forum Schutz vor dem Verschwindenlassen

Einführung in das Thema

Schutz vor dem Verschwindenlassen

Kurzzusammenfassung

Internationale Aufmerksamkeit erlangte das Thema des Verschwindenlassens in den 1970er und 80er Jahren. In dieser Zeit nutzten Militärdiktaturen in Lateinamerika diese Methode, um unliebsame Oppositionelle loszuwerden. Diese Menschen wurden verhaftet und wurden nie wieder gesehen. Bis heute wissen viele Angehörige nicht, was mit ihnen passiert ist – wann, wo und wie sie getötet wurden. Die internationale Staatengemeinschaft hat bereits einige Versuche unternommen, dem Problem zu begegnen. Konkret geht es darum Aufklärung über den Verbleib der Verschwunden und deren Geschichte zu schaffen, die Verantwortlichen ausfindig zu machen und für Strafverfahren zu sorgen, aber diese Praktik auch in Zukunft zu verhindern. Denn immer noch gibt es Fälle, in denen Menschen spurlos verschwinden, sei es durch die Hand von Regierungen oder kriminellen Organisationen. Die wichtigsten Instrumente sind der UN Ausschuss gegen das Verschwindenlassen, die Konvention gegen das Verschwindenlassen und die Einstufung der Tat als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Doch obwohl es eine Vielzahl internationaler Mechanismen und mit dem Thema betraute Organisationen gibt, besteht weiterhin Handlungsbedarf. Denn häufig wird die Arbeit der Organisationen durch Staaten behindert. 

Punkte zur Diskussion: 

  • Wie relevant ist es, dem Thema auf internationaler Ebene zu begegnen und internationale Mechanismen zur Lösung zu finden?
  • Einige Staaten haben die Konvention gegen das Verschwindenlassen noch nicht ratifiziert. Darunter sind auch lateinamerikanische Staaten wie El Salvador und Nicaragua. Wie könnte man erreichen, dass noch mehr Staaten dem Abkommen beitreten?
  • Welchen Beitrag zur Aufarbeitung kann die UN leisten? Wie kann die UN die Länder bei der Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses unterstützen?
  • Wie kann das Kontrollorgan, der UN Ausschuss gegen das Verschwindenlassen, effizienter gestaltet /modifiziert werden?

Einleitung

Am 11. Juni 1976 sah Christian Wettengel seinen Sohn zum letzten Mal – in einer Polizeistation in Buenos Aires. Tags zuvor war sein Sohn Máximo Ricardo Wettengel verhaftet worden. Sein Vater versicherte Máximo, er werde wiederkommen, um ihn da rauszuholen, doch am nächsten Tag war die Zelle eines Sohnes leer. Die argentinische Polizei behauptete Máximo freigelassen zu haben, doch er wurde nie wieder gesehen (Geschichte von gewaltsames-verschwindenlassen.de). So wie Máximo erging es in den 70ern und 80er Jahren vielen, die sich wie er in linken Gruppen in Lateinamerika engagierten. Es war die Zeit der rechten Militärdiktaturen. Diese nutzten das Verschwindenlassen von Menschen als Mittel, um Oppositionelle loszuwerden. Die Angehörigen der Verschwunden wurden über das Schicksal ihrer Verwandten im Dunkeln gelassen. Noch heute wissen viele nicht, wie, wo und wann ihre Angehörigen sterben mussten. 

Bereits als in den 1970er Jahren die ersten Fälle in Lateinamerika bekannt wurden, begann sich die internationale Staatengemeinschaft mit dem Thema des Verschwindenlassens zu beschäftigen. 2002 wurde Verschwindenlassen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt. 2006 wurde die UN-Konvention gegen Verschwindenlassen unterzeichnet, die Staaten Verpflichtungen für den Umgang mit Schuldigen und die Aufklärung der Verbrechen auferlegt. Doch trotz dieser internationalen Bemühungen sind die Verbrechen aus den 1970er und 1980er Jahren noch nicht aufgeklärt und alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Mehr noch, auch heute noch wird das Verschwindenlassen von Regierungen als Mittel eingesetzt, um unliebsame Oppositionelle loszuwerden. Das Thema hat also keinesfalls an Aktualität verloren, weshalb es die Regionalkommission für Lateinamerika auf ihre Agenda gesetzt hat.

Hintergrund und Grundsätzliches

Das Verschwindenlassen von Menschen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, bei der Personen von staatlichen Behörden oder deren Beauftragten in Gewahrsam genommen und dann in geheimer Haft gehalten werden, ohne dass sie oder ihre Familien über ihren Aufenthaltsort informiert werden. Diese Praxis wird häufig als eine Form der Unterdrückung und Einschüchterung eingesetzt und richtet sich häufig gegen politische Gegner. Opfer werden in der Haft oft körperlich und psychisch misshandelt, und ihre Familien wissen nicht, ob ihre Angehörigen noch leben oder schon tot sind. Diese Ungewissheit und der Mangel an Informationen können bei den Familien der Verschwundenen ein schweres psychisches Trauma verursachen und es ihnen erschweren, Gerechtigkeit und Rechenschaft für das Verbrechen zu fordern.

Für die heutige Betrachtung des Themas sind vor allem die Entwicklungen in Lateinamerika relevant. In den 1970er und 1980er Jahren erlebten viele lateinamerikanische Länder, darunter Argentinien, Chile und Uruguay, eine Phase rechter Militärdiktaturen, die sich an die Macht geputscht hatten. Nicht selten waren die USA in diese Putsches involviert. Sie versuchten dafür zu sorgen, ihnen wohlgesinnte Regime in Lateinamerika zu installieren, aus Sorge vor Allianzen der lateinamerikanischen Staaten mit der Sowjetunion. Diese Militärregierungen sorgten dafür, dass Tausende von Menschen von staatlichen Sicherheitskräften gewaltsam verschwinden gelassen wurden. Diese Regierungen nahmen oft politische Gegner ins Visier, darunter Linke Gruppen, Gewerkschafter und Menschenrechtsaktivisten. Die Beispiele in Lateinamerika stellen die wohl bekanntesten Fälle von Verschwindenlassen dar. Nicht zuletzt, weil sich Oppositionsgruppen bildeten, die auch international großen Einfluss ausübten. Die bekannteste ist die Madres de Plaza de Mayo und wurde 1977 in Argentinien von den Müttern von Verschwundenen gegründet. Sie machten öffentlichkeitswirksam auf die Schicksale ihrer Söhne und Männer aufmerksam. 

Die Vereinten Nationen befassten sich erstmals 1974 mit dem Thema im Rahmen einer Arbeitsgruppe, die die aus Chile berichteten Vorfälle untersuchen sollte. 1977 verabschiedete die Generalversammlung eine Resolution, in der sie die Fälle des Verschwindenlassens in Chile als Menschenrechtsverletzungen scharf kritisierte (A/RES/32/118). Weitere Untersuchungen und Resolutionen folgten, die sich zumeist aber auf spezielle Fälle bezogen und nicht auf das Problem im Allgemeinen. So liegt die Gesamtbilanz der lateinamerikanischen Repressionspolitik in den 1970er- und 1980er-Jahren nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen bei etwa 50.000 Ermordeten, 350.000 dauerhaft „Verschwundenen“ und 400.000 Gefangenen.

Doch das Phänomen des Verschwindenlassens war nicht auf den südamerikanischen Kontinent begrenzt. In den 1990er Jahren wurde das Verschwindenlassen in Ländern wie Algerien, wo die Sicherheitskräfte gegen mutmaßliche islamische Kämpfer vorgingen, und im Irak, wo die Regierung von Saddam Hussein Tausende von Kurden und andere vermeintliche Oppositionelle verschwinden ließ, weiterhin als Unterdrückungsinstrument eingesetzt.

In den letzten Jahren wurden Fälle von Verschwindenlassen in Ländern wie Syrien gemeldet, wo die Regierungstruppen und mit ihr verbundene Milizen beschuldigt wurden, Tausende von Menschen gewaltsam verschwinden zu lassen, darunter politische Gegner, Menschenrechtsaktivisten und Kritiker des Regimes. Auch kriminelle Organisationen nutzen diese Methode, so etwa im Drogenkrieg in Mexiko. Was die internationale Staatengemeinschaft unternahm, um diese menschenverachtende Praxis zu unterbinden, führt der nächste Abschnitt an.

Aktuelles

Einer der wichtigsten Schritte der internationalen Gemeinschaft war die Annahme des internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (auch UN-Konvention gegen Verschwindenlassen genannt) im Jahr 2006. Stand heute wurde die Konvention von 98 Staaten unterzeichnet und von 70 ratifiziert; für Letztere sind die Regeln der Konvention daher verbindlich. Dieser völkerrechtlich bindende Vertrag definiert Verschwindenlassen als Verbrechen und legt die Rechte der Opfer und ihrer Familien fest. Er legt auch den Grundsatz der staatlichen Verantwortung für das Verschwindenlassen von Personen fest und sieht die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen vor. 

Im Rahmen der Konvention wurde außerdem der Ausschuss für das Verschwindenlassen von Personen (im Original Committee on Enforced Disappearances, CED) eingesetzt. Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Umsetzung des Übereinkommens durch die Staaten, die es ratifiziert haben, zu überwachen und den Staaten Hinweise zu geben, wie sie ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen nachkommen können. Der Ausschuss prüft die Staatenberichte durch Länderbesuche und kann selbstständige Untersuchungen anstrengen. Das Übereinkommen sieht außerdem die Möglichkeit für Individualbeschwerden vor, die vom Ausschuss überprüft werden. Eine Besonderheit ist die Befugnis des Ausschusses, dringliche Mitteilungen über das Verschwinden einer Person entgegenzunehmen und vom betreffenden Vertragsstaat Informationen über den Verbleib der betreffenden Person anzufordern.

Ein weiterer entscheidender Schritt, dem Verschwindenlassen etwas entgegenzusetzen, war die Einstufung dieser Praktik als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, festgeschrieben im Römischen Statut 2002. Dadurch wurde es möglich, die Verantwortlichen wegen dieses Verbrechens vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen außerdem Handlungen wie Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation und Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen, wenn sie im Rahmen eines weitverbreiteten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden.

Der IStGH ist befugt, gegen Einzelpersonen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln und sie strafrechtlich zu verfolgen, wenn das Land, in dem das Verbrechen begangen wurde, nicht Willens ist, dies zu tun. Entscheidend ist dabei aber, dass die angeklagten Personen Staatsangehörige eines Staates sein müssen, die das Römische Statut unterzeichnet haben oder die Tat auf dem Staatsgebiet eines solchen Staates erfolgt sein muss. Dazu gehören zum Beispiel nicht die USA, Russland oder China.

Die Vereinten Nationen haben außerdem einen besonderen Mechanismus, die Arbeitsgruppe für erzwungenes oder unfreiwilliges Verschwinden, eingerichtet, die Familien bei der Ermittlung des Schicksals ihrer Angehörigen unterstützen soll. Darüber hinaus wurden das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) und der Sonderberichterstatter beauftragt, Informationen über das Problem des gewaltsamen Verschwindenlassens zu sammeln und zu berichten.

Zusätzlich zu diesen von den Vereinten Nationen geleiteten Bemühungen spielen internationale Menschenrechtsorganisationen eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung für das Thema Verschwindenlassen.

Wie sich zeigt, hat sich die Staatengemeinschaft intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und einige Mechanismen geschaffen, um dem Problem zu begegnen. Und dennoch ist das Thema aktuell und es stellen sich noch eine Vielzahl an Problematiken.

Probleme und Lösungsansätze

Trotz der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft gibt es noch eine Reihe von Herausforderungen, die angegangen werden müssen, um diese Menschenrechtsverletzung wirksam zu bekämpfen.

Eine der größten Herausforderungen ist der mangelnde politische Wille einiger Staaten, das Übereinkommen vollständig umzusetzen und mit dem Ausschuss zusammenzuarbeiten. Dazu gehören fehlende Ressourcen für Untersuchungen, mangelnde Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen und fehlende Wiedergutmachung für die Opfer und ihre Familien. Einige Staaten sind nicht bereit, ihre eigenen Bürger für Verbrechen des Verschwindenlassens vor Gericht zu stellen.

Eine weitere Herausforderung ist das Fehlen wirksamer rechtlicher Mechanismen, um Einzelpersonen für das Verschwindenlassen von Personen zur Rechenschaft zu ziehen. Zwar können Individuen vor dem ISGH wegen dieses Verbrechens gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden, doch nur wenn der Staat auch Willens ist seine*n Staatsbürger*in auszuliefern.

Zwar sieht die Konvention die Schaffung rechtlicher Mechanismen auch auf nationaler Ebene vor – also das Verschwindenlassen als Tatbestand im nationalen Recht zu etablieren –, aber viele Staaten haben diese noch nicht eingerichtet. Das macht es schwierig, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und den Opfern und ihren Familien Gerechtigkeit und Entschädigung zukommen zu lassen.

Auch mit dem in der Theorie fortschrittlichen Verfahren der Individualbeschwerde beim Ausschuss gibt es Probleme. Dieses Verfahren bietet Einzelpersonen die Möglichkeit, vor dem Komitee darzulegen, warum der Vertragsstaat diese Person in einem oder mehreren Rechten verletzt hat. Der Ausschuss hat allerdings erst einmal im Jahr 2016  über eine Beschwerde entscheiden müssen. Grund dafür ist, dass der betreffende Staat dieses Verfahren für sich akzeptiert haben muss. Nur ein Drittel der Staaten haben das getan.

Die juristische Aufarbeitung dieser Verbrechen zieht sich in fast allen betroffenen lateinamerikanischen Ländern bis heute hin. Dies liegt unter anderem daran, dass beim Übergang der betroffenen Länder zur Demokratie häufig die Täter schützende Amnestiegesetze erlassen wurden, die das Militär als Bedingung für den Übergang zur Demokratie gefordert hatte. Teilweise wurden diese Gesetze erst in jüngster Zeit wieder abgeschafft.

Insgesamt ist der Kampf gegen das Verschwindenlassen ein komplexer und andauernder Kampf, der nachhaltige Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der Staaten, zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Vereinten Nationen, erfordert, um das Problem wirksam anzugehen.

Es zeigt sich damit folgendes Bild: Das Thema des Verschwindenlassens wurde bereits in vielerlei Hinsicht auf internationaler Ebene diskutiert. Doch zeigt ein genauerer Blick, dass viele dieser Mechanismen in der Praxis kaum Wirkung entfalten können, weil sich einige Staaten ihnen widersetzen oder zumindest nicht vollumfänglich zur Anwendung verhelfen. Woran liegt das?

Auch wenn Staaten übereinstimmend anerkennen, dass sich einige Problem – inklusive des Verschwindenlassens – nur durch internationale Zusammenarbeit lösen lassen, sind einige Staaten dennoch zurückhaltend, was diese Zusammenarbeit angeht.

Denn das Etablieren internationaler Mechanismen bedeutet immer auch die Abgabe ehemals nationaler Kompetenzen. Im Fall des IStGH wird das deutlich. Als beteiligter Staat des Römischen Statut muss man bereit sein, die juristische Entscheidungsgewalt über eigene Staatsangehörige abzugeben. Sich einem Problem in Form von internationalen Mechanismen zu widmen, bedeutet für Staaten also immer auch ein bisschen Macht abzugeben. Dies sollten Sie bei Ihrer Positionierung bedenken. 

Gleichzeitig müssen Sie sich als Repräsentant*in eines Staates auch die Frage stellen: Wie wichtig ist es für meinen Staat, diesem Problem etwas entgegenzusetzen? Wie groß ist die Bedrohung meines Staates durch dieses Problem? Wenn Sie diese beiden Fragen mit “sehr wichtig bzw. sehr groß” beantworten, dann müssen Sie bedenken, dass globale Probleme nun einmal globale Lösungen erfordern. Und auch wenn Ihr Land nicht direkt von dem Problem betroffen ist, müssen Sie sich die Frage stellen, wie sehr Ihr Staat hinter den ideellen Werten der Staatengemeinschaft, wie zum Beispiel den Menschenrechten, steht? Ein Befürworter dieser Werte auf internationaler Bühne zu sein, kann sehr wichtig für die Identität eines Staates sein. Sie sehen, nationale Interessen haben nicht nur etwas mit wirtschaftlichen Interessen oder der Maximierung von Macht zu tun. Es kann auch das nationale Interesse eines Staates sein, international eine bestimmte Rolle einzunehmen (z.B. als Verteidiger der Menschenrechte); und dann im Einklang mit dieser selbst gewählten Rolle zu handeln, um nicht als scheinheilig dazustehen.

Noch eine Bemerkung zum Schluss: Auch wenn dieses Thema besonders die Staaten Lateinamerikas betrifft und sich daher die Regionalkommission für Lateinamerika damit befasst, sollte das Gremium beachten, dass die erarbeitete Resolution anschließend zu einer Resolution der Wirtschafts- und Sozialrats (WiSo) wird. Der WiSo wird final über die Resolution abstimmen und hier sind alle Staaten vertreten. Es ist daher ratsam, sich dem Problem nicht ausschließlich aus lateinamerikanischer Sicht zu widmen und die Interessen anderer Staaten sollten nicht aus dem Blick verloren werden.

Hinweise zur Recherche

Eine umfassende Dokumentation der Arbeit des Ausschusses gegen das Verschwindenlassen gibt es auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR):

https://www.ohchr.org/en/treaty-bodies/ced

Leitprinzipien für die Suche nach verschwundenen Personen:

https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/ced-c7.pdf

Fact Sheet zum Verschwindenlassen von der CED:

https://www.ohchr.org/sites/default/files/2021-08/FactSheet6Rev3.pdf

Generell gute Quelle:

Konvention gegen Verschwindenlassen (CPED) | Deutsches Institut für Menschenrechte (https://institut-fuer-menschenrechte.de)

Außerdem bietet es sich an nachzuschlagen, welche Staaten die Konvention unterzeichnet haben und welche nicht. Dafür ist ein Blick in die Treaty Collection der UN hilfreich. Hier werden auch die Vorbehalte (engl. Reservations) der Staaten aufgeführt. Durch einen Vorbehalt drückt ein Staat aus, welche ausgewählten Regeln des Vertrags er nicht für sich anerkennt. Einfach gesagt: “Wir finden alles gut, außer x, daran wollen wir uns nicht halten.” 

https://treaties.un.org/Pages/Index.aspx?clang=_en (Diese Seite ist nur auf englisch verfügbar)

Lexikon

geputscht/Militärputsch

Ein Militärputsch ist der plötzliche Umsturz einer Regierung, in der Regel durch eine kleine Gruppe des bestehenden staatlichen Militärs. Diese illegale und verfassungswidrige Machtergreifung kann durch Gewaltanwendung oder durch eine Mischung aus legalen und nicht legalen Methoden erfolgen. Das Ziel ist es, die Regierung und ihre Führer durch ein neues Regime zu ersetzen.

UN-Menschenrechtsrat

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (im Original United Nations Human Rights Council, UNHRC) ist ein Gremium innerhalb der UN, das für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der Welt zuständig ist. Er setzt sich aus 47 Mitgliedsstaaten zusammen, die von der UN-Generalversammlung gewählt werden. Der Rat hat auch die Möglichkeit, Untersuchungskommissionen einzusetzen, um bestimmte Menschenrechtssituationen zu untersuchen, und Sonderberichterstatter zu ernennen, die über Menschenrechtsfragen in bestimmten Ländern oder Regionen berichten.

völkerrechtlich bindender Vertrag

Ein völkerrechtlich bindender Vertrag ist ein Vertrag zwischen Staaten, der Regeln definiert, die die am Vertrag teilnehmenden Staaten beachten müssen. Eine Missachtung der Regeln kann reale Konsequenzen haben. Daher ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu prüfen, welche Staaten den Vertrag unterzeichnet haben. Damit unterscheidet sich der völkerrechtliche Vertrag beispielsweise von Resolutionen der Generalversammlung. Diese Entscheidungen sind nicht völkerrechtlich verbindlich und vor allem als Absichtserklärung der Staaten zu verstehen. 

Auch wenn ein völkerrechtlicher Vertrag erstmal die Sache zwischen Staaten ist, sind die Vereinten Nationen häufig in die Prozesse eingebunden. So können die Gremien der UN als Ort der Vorbereitung und Vorab-Diskussion eines solchen Vertrags dienen. Auch können durch den Vertrag UN-Organisation mit bestimmten Aufgaben betraut werden.

Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) ist eine Einrichtung der Vereinten Nationen, die für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte zuständig ist. Es wird vom Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte geleitet, der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen ernannt wird. Das Büro bietet es den Staaten technische Hilfe und den Aufbau von Kapazitäten an, um ihnen bei der Verbesserung ihrer Menschenrechtspraxis zu helfen. Darüber hinaus arbeitet sie daran, das Bewusstsein für Menschenrechtsfragen zu schärfen und sich gemeinsam mit der Zivilgesellschaft für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte einzusetzen.

Internationales Komitee vom Roten Kreuz

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist eine unparteiische, neutrale und unabhängige humanitäre Organisation, deren Ziel es ist, das Leben und die Würde der Opfer von bewaffneten Konflikten und anderen Gewaltsituationen zu schützen. Außerdem bemüht es sich, den von diesen Situationen betroffenen Menschen Hilfe zu leisten. Das IKRK hat ein Mandat gemäß den Genfer Konventionen, Personen wie Kriegsgefangene, Verwundete und Kranke sowie Zivilisten in Kriegszeiten zu schützen. Das IKRK ist nicht mit der Rotkreuz bzw. Rothalbmond-Bewegung zu verwechseln. Auch wenn die beiden Organisationen zusammenarbeiten, stehen nur dem IKRK besondere Rechte im Rahmen des Völkerrechts zu.

Amnestiegesetze

Amnestiegesetze regeln, dass einer Gruppe oder Klasse von Personen, die ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben, offiziell für diese Verbrechen vergeben wird. Das bedeutet, dass diese Personen für ihre Verbrechen nicht mehr rechtlich belangt werden. Eine Amnestie wird häufig von einer Regierung gewährt, um politische Konflikte zu lösen und sozusagen einen Strich unter die Sache zu ziehen.

Quellenangaben und weiterführende Links

Amnesty International, Mexico: Treated with indolence, 2016, https://www.amnesty.org/en/documents/amr41/3150/2016/en/.

Claiming Human Rights, Working Group on Enforced or Involuntary Disappearances, https://www.claiminghumanrights.org/wg_enforced_disappearances.html.

 

Deutsches Institut für Menschenrechte, Verschwindenlassen, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechtsstaat/verschwindenlassen .

 

Frisse, Juliane, „Wenn sie wieder auftauchen, sind sie tot“, 2016, https://www.fluter.de/wenn-sie-wieder-auftauchen-sind-sie-tot.

 

Hansch, Winfried, Staatsstreiche und Militärinterventionen nach 1945 in Lateinamerika, 2015, https://amerika21.de/analyse/123974/terroropfer-lateinamerika.

 

Krennerich, Michael, Democracy in Latin America, 2003, https://www-bpb-de.translate.goog/shop/zeitschriften/apuz/27399/demokratie-in-lateinamerika/?_x_tr_sl=de&_x_tr_tl=en&_x_tr_hl=en&_x_tr_pto=sc.

 

Osorio, Carlos, Argentine Military Believed U.S. Gave Go-Ahead for Dirty War, https://nsarchive2.gwu.edu/NSAEBB/NSAEBB73/index3.htm.

 

United Nations Treaty Collection, https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=IND&mtdsg_no=IV-16&chapter=4&clang=_en

 

Wegner, Daniel, Die anderen Verschwundenen, 2016, https://lateinamerika-nachrichten.de/artikel/die-anderen-verschwundenen/.

 

Weitbrecht, Dorothee und Luisa Wettengel, Argentinien: Deutsch(stämmig)e Verschwundene während der Militärdiktatur, 2015, https://gewaltsames-verschwindenlassen.de/laenderberichte/lateinamerika/argentinien/drei-biografien

 

Zeit, die, Mehr als 52.000 unidentifizierte Leichen in Mexiko, 17.03.2022, https://www.zeit.de/news/2022-03/17/mehr-als-52-000-unidentifizierte-leichen-in-mexiko.

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