forum Selbstbestimmung in der transnationalen Familienpolitik

Einführung in das Thema

Selbstbestimmung in der transnationalen Familienpolitik

Kurzzusammenfassung

Die Selbstbestimmung in der transnationalen Familienpolitik bezieht sich auf die Fähigkeit von Individuen, ihre eigenen Lebensentscheidungen zu treffen und sich in ihrem familiären und gesellschaftlichen Kontext frei zu entfalten. In transnationalen Familien, in denen Mitglieder in verschiedenen Ländern leben, kann die Selbstbestimmung jedoch durch Faktoren wie Distanz, unterschiedliche kulturelle Normen sowie finanzielle Abhängigkeiten eingeschränkt werden. Auch sind multinationale Ehen einer der stärksten Antriebe zum Zusammenwachsen von Gemeinschaften im Rahmen der zivilen Völkerverständigung, doch es wird immer kompliziert, wenn die Rechtssysteme mehrerer Staaten aufeinandertreffen. 

Komplexität heißt oft Regelungsunsicherheit und dies führt schlimmstenfalls zu Menschenrechtsverletzungen. So sind beispielsweise die Rechte von Kindern, die nach der Geburt anderen Personen als der Gebärenden überlassen werden (Leihmutterschaften) ungleich schlechter geschützt aber auch trans*gender Personen auf der Flucht können bei Grenzübergängen in Bedrängnis geraten. 

Eine wichtige Herausforderung für die transnationale Familienpolitik besteht darin, Wege zu finden, um diese Einschränkungen zu minimieren und die Selbstbestimmung von Individuen in transnationalen Familien zu stärken. Dies kann durch die Förderung von Mobilität und Bildung, die Unterstützung bei der Integration in die Gesellschaft des Aufenthaltslandes und die Bereitstellung von Ressourcen und Diensten, die speziell auf die Bedürfnisse von transnationalen Familien abgestimmt sind, erreicht werden.

Die Förderung der Selbstbestimmung in transnationalen Familien ist auch von großer Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Oft sind Frauen in transnationalen Familien finanziell abhängiger von ihren Partnern und haben weniger Möglichkeiten, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Durch die Förderung der Selbstbestimmung von Frauen in transnationalen Familien können Gender-Gleichstellung und Empowerment erreicht werden.

Punkte zur Diskussion

  • Welche Lebensgemeinschaftskonstellationen werden in Ihrem Land als Familie angesehen und was sind die sozialen, religiösen bzw. ethischen Werte, auf denen dies fußt?
  • Wie definiert Ihr Land Ehe und warum? Besteht ein besonderer staatlicher Schutz der Ehe und verbundenen Institutionen und Gütern?
  • Ist Ihr Land stark von Flucht betroffen? Wie sehen die relevantesten Geflüchtetenströme aus, was sind Hauptfluchtursachen und welche Merkmale und Gemeinsamkeiten zeichnet den Großteil der Geflüchteten aus? Existiert in diesen Bereichen Konflikt oder Zusammenarbeit mit anderen Staaten?
  • Wie ist die Menschenrechtslage von LGBTIQ+ Personen in Ihrem Land, welche Haltung dazu sehen Sie in der Welt bzw. würden Sie gerne sehen?
  • Wie definiert Ihr Land Elternschaft? Sind außereheliche Kinder vollumfänglich gleichgestellt? Gibt es andere Arten der Vormundschaft? 
  • Geburtsort oder Abstammung: Wie erhalten Neugeborene die Staatsbürgerschaft in Ihrem Land? Wer kann Kindern Staatsbürgerschaft übertragen und wie sehen Ihre nationalen Mechanismen zur Erfassung in Ausweisdokumenten aus? Welche Regelungen existieren bezüglich Mehrstaatigkeit von Ausländer*innen und Staatsbürger*innen? Gibt es diesbezüglich Abkommen o.Ä.? Wann und wie wird das Geschlecht bestimmt, gibt es spezielle Regelungen für inter* Personen und Möglichkeiten der Personenstandsänderung für trans* Personen?
  • Wann beginnt bei einer Schwangerschaft der Rechtsschutz und wann die Rechtsfähigkeit des Ungeborenen bzw. des Neugeborenen? Wie werden welche Adoptionen aus dem Ausland bei Ihnen anerkannt? Wie ist die Rechtslage von Samen- und Eizellspenden sowie von Leihmutterschaften in Ihrem Land? Werden in Ihrem Land Leihmutterschaften für Eltern aus dem Ausland durchgeführt und wie würde Ihr Staat dies bewerten?

Einleitung

Internationales Reisen, eine globalisierte Lebensführung, aber auch Flucht bieten als Facetten unserer immer stärker interagierenden weltweiten Gemeinschaften Anlass, den Blick auf die unterschiedlichen Bedingungen zu lenken, zu denen Menschen zwischen Ländern reisen, in diesen (temporär) leben und dort ihre Rechte wahrnehmen können. Wie einzelne Länder diese Dinge handhaben, wird vor allem beim Thema Familie relevant. 

Denn was tun, wenn Familien zur Flucht gezwungen sind? Welchen Familienmitgliedern soll ebenfalls Asyl gewährt werden? Wer zählt überhaupt alles zur Familie? Mit solchen intersektionalen Problemstellungen beschäftigt sich der HA3 vor dem Hintergrund der transnationalen Familienpolitik.

Hintergrund und Grundsätzliches

Die Motivation, sich im Format der Vereinten Nationen mit diesen Themen auseinanderzusetzen, wird bei einem Blick auf den Stand der dokumentierten Vereinbarungen ersichtlich.

Aus Artikel 1 der UN-Charta wird die “Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache und der Religion zu fördern und zu festigen” als Ziel genannt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Kinderrechts-Konvention nennen die Familie als die natürliche und fundamentale Grundeinheit der Gesellschaft für das Heranwachsen und Wohlbefinden aller Mitglieder, insbesondere von Kindern. Ebenso zieht sich der Gedanke der Selbstbestimmung der Völker und ihrer Angehörigen durch die gesamte Arbeit der Organisation. Aus dem Zusammenspiel dieser Aspekte ergeben sich sowohl Thematiken als auch Fragestellungen, denen sich das Gremium widmen sollte.

Thematisiert werden sollte so die langsame Umsetzung und Implementierung von bisher geschlossenen und ratifizierten Abkommen sowie das Fehlen von umfassenden Regeln und Mechanismen.

Vor allem das Thema der Familienzusammenführung ist zentral, wenn es um Fragen von Asyl, Geflüchteten- und Aufenthaltsstatus von Familienmitgliedern auf der Flucht geht. Zunächst besteht nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ein Unterschied zwischen Personen, welche die Flucht-Kriterien erfüllen und solche, die es nicht tun. Die Konvention nennt Familienzusammenführung nicht als explizites Recht von Menschen auf der Flucht, aber die damit befasste Bevollmächtigtenkonferenz hat bestätigt, dass die Einheit der Familie ein zentrales Recht der geflüchteten Person ist.

Der Schutz queerer Menschen auf der Flucht hält nochmals eigene Herausforderungen bereit. So sind grundsätzliche Diskriminierungsverbote von Personen aufgrund LGBTIQ+ bezogener Attribute weder im UN-Sozialpakt noch im UN-Zivilpakt, den grundlegenden Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen, explizit benannt worden. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität inzwischen mehrfach als verbotene Diskriminierungsgründe konkret benannt.

Die zentrale Stellung des Kinderschutzes zeigt sich auch im Spannungsfeld internationaler Vereinbarungen zur Familienplanung. Deutlich wird hierbei, dass Rechte auf Schutz und Selbstbestimmung nicht nur in Bezug auf Staaten relevant werden, sondern auch in Beziehungen zwischen mehreren Menschen untereinander. Konkret heißt das, dass Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch sich einerseits nationalen Rechtslagen gegenübersehen, die es oftmals notwendig machen, eine Lösung im Ausland, beispielsweise durch Leihmutterschaft, zu finden. Die UN-Kinderrechtskonvention bildet andererseits aber eine bereits festgehaltene Verpflichtung der Staatengemeinschaft, die dadurch entstehenden Neugeborenen entsprechend zu schützen. Dieser wurde aber bisher nur mangelhaft nachgekommen.

In jedem Fall ergeben sich auch bei den transnationalen Fragestellungen erst über die individuellen Rechtsträger*innen und dem Zusammenspiel der einzelnen Faktoren die familienpolitischen Bedeutungen. Aus diesem Grund sind Punkte wie die Diskriminerung von LGBTIQ+ Personen in allen Bereichen oder auch der Mechanismus, nach denen Neugeborene Staatsbürgerschaften erhalten, ebenso relevant für die Familienpolitik als Ganzes.

Das Gremium wird daher eine Systematik finden müssen, um sich den verschiedenen Punkten zur Diskussion unter Würdigung ihrer Gesamtschau zu nähern, um eine von der Generalversammlung angenommene Resolution vorzubereiten, die mit möglichst großem Konsens in Bezug auf geopolitische Realitäten befürwortet wird. 

Aktuelles

Dimensionen der Ehe

Eine besondere Problematik ergibt sich im Hinblick auf Flucht vor allem außergerichtlich, wenn ausländisches Recht von verschiedenen migrationsspezifischen Behörden angewendet werden muss. Beispielsweise bei Familienzusammenführung müssen die zuständigen Verwaltungsbehörden unter Umständen über die ausländische Adoption eines Kindes und die Anerkennung von Ehen entscheiden, die im Ausland nach ausländischem Recht geschlossen wurden. 

Darüber hinaus stellen die Asylbehörden den Geflüchteten in der Regel nationale Personenstandsurkunden aus, sobald ihnen internationaler Schutz gewährt wird, was die Notwendigkeit mit sich bringen kann, ausländische Personenstandsurkunden in nationale Äquivalente umzuwandeln oder nationale Dokumente zu erstellen, die sich auf Sachverhalte beziehen, die sich im Ausland nach ausländischem Recht ereignet haben.

Flucht

Seit dem Beginn des Ukraine-Krieges am 24.02.2022 sind ca. 8,5 Millionen Menschen aus dem Land geflohen. Auch bei diesem aktuellen Beispiel von Geflüchtetenströmen wird deutlich, dass Flucht und Familie unzertrennlich miteinander verwoben sind. Familien werden auf der Flucht getrennt, Menschen fliehen zu Verwandten in andere Länder und müssen andere Angehörige zurücklassen. Das Zurückbleiben erfolgt nicht immer freiwillig. Ältere Generationen können nicht ohne Hilfe fliehen und sind somit oftmals auf Jüngere angewiesen. Beispielsweise durch die Generalmobilmachung in der Ukraine müssen viele Jungen und Männer, aber auch trans Frauen im Land bleiben und sich körperlichen und psychischen Gefahren aussetzen.

LGBTIQ+

LGBTIQ+-Personen sind im Bereich des humanitären Völkerrechts besonders unzureichend geschützt und bleiben auf der Flucht oftmals unsichtbar. Das wird gerade, wo es im familienpolitischen Bereich um die Gleichstellung mit traditionellen Familienkonzepten geht, deutlich. 

Auch die Erklärungen bezüglich LGBTIQ+ im Bereich der Menschenrechte wurden nie im Konsens verabschiedet. Ebenso ist anzumerken, dass  sich LGBTIQ+ Rechte in mehreren Ländern in den letzten Jahren verschlechtert haben (z.B. in den USA). Nicht anders sind die gravierenden Defizite beim Schutz von Kindern aus nicht klassischen Familienkonstellationen zu beurteilen.

Elternschaft

Gerade im Flüchtlingsrecht kommt der Gleichstellung aller nicht heteronormativer, monogamer Ehen und Elternschaften praktische Bedeutung zu. Auch bei Begrifflichkeiten besteht nach wie vor Diskussionsbedarf, Worte formen Realitäten, und gerade juristisch können leichte Unterschiede einer Definition manchmal durchaus Gewaltiges bedeuten. 

Staatsbürgerschaft und Ausweisdokumente

In der Ukraine werden gerade trans Frauen und transfeminine Personen - zurückgehalten durch Hürden in der ukrainischen Verwaltung, die die Anerkennung des Geschlechts erschweren – unter anderem der Gefahr der sexualisierten Gewalt ausgesetzt. Aber auch der Blick in andere Länder mit nicht-normativen Existenzen wie beispielsweise two-spirit in Nordamerika und ihre Handhabe verdeutlicht große Varianzen innerhalb der Staatengemeinschaft.  

Leihmutterschaft

Bis 2019 wurden schätzungsweise acht Millionen Kinder im Rahmen einer Leihmutterschaft geboren. Leihmutterschaft birgt auch immer die Gefahr der Kommerzialisierung und des Menschenhandels mit sich, die durch das Gremium adressiert werden müssen. Am Beispiel von Indien und der “Surrogacy (Regulation) Bill” von 2016 zeigt sich u.a. wie insbesondere gleichgeschlechtliche Paare von Einschränkungen bezüglich Leihmutterschaft betroffen sind.

Probleme und Lösungsansätze

Die Praxis der Familienzusammenführung konzentriert sich auf Familienmitglieder als Personen, die als Kernfamilienmitglieder bezeichnet werden, obwohl der UNHCR den Begriff enge Familienmitglieder bevorzugt.
Beispielsweise bekräftigte der CRC-Ausschuss, dass "der Begriff 'Eltern' in einem weiten Sinne auszulegen ist und biologische, Adoptiv- oder Pflegeeltern umfasst, oder, falls zutreffend, die Mitglieder der Großfamilie oder der Gemeinschaft, wie sie der örtlichen Gewohnheiten entsprechen.

Die im folgenden erwähnten Abkommen der Haager Konferenz könnten eine Grundlage für die Arbeit des Gremiums bilden, andererseits kann es Gründe geben, warum dieses Format jenseits der UN entstanden ist.
Vielleicht findet das Gremium eine Möglichkeit, die Grundsätze dieser Vereinbarungen des internationalen Privatrechts zu verallgemeinern. Ein besonderer Streitpunkt könnte der weite Begriff der Familie sein.

Dimensionen der Ehe

In Bezug auf Ehen geht es nicht in erster Linie um die Anwendung ausländischen Rechts durch ein Gericht, sondern um den Zugang zu ausländischem Recht sowie dessen Verständnis und Behandlung im Rahmen der Anerkennung des Personenstands des Migranten.
Sind die Migrations-/Asylbehörden verpflichtet, ausländisches Recht anzuwenden? Wenn ja, wenden diese Behörden systematisch die geltenden Kollisionsnormen an, und sind sie sich der Problematik des internationalen Privatrechts generell bewusst?
Auch sollte das Gremium sich mit der Thematik der Anerkennung und Registrierung verschiedener nicht cis-dya-heteronormativer Partner*innenschafts- und Eheformen beschäftigen.

Flucht

Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Erwachsenen kriminalisieren oder als Demonstrationen öffentlicher Unsittlichkeit verbieten, werden an sich nicht als ausreichend angesehen, um eine Furcht vor Verfolgung zu begründen. Auch stellt sich die Frage, wie in der Praxis die Kategorie der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe als Flucht-Grund auf queere Menschen angewendet wird, ob eine weit gefasste Ansicht von der GV übernommen bzw. wie dies nach Einschätzung des Gremiums gehandhabt werden sollte. Dazu hat der der Generalversammlung rechenschaftspflichtige UNHCR Richtlinien zum internationalen Schutz erarbeitet, wobei insbesondere auf no. 9 für LGBTIQ+ (HCR/GIP/12/09) verwiesen wird.

LGBTIQ+

Wo es Spannungen zwischen kulturellen, religiösen und moralischen Einstellungen und universellen Menschenrechten gäbe, müssten sich die universellen Menschenrechte durchsetzen. Persönliche Missbilligung, auch die der Gesellschaft, sei keine Entschuldigung dafür, jemanden zu verhaften, festzunehmen, einzusperren, zu belästigen oder zu foltern - niemals. So der UN-Generalsekretär.

Aber auch in Bezug auf Kinder gibt es noch Klärungsbedarf. Die Geschlechtsidentität von LGBTIQ+-Kindern kann sich noch in der Entwicklung befinden, was für Kinder mit nicht-normativen SOGIESC in Kontexten, in denen Asylverfahren nicht immer kinderfreundlich sind, eine Herausforderung darstellt.

Die Yogyakarta Prinzipien betonen die Bedürfnisse von LGBTIQ+ in Bezug auf die Menschenrechte so gut wie noch nie, haben aber keinen offiziellen Status. Für die Arbeit des Gremiums können sie jedoch ein grundlegender Leitfaden sein. 

Elternschaft

In den letzten Jahren wurde der Begriff "verschiedene Formen der Familie" jedes Mal, wenn er in UN-Abschlussdokumenten vorgeschlagen wurde, von einer großen Zahl von UN-Mitgliedstaaten abgelehnt. 

So müssen Kinder vor Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts oder Sexualität oder der von Eltern/Vormund geschützt werden. 

Außerdem muss die rechtliche Gleichstellung von Kindern, die aus einer De-facto-Ehe oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stammen, genauso geklärt werden wie der Schutz der Einheit der Familien von Wanderarbeitnehmer*innen.

Auch geht es um das Recht, frei über die Familienplanung entscheiden zu können. Da in vielen Bereichen der Welt Kinderehen und Kinderverlobungen noch eine Regelmäßigkeit sind, sollte das Gremium über Übereinkommen in Bezug auf die Zustimmung zur Eheschließung, das Mindestalter für diese und ihre Registrierung debattieren.

Staatsbürgerschaft und Ausweisdokumente

Die Problematik, dass in einigen Ländern Kinder und Ehegatt*innen die Staatsbürgerschaft nicht von der gebärenden Person erhalten können, ist eine andauernde Problematik. 

Außerdem kann die Beschaffung korrekter rechtlicher Dokumente eine Hürde für Menschen aus anderen Herkunftsländern sein. Insbesondere wenn das Einreiseland es Ausländer*innen nicht gestattet, ihre Geschlechtsmarkierung in offiziellen Dokumenten zu ändern, führt dies für trans* Menschen zu ernsthaften Problemen und einem größeren Risiko von Gewalterfahrungen bei Identitätsfeststellungen. Es braucht daher explizite auf geflüchtete trans* Personen zugeschnittene Vorgehensweisen. Die vier Schritte, an denen man sich orientieren kann sind dabei (1) Freiwillige Rückführung, (2) Lokale Integration in den Asylländern, (3) Neuansiedlung in Drittstaaten, (4) Ergänzende Wege für die Aufnahme in Drittstaaten.

Leihmutterschaft

Wird Elternschaft nur im Rahmen privater geschlossen oder übertragen, haben durch Leihmutterschaft entstandene Kinder ein sehr großes Risiko, dass ihre Menschenrechte verletzt werden. Dazu zählen u.a. ihr Recht auf eine Identität; das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit; und darauf, nicht verkauft zu werden. Dazu kommen gefährdende Entscheidungen aufgrund einer Behinderung und/oder des Geschlechts des Kindes. Aber auch die Menschenrechte von Leihmüttern sind bedroht, zum Beispiel durch Zwang und fehlende informierte Zustimmung aller Beteiligten. Gerade hinsichtlich des Schutzes von Mädchen sollte die Möglichkeit der kommerzialisierten Ausbeutung durch entsprechend auszugestaltende Leihmutterschaftsvereinbarungen verhindert werden. Auch könnte bedacht werden, ab wann die Rechtsfähigkeit des Ungeborenen beginnt und wie LGBTIQ+-Personen Zugang gewährt bzw. vor Strafverfolgung geschützt werden können.

Hinweise zur Recherche

Das Ziel des Gremiums sollte sein, eine gemeinsame Form für die unterschiedlichen Akzente der einzelnen Staaten zu finden. Genau aus diesem Grund erstellen Sie im Vorfeld Positions- und Arbeitspapiere. Das bedeutet, dass Sie für die Recherche zunächst eigene Schwerpunkte setzen dürfen und sollten. Natürlich ist es immer gut, bei allem mitreden zu können, aber manch ein Land hat historisch wie aktuell mehr mit bestimmten Problemstellungen zu tun als andere. 

Der erste Einstieg sollte durch das Vertrautmachen mit den Eckpunkten erfolgen, wie sie in diesem Text umrissen wurden, wie ihr Land sich im Einzelnen positioniert und welche Ansätze gewählt werden, um sich den Problemstellungen zu nähern. Dazu sind in den Quellen unter Punkt neun zunächst die Primärquellen angegeben, die für die Erstellung dieses Gremientextes benutzt wurden. Der nächste Schritt sollte sein, dass Sie sich diese grundlegenden völkerrechtlichen Dokumente ansehen und einfach überprüfen, wie Ihr Land abgestimmt hat, wenn es eine Resolution ist oder ob Ihr Land beigetreten ist, wenn es ein Vertrag ist. Dies ist eine gute Grundlage, um herauszufinden, wie sich Ihr Land in der Vergangenheit im Einzelnen positioniert hat. 

Dann sollten Sie die Gründe für die Positionen Ihres Landes herausarbeiten und Argumente für alle Standpunkte sammeln. Dies wird die Hauptarbeit der Recherche sein, die Sie ohne Zweifel erfolgreich meistern werden. Zögern Sie bitte nicht, sich bei Fragen per Mail über [email protected] an mich (Felix Becker, Pronomen er/ihn) zu wenden, ich helfe gerne weiter. 

Beispiel zum Umgang mit Resolutionen:

https://ap.ohchr.org/documents/dpage_e.aspx?si=A/HRC/RES/27/32

Im oberen rechten Bildquadranten gibt es die Buchstabenreihe E F S A C R. Diese führt über Links zum PDF des eigentlichen Dokuments in der jeweiligen UN-Sprache.

Der Arbeitsweise des Gremiums nach hat die zugrundeliegende Frage für die Beratungen zu lauten: 

Wie soll ein an die Weltöffentlichkeit kommunizierter gemeinsamer multilateraler Standpunkt inhaltlich ausgestaltet sein und, sofern es keine die interne Struktur der UN betreffenden Regelungen oder Finanzierungen betrifft; welche rechtlichen Implementierungen in die nationalen Rechtssysteme können von der internationalen Staatengemeinschaft in welcher Form mit möglichst großer Mehrheit empfohlen werden?

Lexikon

Annahme, Unterzeichnung und Ratifizierung (Adoption, Signing and Ratification): Prozess des wechselseitigen Wirksammachens internationaler Verträge. Annahme bedeutet die Verabschiedung durch ein vertretendes Organ, falls der Vertrag im Rahmen einer int. Organisation wie der UN ausgehandelt wurde. Die Mitglieder drücken damit ihre Zustimmung zur vorgeschlagenen Version/ Textfassung des Dokuments aus. 

Unterzeichnung kommt noch keinem Beitritt zum Vertrag gleich. Die Landesvertretungen bekräftigen dadurch ihre Absicht, sich an diesen Vertrag zu binden, wobei diese Absichtserklärung allein noch nicht bindend ist.

Ratifikation ist der notwendige Schritt, um die bindende Rechtswirkung zwischen den Mitgliedern zu entfalten; nachdem eine Regierungsvertretung dem Vertrag zugestimmt hat, muss dieser idR. noch in nationales Recht überführt werden. In Deutschland bedeutet das bspw., dass der Vertrag vom Parlament als Gesetz ausgefertigt und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden muss. 

cis-dya-hetero:

Sich mit dem bei Geburt zugewiesenen eindeutig binär bestimmbaren Geschlecht identifizierende heterosexuelle Person. 

Definitive Signatur: 

die typischste Alternative zur Ratifikation, bei der durch die Unterzeichnung des Vertrages selbst die bindende Wirkung entfaltet wird. Eher für formelle statt inhaltliche Gegenstände. 

Erklärung(Declaration): 

ein Statement, kein Vertrag, nicht bindend. 

Auch wenn alle Resolutionen der Generalversammlung nur empfehlenden Charakter haben, können sie als Ausdruck der Werte und Willenserklärung der Staatengemeinschaft dazu beitragen, internationale bindende Abkommen und Verträge oder auch Gewohnheitsvölkerrecht auszubilden. Das Ziel eines möglichen verabschiedeten Resolutionsentwurfs sollte es sein, hierfür eine Grundlage zu bieten, indem Definitionen und Begrifflichkeiten vereinheitlicht und Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. 

Europäische Union: 

Wie die Vereinten Nationen ist die EU ein abgeleitetes Völkerrechtssubjekt, welches seine Rechtspersönlichkeit aus der Rechtsfähigkeit seiner Gründungssubjekte ableitet. Den Status als Völkerrechtssubjekt entfalten beide jedoch nur gegenüber ihren Mitgliedern sowie allen Nicht-Mitgliedern, die sie ausdrücklich als solches anerkannt haben. 

Ähnlich wie die UN ist ein charakterisierender Aspekt der EU die intergouvernementale Natur, was bedeutet, dass Sachverhalte auf der Ebene der Regierungen zwischenstaatlich geregelt werden. Bei den UN ist dies der primäre Fokus, bei der EU herrscht dieses Prinzip beispielsweise in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten gestaltet wird. 

Anders als die UN als internationale Organisation ist die Europäische Union jedoch besonders dadurch gekennzeichnet, dass ihre Mitgliedsstaaten Teile ihrer eigenen Souveränität durch völkerrechtliche Verträge an die supranationale Organisation abgegeben haben, was sich bspw. darin widerspiegelt, dass die EU in manchen Bereichen die alleinige Gesetzgebungskompetenz für alle Mitglieder hat. 

Gemeinhin wird die EU im Hinblick auf Ausmaß und Vertiefung der supranationalen Rechtsintegration als weltweit einzigartig angesehen.

formelles und materielles Recht:

Salopp gesagt kann man sich merken: formell ist Recht bekommen und materiell ist Recht haben. 

Formelles Recht bezeichnet alle Gesetze, Normen und Regelungen, die dazu dienen, den formalen Aufbau eines Rechtssystems zu erklären. Beispielsweise, wie man jemanden vor Gericht verklagen kann. Materielles Recht bezeichnet diejenigen Gesetze, die dazu dienen, das gemeinsame Leben zu ordnen. Beispielsweise, weshalb man jemanden vor Gericht verklagen kann. Die Geschäftsordnung von MUNBW besteht aus beiden Rechtsarten.

Haager Privatrechtskonferenz:

eine zwischenstaatliche Organisation, die maßgeblich an der Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts beteiligt ist.

humanitäres Völkerrecht:

Mit dem Begriff humanitäres Völkerrecht werden all jene Rechtsnormen genannt, die versuchen, das Verhalten der Konfliktparteien im bewaffneten Konflikt zu regulieren. Das Feld der Regelungen ist dabei sehr weit. Es reicht vom Verbot bestimmter Waffen, über Regeln zur Behandlung von Kriegsgefangenen, zum Schutz der Zivilbevölkerung.

Intersektionalität (intersection = Schnittmenge): 

Die Überschneidung und Gleichzeitigkeit verschiedener Diskriminierungskategorien gegenüber einer Person. 

Bezeichnet der Ausdruck People of Color zum Beispiel mehrere marginalisierte Personengruppen sind beispielsweise afroamerikanische Frauen oder indigene transgeschlechtliche Personen selbst mehrfach marginalisiert und diskriminiert. Die Forschung zur Intersektionalitätstheorie untersucht, wie mehrere Diskriminierungskategorien sich gegenseitig beeinflussen, z.B. misogyner Rassismus gegenüber Schwarzen Frauen.

Die Relevanz der vorgestellten Themen für den HA3 ergibt sich daraus, dass an ihnen das Recht auf Selbstbestimmung, der Schutz von Geflüchteten und familienpolitische Menschenrechte Anteil haben.

Internationales Privatrecht (IPR): 

Internationales Privatrecht bezeichnet kein international geltendes “Weltrecht”, anders als der Ausdruck vielleicht zunächst vermuten lässt. Vielmehr bezeichnet es die innerstaatlichen formalen Gesetze einzelner Länder, die der Frage nachgehen, in welchen Sachverhalten mit internationalem Bezug (sprich Personen aus mehreren Staaten sind involviert) das nationale Recht welchen Landes gelten soll. Da dabei mehrere nationale Rechtsordnungen auf die gleiche Fragestellung angewandt werden, spricht man von Kollisionsrecht, wobei durchaus die gleiche Sache völlig anders bewertet und auch unterschiedliche Zuständigkeiten festgestellt werden können. Daraus ergeben sich aufgrund der Souveränität der betroffenen Staaten zwangsläufig Komplikationen bei der Klärung, welches nationale Recht nun im Einzelfall Anwendung finden soll, jedoch ist dies bspw. in der EU weitgehend vereinheitlicht. 

Konvention(Convention): 

Ein völkerrechtlicher Vertrag bzw. Abkommen (treaty) zwischen mindestens zwei Akteuren des internationalen Rechts, in der Regel zwischen souveränen Staaten. 

Länderübergreifendes materielles Recht: 

Dem IPR steht Recht gegenüber, das mehr oder weniger unmittelbar in mehreren Staaten gilt. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um völkerrechtliche Verträge, denen die betreffenden Staaten zugestimmt haben und die entweder durch das Unterzeichnen direkt gelten oder aber erst nach der Ratifizierung ihre Wirkung entfalten. Ein Beispiel ist das UN-Kaufrecht.

LGBTIQ+ (deutsch LSBTIQ+): 

Zusammenfassende Abkürzung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Queere, Inter* plus Weitere aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlecht marginalisierte Personen(gruppen). 

Bitte beachten Sie zunächst als Klarstellung, dass es unabhängig von der Position ihres Landes hinsichtlich soziokultureller und rechtlicher Bewertungen bei den Vereinten Nationen keinen Anlass für Debatten über die Existenz von trans* oder inter* Personen mehr gibt. Weiterhin wird in Berücksichtigung der Richtlinien zur inklusiven Sprache sowohl der Vereinten Nationen als auch von DMUN darauf hingewiesen, dass der englische Begriff “intersex” korrekterweise mit “intergeschlechtlich” übersetzt wird, da es bei inter* nicht um die sexuelle Orientierung sondern um Aspekte bezüglich des Geschlechts geht. 

Marginalisierung: 

Soziale Verdrängung an den Rand} lder Gesellschaft und vergleichbare strukturelle Diskriminierungen von Menschen(gruppen) und ihren Lebensrealitäten.

People of Color oder PoC: 

Zusammenfassende Bezeichnung für mehrere rassistisch marginalisierte Personengruppen. Die Vereinten Nationen differenzieren in ihrer Kommunikation grundsätzlich zwischen Personen afrikanischer Abstammung, indigenen Personen, Personen, die als Sinti*, Roma*, Reisende und als ethnische Minderheit angesehen werden können. 

Politik (polity/politics/policy):

Im angelsächsischen Raum hat sich eine Dreiteilung des Politikbegriffes etabliert, die die gedankliche Abgrenzung der unterschiedlichen Dimensionen des Politischen erleichtert. 

Polity (Strukturen) meint die formellen Rahmenbedingungen wie Verfassungsgrundsätze und die Ausgestaltung von Institutionen durch Geschäftsordnungen innerhalb derer politics (politische Prozesse) wie Parlamentsdebatten stattfinden, bei denen politische Akteure daran arbeiten, policies (inhaltliche Ergebnisse) wie Gesetzestexte zu produzieren.

positiv / normativ:

Zwei Adjektive, die sich beide auf viele verschiedene Sachverhalte beziehen können. Positive Aussagen sind solche, die einer Beschreibung von Tatsachen gleichkommen. Normative Aussagen sind solche, die einer Wertung von Tatsachen gleichkommen. Im Grunde ist es die Unterscheidung davon, was ist (faktisch, positiv) und was sein sollte (erstrebenswert, normativ). 

Bei den Beratungen im Gremium müssen Sie auch beide Aspekte berücksichtigen; die Umsetzung von GV-Resolutionen ist zwar nicht unmittelbar verpflichtend, dennoch sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche rechtlichen Hürden im Einzelnen auf Ihrer nationalen Ebene problematisch sein könnten. Sei es als positives Argument für oder gegen den debattierten Aspekt. Denn wie Sie sich im einzelnen positionieren, hängt natürlich normativ vom Standpunkt Ihres Landes ab. Aber nicht vergessen: Ihre Aufgabe ist nicht, sich selbst zu fragen, was Ihren Überzeugungen nach sein sollte, sondern den Standpunkt Ihres Landes möglichst akkurat zu erarbeiten und dann authentisch  zu vertreten. 

SOGI: 

Sexuelle Orientierung und Geschlechtliche Identität

SOGIESC: 

Sexuelle Orientierung, Geschlechtliche Identität und Ausdruck(Expression) und geschlechtliche Charakteristika

Surrogate-Kinder:

Kinder, die von Leihmüttern(surrogates) ersatzweise für Dritte ausgetragen werden(surrogacy). Dabei ist es von Land zu Land unterschiedlich, wie genau der rechtliche Rahmen für solche Arrangements (auch und gerade international) ausgestaltet ist. Deutschland erlaubt beispielsweise zwar Samen- aber keine Eizellspenden, weshalb Leihmutterschaft hierzulande praktisch nicht gangbar ist. In den USA kann in einigen Staaten hingegen bereits vorgeburtlich ein zivilrechtlicher Vertrag eingegangen werden. In der Regel kommen die Eizellen dabei von einer anderen Frau als derjenigen, welche den Uterus bereitstellt. Rechtlich relevant werden können dabei die Fragen nach dem Ort der Vertragsunterzeichnung, dem Wohnort der Leihmutter und dem Geburtsort.

two-spirit:

Der Begriff two-spirit ist ein Platzhalter in indigenen Gemeinschaften für unterschiedliche Begriffe, die durch Kolonisation verloren gegangen sind. Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen indigenen Gemeinschaften kann der Begriff für sehr unterschiedliche Existenzen und Erfahrungen stehen. Beispielsweise für einen Menschen, der sowohl einen männlichen spirit als auch einen weiblichen spirit hat. Generell ist der Begriff aber sehr in den jeweiligen Gemeinschaften verankert und somit stark auf diese bezogen.

Weitere kulturbegriffliche Beispiele für Geschlechter(rollen) sind Hijra (indischer Subkontinent), Muxe (Mexiko), Chanith (arabische Halbinsel) und aber nicht abschließend Meti (Nepal).

Vorbehalte: 

Unterzeichnet ein Staat einen völkerrechtlichen Vertrag, gibt er manchmal an, Vorbehalte gegen Teile des Inhalts zu haben. Das bedeutet, dass er sich nicht sicher ist, ob diese Inhalte durch die Ratifizierung in nationales Recht überführt werden können, oder er möchte dies einfach nicht. 

Vorbehalte sind einerseits eine Verletzung der Integrität von Verträgen, andererseits sind sie Ausdruck der Souveränität der Staaten.

Völkerrecht: 

Die UN-Charta ist das konstituierende Abkommen der Vereinten Nationen und als solches entfaltet es Wirkung auch auf andere Abkommen, zumindest in Bezug auf die Organisation. Darin ist festgehalten, dass prinzipiell alle internationalen Verträge bei der UN registriert werden müssen, zumindest falls sich Akteure vor dem Internationalen Gerichtshof auf sie beziehen wollen. Auf diese Weise wollte man heimliche Absprachen zwischen Ländern verhindern, die den Weltfrieden gefährden könnten. Faktisch werden viele Abkommen auch anderweitig registriert, bspw. bei der Schweiz, und grundsätzlich entsteht ein Abkommen durch den Prozess der Adoption und Ratifikation. 

Die Resolutionen, die Sie erarbeiten sollen, haben nicht zwangsläufig einen solchen Charakter. Die Empfehlungen können aber als Quelle für Gewohnheitsvölkerrecht dienen, drücken allgemein die Position der Staatengemeinschaft aus und können gerade dadurch natürlich ein Anreiz für nationale Legislaturen sein, sich mit der Materie auseinanderzusetzen und mögliche eigene Regelungen ähnlichen Inhalts zu treffen. 

Das Ziel eines möglichen verabschiedeten Resolutionsentwurfs sollte es also sein, hierfür eine Grundlage zu bieten, indem Definitionen und Begrifflichkeiten vereinheitlicht und Handlungsempfehlungen als Willenserklärung ausgesprochen werden.

Quellenangaben, weiterführende Links und Impulse

Familienpolitik

  • Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
  • UNO-Kinderrechtskonvention
  • Abgrenzung von Haushalt und Familie sowie die Debatte über den weiten Familienbegriff als Erweiterung über die Praxis der Kernfamilienmitglieder / engen Familienmitglieder hinaus

Ehe

  • Convention on Consent to Marriage, Minimum Age for Marriage and Registration of
  • Marriages Opened for signature and ratification by General Assembly resolution 1763 A (XVII) of 7 November 1962
  • Spannungsfeld von trans* und inter* bei der Bewertung des Ehestands im inner- wie außerstaatlichen Zivilrecht
  • Richtlinien für die Art und Weise und die Praxis der Anwendung und Anerkennung ausländischen Rechts im Spannungsfeld internationalen Privatrechts und insbesondere LGBTIQ+-Diskrimination

Flucht

  • Flüchtlingskonvention (189 UNTS 137) plus Sekundärliteratur
  • HCR/GIP/12/09 (UNHCR Richtlinien no. 9 for LGBTIQ+)
  • LGBTIQ+Protection and Humanitarian Law, International Review of the Red Cross (2018), 100
  • Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Erwachsenen kriminalisieren oder Demonstrationen öffentlicher Unsittlichkeit verbieten, werden an sich nicht als ausreichend angesehen, um eine Furcht vor Verfolgung zu begründen. Auch stellt sich die Frage, wie in der Praxis die Kategorie der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe als Flucht-Grund auf queere Menschen angewendet wird, ob die weit gefasste Ansicht des UNHCR von der GV übernommen bzw. wie dies nach Einschätzung des Gremiums gehandhabt werden sollte.

LGBTIQ+

  • Positive Entwicklungen können auch gewürdigt werden, kommen bei einer kritischen Betrachtung aber manchmal kurz. Beispielsweise mussten sich trans*-Personen in Deutschland noch bis 2011 vor einer Personenstandsänderung zwangssterilisieren lassen, 12 Jahre später wurde in der Legislaturperiode Scholz 1 das Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht.
  • Auch die Menschenrechtsgremien haben wiederholt betont, dass kulturelle, religiöse und moralische Praktiken und Überzeugungen oder bloße negative soziale Einstellungen nicht als Rechtfertigung für Menschenrechtsverletzungen gegenüber einer Gruppe, einschließlich LGBTIQ+-Personen, dienen. Dies wurde vom UN-Generalsekretär in einer Anprangerung von Diskriminierung und Gewalt gegen LGBTIQ+-Personen bekräftigt.
  • A/HRC/RES/27/32
    • dazu A/HRC/29/23 
  • A/HRC/17/19
    • dazu A/HRC/19/41
  • Yogyakarta Principles
    https://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/prinzipien/yogyakarta-prinzipien-1

Elternschaft

  • HCCH 1980 Haagener Kindesentführungsübereinkommen HKÜ
  • HCCH 1993 Adoptionsübereinkommen
  • A/HRC/RES/29/22
    • Dazu A/HRC/31/37
  • Assistierte Reproduktion und die Definition von Elternschaft
  • 2 Klassen von politischen Instrumenten (policies)
    • explizite familienpolitische Maßnahmen, die darauf abzielen, spezifische Ziele in Bezug auf die Familie als soziale Institution zu erreichen 
    • implizite familienpolitische Maßnahmen wie
      • besondere Agenturen 
      • auf die Familie ausgerichtete Politikgestaltung 
      • familienorientierte Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut und Stärkung der sozialen Sicherheit 
      • spezielle Programme für gefährdete Kinder

bei denen sich u.A. die Fragen nach Trägerschaft und Finanzierung stellt.

Staatsbürgerschaft und Ausweisdokumenteneinträge

  • CRC C GAM CO 2-3 (§§29-30 insbesondere)
  • Nationale Jurisprudenz zum Thema der Zurechnung zu einer spezifischen Personengruppe
  • UNHCR Diskussionspapier zu LGBTIQ+ Personen in zwangsbedingter Umsiedelung und Staatenlosigkeit: Schutz und Lösungen
  • Übersicht Citizenship und Parents Gender
    https://www.pewresearch.org/fact-tank/2014/08/05/27-countries-limit-a-womans-ability-to-pass-citizenship-to-her-child-or-spouse/
  • intersektionale Frage von Frauenrechten und Elternschaft
    • was passiert, wenn ein durch einen Aufenthaltstitel geänderter Geschlechtseintrag eine Elternschaft legalisiert, oder eben annulliert? 
    • Oder umgekehrt, da es in manchen arabischen Ländern in der Vergangenheit Legislaturen gab, nach welchen sich der Geschlechtseintrag mit der Elternrolle ändern konnte. 

Leihmutterschaft

  • Verona Principles
  • UNICEF biefing note
    https://www.unicef.org/media/115331/file
  • Stellungnahmen vom ISS (Interntional Social Service), welche betont, dass die Umsetzung des Schutzes weltweit praktisch unzureichend ist
  • Kinderrechts-Konvention und
    • die drei Fakultativ-Protokolle, vor allem das Zweite
    • CRC (Commitee), Untergliederung vom UNHCR

sowie

  • Geneva Declaration of the Rights of the Child of 1924 
  • Declaration of the Rights of the Child adopted by the General Assembly on 20 November 1959 
  • Universal Declaration of Human Rights
  • Human Rights Treaties
    • International Covenant on Civil and Political Rights (in particular in articles 23 and 24)
    • International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (in particular in article 10)
  • Declaration on Social and Legal Principles relating to the Protection and Welfare of Children, with Special Reference to Foster Placement and Adoption Nationally and Internationally
  • United Nations Standard Minimum Rules for the Administration of Juvenile Justice (The Beijing Rules)
  •  Declaration on the Protection of Women and Children in Emergency and Armed Conflict
  • Vienna Convention (on the formation of Treaties)
  • Hague Adoption Convention (major multilateral instrument regulating international adoption)
  • Convention on Consent to Marriage, Minimum Age for Marriage and Registration of Marriages
  • Genfer Konventionen
  • Genfer Protokoll
    • Genfer Chemiewaffenkonvention
    • Genfer Biowaffenkonvention
  • Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
  • Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
  • Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
  • Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
  • Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen  
  • Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, einschließlich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg
  • Übereinkommen betreffend die Sklaverei und dem Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken
  • Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen 
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika 
  • die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Förderung menschenwürdiger Arbeit und Arbeitsmigration sowie auf der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, der Aktionsagenda von Addis Abeba der dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 und der Neuen Urbanen Agenda
  • New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten
  • UNO-Flüchtlingspakt
  • UNO-Migrationspakt
  • Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
  • https://www.ohchr.org/en/treaty-bodies/glossary-technical-terms-related-treaty-bodies#declaration
  • https://treaties.un.org/
  • https://documents.un.org/prod/ods.nsf/home.xsp
  • https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/full-text/?cid=69 
  • https://www.unhcr.org/publications/brochures/5ebe6b8d4/protecting-persons-diverse-sexual-orientation-gender-identities.html
  • https://www.bmz.de/de/themen/lsbti-lesben-schwule-bisexuelle-transgender-intergeschlechtlich/rechte-lsbtiq-international-57070

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