein Großteil der Geflüchteten sind Minderjährige, welche häufig von ihrer Familie getrennt sind. Von den insgesamt 7,1 Millionen Flüchtlingskindern, die sich im schulfähigen Alter befinden, gehen nur 47%, also 3,4 Millionen Kinder, regelmäßig zur Schule.
Beim Zugang zu Bildung besteht ein signifikanter Unterschied zwischen Geflüchteten und ihren nichtgeflüchteten Altersgenoss*innen, der im Lauf einer schulischen Ausbildung immer weiter zunimmt. Die Lage, insbesondere bei Grundschul- und Hochschulbildung, hat sich in den vergangenen Jahren zwar um ein bis drei Prozentpunkte verbessert, bietet aber weiterhin großen Anlass zur Sorge
Eine Grundschulausbildung wird immerhin 63% aller Flüchtlingskinder zuteil. Weltweit erhalten allerdings 93% aller Kinder Grundschulunterricht. Obwohl der erfolgreiche Abschluss einer weiterführenden Schule fundamental für die eigene Bildungs- und Arbeitsperspektive ist, besuchen lediglich 24% aller Geflüchteten eine weiterführende Schule, verglichen dazu werden weltweit 84% aller Kinder und Jugendlichen an einer Mittelschule unterrichtet. Ferner stabilisiert weiterführende Bildung die soziale Entwicklung von heranwachsenden Geflüchteten und verhindert, dass sie wegen Beschäftigungslosigkeit und unklaren Berufsaussichten in die Kriminalität abrutschen.
Die höchste Stufe eines Bildungswegs, ein Studium an einer Hochschule, erreichen nur die allerwenigsten Geflüchteten, nämlich 3%, wohingegen im globalen Durchschnitt fast viermal so viele Menschen an einer Hochschule eingeschrieben sind.
Das UNHCR befürchtet, dass ohne weitreichende Verbesserungen in der weiterführenden Bildung jüngst erzielte Verbesserungen verpuffen werden und eine ganze Generation an heranwachsenden Geflüchteten in die Perspektivlosigkeit getrieben werden wird. Im Kontext dieser Entwicklungen und der dramatischen Zuspitzung der weltweiten Fluchtbewegungen hat UNHCR den Globalen Pakt für Flüchtlinge, welcher am 17. Dezember 2018 von der Generalversammlung in New York angenommen wurde, erarbeitet. Der Pakt besitzt keine rechtliche Bindekraft, vielmehr soll er die internationale Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik verbessern und vereinheitlichen. In Absatz 68 des Paktes bekennen sich die Staaten dazu, Geflüchteten “den Zugang zur Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung zu erleichtern” und den Aufnahmeländer in der Erweiterung ihrer Bildungssysteme Unterstützung zukommen zu lassen.
Probleme und Lösungsansätze
Eine der Hauptursachen bei der unzulänglichen Umsetzung des Rechts auf Bildung für Geflüchtete liegt in der Überforderung der Bildungssysteme der Aufnahmeländer. 84% der weltweit Geflüchteten halten sich in Entwicklungsländern auf. Deren Schulsysteme besitzen kaum die Kapazitäten, um die angemessene Beschulung der Einheimischen sicherzustellen, geschweige denn, um auf den Andrang hunderttausender Geflüchteter angemessen reagieren zu können. Selbst Staaten, deren Bildungssysteme sehr gut ausgebaut sind, haben zum Teil mit erheblichen Schwierigkeiten in der Bildung von Geflüchteten zu kämpfen. Dies zeigt sich am Beispiel von Griechenland, wo auf dem Festland starke Fortschritte in der Integration von Geflüchteten ins staatliche Schulsystem feststellbar sind, während auf den Inseln geringe schulische Kapazitäten und Überbelegung von Flüchtlingsheimen vorherrschen.
Um einer großen Zahl an bildungsbedürftigen Flüchtlingskindern Herr zu werden, wird häufig auf provisorische Sonderschulen zurückgegriffen. Diese sind allerdings für gewöhnlich von minderer Qualität, folgen keinen offiziellen Lehrplänen und stellen Zeugnisse aus, die nicht anerkannt werden. Lernwillige und engagierte Schüler*innen werden so frustriert, wenn sie einen Bildungsabschluss erhalten, der nicht anerkannt wird, und sie auf deren Grundlage von weiterführender Bildung ausgeschlossen bleiben. Diese Exklusion von Flüchtlingskinder aus den nationalen Bildungssystemen ist einer der Hauptgründe, warum so viele Flüchtlingskinder keine weiterführende Schule oder Universität besuchen.
Als wesentlich zuträglicher erweist sich dagegen eine Stärkung der nationalen Bildungssysteme der entsprechenden Aufnahmeländer. Insbesondere bei weiterführenden Schulen besteht großer Handlungsbedarf. Allzuhäufig enden Bildungswege nach dem Grundschulabschluss, weil es keine oder zu wenige Plätze auf weiterführenden Schulen gibt. Weiterführende Bildung ist erheblich kostenintensiver als Grundschulbildung, verlangt nach besser ausgebildeten Lehrer*innen und aufwendigeren Schulmaterialien. Ein Ausbau der Kapazitäten stärkt nicht nur die bereits bestehenden Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, sondern auch den sozialen Zusammenhalt und Toleranz für Menschen, die nicht der Mehrheitsgesellschaft angehören. Insbesondere spezielle Kindergärten, Sprachkurse und Einführungsklassen für Geflüchtete üben eine sehr positive Wirkung auf deren weiteren Bildungsweg aus.
Fehlende Sprachfähigkeiten und eine geringe Impfrate stellen ein weiteres Hindernis in der angemessenen Beschulung von Geflüchteten dar. Häufig verpassen Geflüchtete mehrere Schuljahre, weil sie nicht die für Schulanmeldungen erforderlichen Impfungen, Sprachkenntnisse und Zeugnisse vorweisen können. Außerdem werden geflüchtete Kinder in erheblichem Maße durch nicht erteilte bzw. nur befristete Aufenthaltsgenehmigungen diskriminiert, da sie dadurch von der Schulpflichtigkeit ausgenommen sind und ihnen so der Zugang zu Bildungsangeboten verwehrt wird.
Hier stellt sich die Frage, ob durch eine Lockerung dieser Voraussetzungen für Geflüchtete nicht deren Zugang zu staatlichen Bildungsangeboten erheblich verbessert werden würde. Ebenso könnten spezielle Prüfungen für Geflüchtete angeboten werden, um deren Leistungsstand zu ermitteln.
Eine weitere nicht zu vernachlässigende Problematik in der Zugänglichkeit zu Bildung lässt sich in den Haushalten und Familien von Geflüchteten ausmachen. Je älter Flüchtlingskinder werden, desto stärker steigen die Erwartungen an sie, ihre Familien zu versorgen. Insbesondere Frauen und Mädchen werden in dieser Hinsicht oftmals stark benachteiligt. Haushaltstätigkeiten wie die Betreuung jüngerer Geschwister, älterer Verwandter oder das Sammeln von Wasser werden von ihrer Familie höherrangiger angesehen als ein Bildungsabschluss. Mit Eintritt in die Pubertät können sie dem Druck ausgesetzt werden, ihre Ausbildung aufzugeben, um früh zu heiraten oder arbeiten zu gehen. Flüchtlingsfamilien mit begrenzten Ressourcen entscheiden sich häufig, die Ausbildung eines Sohnes zu priorisieren, da diesem zugetraut wird, später mehr Geld zu verdienen.
Eine Stärkung von nationalen Bildungssystemen sollte daher auch die finanzielle Unterstützung von Flüchtlingsfamilien beinhalten, die andernfalls vom Einkommen ihrer arbeitenden Kinder abhängig wären. Kosten für Schulgeld, Prüfungsgebühren, Schuluniformen, Lernmaterialien und Verkehrsmittel können auf einkommensschwache Flüchtlingsfamilien abschreckend wirken, weswegen eine Reduzierung bzw. Beseitigung dieser Kosten den Zugang zu Bildung bedeutend fördern kann. Staatliche Zuwendungen bzw. Zuschüsse ermöglichen Familien, die Bildungsbedürfnisse ihrer Kinder zu priorisieren und reduzieren so in erheblichem Maße die Wahrscheinlichkeit von Zwangsheiraten und Kinderarbeit als Einkommensquellen. Damit können insbesondere im Bereich der weiterführenden Schulen die Unterrichtsbeteiligung und Anwesenheit der Schüler*innen gesteigert werden.
Punkte zur Diskussion
- Wie kann verhindert werden, dass Geflüchtete von staatlicher Seite diskriminiert werden und nicht den gleichen Zugang zu Bildung wie ihre Altersgenoss*innen erhalten?
- Wie können die Bestimmungen der Absätze 68 und 69 des globalen Pakts für Flüchtlinge umgesetzt werden, um Geflüchteten “den Zugang zur Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung zu erleichtern”?
- Wie kann dafür gesorgt werden, dass mehr Geflüchtete erfolgreich eine weiterführende Schule besuchen?
- Wie können auf der Flucht verloren gegangene oder nicht anerkannte Zeugnisse kompensiert werden?
- Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um geflüchteten Mädchen und Frauen den Zugang zu Bildung zu erleichtern?
- Wie kann sichergestellt werden, dass Flüchtlingskinder nicht vorzeitig die Schule verlassen, weil sie verheiratet werden oder arbeiten müssen? Welche Rolle spielen dabei finanzielle Zuwendungen an Flüchtlingsfamilien?
- Wie können Aufnahmeländer finanziell unterstützt werden? Sollten Staaten, die keine oder nur wenige Geflüchtete aufgenommen haben, Ausgleichszahlungen an Länder mit vielen Geflüchteten leisten?
Besonders hilfreiche Quellen
- Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung zum Menschenrecht auf Bildung http://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/156819/menschenrecht?p=all
- UN News: More than half of world’s refugee children ‘do not get an education’, warns UNHCR - Prägnante Zusammenfassung des Berichts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge über die aktuelle Bildungssituation; Ausführlicher Bericht: siehe Quellen und weiterführende Links (englisch) https://news.un.org/en/story/2019/08/1045281
- SPIEGEL ONLINE: Uno-Bildungsreport. Mehr als 3,7 Millionen Flüchtlingskinder können nicht zur Schule gehen - Deutsche Zusammenfassung des UNHCR-Bericht https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/uno-bildungsreport-3-7-millionen-fluechtlingskinder-koennen-nicht-zur-schule-gehen-a-1284337.html
- UNESCO: Fulfilling the right to education for refugees and undocumented migrants - Kurzer, faktenintensiver Artikel (englisch) https://en.unesco.org/news/fulfilling-right-education-refugees-and-undocumented-migrants
- Statistische Datenbank des UN-Flüchtlingshilfswerks https://www.unhcr.org/dach/de/services/statistiken
- Übersichtsseite des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Bildung von Geflüchteten https://www.bmbf.de/de/fluechtlinge-durch-bildung-integrieren.html
Wichtige Dokumente
- Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/03/GFK_Pocket_2015_RZ_final_ansicht.pdf
- Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
- Globaler Pakt für Flüchtlinge vom 17. Dezember 2018 https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2018/11/GCR_final_GER.pdf
- Umfangreiches Positionspapier der UNESCO. Beinhaltet viele Empfehlungen an die Staatengemeinschaft (englisch) https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000366839
- Agenda 2030 des UN-Flüchtlingshilfswerks zur Verbesserung der Bildung von Geflüchteten (englisch) https://www.unhcr.org/5d651da88d7.pdf
Quellen und weiterführende Links
- Coomans, Fons: Education as a Human Right for Migrants - Differenzierender Artikel zur Bildung von Migrant*innen und Geflüchteten (englisch) https://en.unesco.org/node/301084
- UNHCR: Stepping up. Refugee education in crisis. Genf 2019 - Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge über die aktuelle Bildungssituation (englisch) https://www.unhcr.org/publications/education/5d651cbd4/stepping-refugee-education-crisis.html
- Wallis, Emma: Education is a basic human right, but how many refugees and asylum seekers have access to that right in Greece? - Der Artikel setzt sich intensiv mit der Lage in Griechenland auseinander (englisch) https://www.infomigrants.net/en/post/15278/education-is-a-basic-human-right-but-how-many-refugees-and-asylum-seekers-have-access-to-that-right-in-greece
description Positions- und Arbeitspapiere
- Positionspapier von Vietnam Stand: 16.03.2020 11:42 – Nr. 31300
- Positionspapier von Libyen Stand: 01.03.2020 14:39 – Nr. 31357
- Positionspapier von Peru Stand: 11.03.2020 20:48 – Nr. 31365
- Positionspapier von Israel Stand: 09.03.2020 11:51 – Nr. 31394
- Positionspapier von Lettland Stand: 08.03.2020 13:57 – Nr. 31417
- Positionspapier von Belarus Stand: 11.03.2020 10:50 – Nr. 31435
- Positionspapier von Österreich Stand: 11.03.2020 14:51 – Nr. 31442
- Positionspapier von Italien Stand: 14.03.2020 12:23 – Nr. 31446
- Positionspapier von Nigeria Stand: 16.03.2020 10:22 – Nr. 31452
- Positionspapier von UNESCO Stand: 16.03.2020 15:35 – Nr. 31454
- Positionspapier von Bolivarische Republik Venezuela Stand: 18.03.2020 10:40 – Nr. 31457
- Positionspapier von Katar Stand: 16.03.2020 12:05 – Nr. 31460
- Positionspapier von Indien Stand: 18.03.2020 10:59 – Nr. 31474
- Positionspapier von Vereinigte Staaten Stand: 13.03.2020 15:37 – Nr. 31478
- Positionspapier von Vereinigtes Königreich Stand: 19.03.2020 15:33 – Nr. 31480
- Positionspapier von Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) Stand: 13.03.2020 22:56 – Nr. 31496
- Positionspapier von Tunesien Stand: 16.03.2020 11:23 – Nr. 31503
- Positionspapier von DR Kongo Stand: 20.03.2020 19:35 – Nr. 31506
- Positionspapier von Die Niederlande Stand: 17.03.2020 12:25 – Nr. 31507
- Positionspapier von Mali Stand: 14.03.2020 15:24 – Nr. 31508
- Positionspapier von St. Kitts und Nevis Stand: 14.03.2020 16:44 – Nr. 31516
- Positionspapier von China Stand: 17.03.2020 13:35 – Nr. 31531
- Positionspapier von Ungarn Stand: 16.03.2020 15:49 – Nr. 31533
- Positionspapier von Nicaragua Stand: 14.03.2020 22:08 – Nr. 31556
- Positionspapier von Dominikanische Republik Stand: 14.03.2020 22:13 – Nr. 31558