forum Pressefreiheit und Schutz von Journalist*innen

Einführung in das Thema

Pressefreiheit und Schutz von Journalist*innen

Kurzzusammenfassung 

Die Pressefreiheit und der Schutz derjenigen, die sie ausüben, sind zentrale Themen in der Debatte um die globale Wahrung der Menschenrechte. 

Presseschaffende weltweit sehen sich unterschiedlichen Herausforderungen gegenübergestellt. Fake News, “alternative Fakten” und die Verleumdung von Reporter*innen in der alltäglichen Berichterstattungen sind präsent. Aber auch Gewaltanwendung und Mord an Pressevertreter*innen nehmen zu. Die internationale Gemeinschaft muss sich damit beschäftigen, wie Presseschaffende effektiver geschützt und unterstützt werden können. Ebenso muss es um die Fragen gehen, wie Pressefreiheit gefördert oder hergestellt werden kann. 

Einleitung

Die Freiheit der Presse ist spätestens seit 1948, dem Jahr der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, als wichtiger rechtlicher Grundsatz und als Grundrecht für alle Menschen weltweit gegeben. Sie ist im Zivilpakt der UN von 1966 bestätigt worden und ist seitdem verpflichtend für alle Staaten, die den Vertrag unterzeichnet haben. Wie auch die Meinungsfreiheit ist sie ein wichtiger Grundsatz von Beteiligung in Demokratien, aber auch eine Grundlage für die Ausübung anderer Menschenrechten in allen Staaten. 

Weltweit, sowohl in Autokratien als auch in Demokratien, wird dieses Recht heutzutage allerdings auf verschiedene Weise untergraben: Staaten schränken Berichtsmöglichkeiten ein oder stellen nicht genügend Schutz für Presseschaffende bereit. Durch die Covid-19-Pandemie wurde diese Dynamik weltweit verschärft: Im Rahmen des Infektionsschutzes wurden beispielsweise in China Berichterstattungen erschwert oder verboten. Eine weitere Entwicklung erschwert die Unabhängigkeit der internationalen Presse: Fake News und sogenannte “alternative Fakten”. Eine unabhängige Berichterstattung ist somit aus verschiedenen Richtungen erschwert; es ist wichtiger denn je, die Freiheit der Presse zu beobachten und zu schützen. 

Hintergrund und Grundsätzliches

Die Pressefreiheit wird in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 19 des Zivilpakts in enger Kombination mit der Meinungsfreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung definiert: so hat jeder Mensch weltweit die “Freiheit […], Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten”. Die Pressefreiheit umfasst dabei das Recht von Rundfunkeinrichtungen, der Presse und anderen Medien auf eine ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit. Staaten dürfen somit die Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen nicht verhindern (das entspräche Zensur). Die Pressefreiheit steht, wie oben bereits gezeigt, in enger Verbindung mit anderen Menschenrechten: der Informationsfreiheit, der freien Meinungsbildung und -äußerung und der pluralistischen Meinungsvielfalt. Sie ist somit ein Grundrecht, das hilft, andere Grundrechte zu gewährleisten.

In der Praxis kann sich die Pressefreiheit auf verschiedenen Ebenen zeigen. Zum einen dient sie der Freiheit von der Einmischung von außen: Sie untersagt, dass Regierungen oder andere Interessengruppen die Publikation bestimmter Fakten oder Ereignisse verhindern. Zum anderen schützt sie auch die Freiheit der einzelnen Journalist*innen vor ihren Medienhäusern, sodass Journalist*innen ihre Artikel im Zweifel auch ohne ihre Medienhäusern publizieren können. 

Die Pressefreiheit kann nach dem Zivilpakt dann eingeschränkt werden, wenn sie im Widerspruch steht zu anderen Menschenrechten oder Grundsätzen der Vereinten Nationen aus der Charta. Spannungen entstehen somit beispielsweise zwischen dem Recht auf Pressefreiheit und dem Recht jedes Menschen auf Freiheit von Rufschädigung oder in Deutschland mit Artikel 1 des Grundgesetzes, der unantastbaren Würde des Menschen. Außerdem darf die Presse keine Lügen, also falsche Tatsachen, verbreiten.

Die Pressefreiheit ist, wie bereits in der Einleitung beschrieben, Bestandteil verschiedener Verträge und Erklärungen zu den Menschenrechten. Sie gilt damit fast weltweit. Sie aufrechtzuerhalten ist dabei aus verschiedenen Gründen wichtig. In westlichen Demokratien, beispielsweise den meisten europäischen Staaten, ist die Pressefreiheit grundlegend für die Demokratie. Sie regt Diskussionen in Gesellschaft und Politik an, klärt auf und sorgt dafür, dass ein umfassendes Meinungsbild zustande kommt. Gleichzeitig kann sie Probleme in der Politik aufdecken; nicht umsonst wird mediale Berichterstattung häufig als 4. Gewalt im Staat bezeichnet. Sie ist somit grundlegend für das Weiterbestehen der Demokratie, die damit wiederum viele andere wichtige Menschenrechte ermöglicht. 

Allerdings ist Pressefreiheit nicht nur in demokratischen Staaten von fundamentaler Bedeutung. Auch in nicht-demokratischen Staaten kann die Presse zur Meinungsbildung beitragen. In diesen Staaten wird ihre ambivalente Rolle noch deutlicher: Zum einen kann die Presse Missstände aufdecken und die Bevölkerung über die Situation im Land informieren. Zum anderen kann sie auch von Staatsoberhäuptern genutzt werden, um nur bestimmte Informationen an die Bevölkerung weiterzuleiten - was die Bedeutung von Pressefreiheit zur Wahrnehmung anderer grundlegender Rechte wie der Informationsfreiheit zeigt. Nicht zuletzt können selbst autokratische Herrscher*innen die Pressefreiheit für ihre eigenen Zwecke nutzen: können sie glaubhaft versichern, dass eine von ihnen kontrollierte Presse frei ist, werden die von der Presse verbreiteten Informationen glaubhafter. Das kann wiederum die Stabilität des Regimes schützen.

Aktuelles

Auf internationaler Ebene sind vor allem die Nichtregierungsorganisationen “Committee to Protect Journalists” und Reporter ohne Grenzen für ihre Lobbyarbeit im Bereich der Pressefreiheit und Sicherheit von Journalist*innen bekannt. Reporter ohne Grenzen bringt jedes Jahr die sog. “Rangliste der Pressefreiheit” heraus, in der alle Staaten der Welt einsortiert werden. In den vergangenen Jahren hat sich Reporter ohne Grenzen zufolge die Pressefreiheit immer weiter verschlechtert. 2021 wurde die Pressefreiheit in so wenigen Staaten wie noch nie als “gut” eingestuft. Die Spitzenplätze belegen wie jedes Jahr auch 2021 die nordeuropäischen Staaten, angeführt durch Norwegen. Am Ende der Skala stehen autokratische Staaten wie China, Nordkorea, Turkmenistan und Eritrea. Während in China vor allem die umfassende Internetzensur, Propaganda und Überwachung negativ ins Gewicht fallen, kontrollieren die Staatsoberhäupter in Turkmenistan, Eritrea und Nordkorea die Medien und Informationen komplett.

Der Index zeigt 2021 auch den Einfluss aktueller Probleme auf. So wurden aufgrund der Covid-19 Pandemie in einigen Staaten Informationssperren verhängt oder staatliche Desinformationskampagnen gestartet. Willkürliche Festnahmen und Gewalt gegen Medienschaffende schränken die Pressefreiheit weiter ein. Teils wurde die Pandemie genutzt, um die Pressefreiheit noch stärker einzuschränken; allerdings taten sich auch Demokratien wie Deutschland schwer, Pressefreiheit weiterhin sicherzustellen: Aufgrund vieler Übergriffe auf Presseschaffende bei Corona-Demonstrationen musste die Lage in Deutschland beispielsweise von “gut” auf “zufriedenstellend” heruntergestuft werden.

Abgesehen von NGOs beschäftigen sich verschiedene Gremien und Personen bei den Vereinten Nationen mit dem Schutz der Pressefreiheit: dies umfasst vor allem den Menschenrechtsrat mit Sonderberichterstatter*innen und die UNESCO.

Der Menschenrechtsrat ist das zentrale Gremium der UN im Bereich des Menschenrechtsschutzes. Er beschäftigt sich auch mit der Pressefreiheit. Neben den Resolutionen, die das Gremium verabschieden kann, hat es zwei weitere zentrale Mittel: Das universelle periodische Überprüfungsverfahren (UPR) und die Sonderberichterstatter*innen. Die Pressefreiheit ist Teil der Länderberichte des UPR. Zudem gibt es eine Sonderberichterstatterin des Rates zum Thema der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, der sich auch mit der Pressefreiheit beschäftigt. Die Sonderberichterstatterin kann u.a. thematische und Länderberichte veröffentlichen; der Bericht 2022 wird sich mit einem Teilaspekt des Themas dieser Sitzung des Menschenrechtsrates beschäftigen: Der Verstärkung von Medienfreiheit und Sicherheit von Journalist*innen im digitalen Zeitalter.  Neben diesen Aufgaben setzt der Menschenrechtsrat Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrats um und berichtet über die Entwicklung der Pressefreiheit für die SDGs.

Die UNESCO ist die zweite UN-Institution, die für die Weiterentwicklung der Meinungsfreiheit und damit verbunden für die Pressefreiheit und Informationsfreiheit zuständig ist. Sie berät Staaten dabei, ein legales Umfeld für Pressefreiheit zu schaffen, das die Meinungsfreiheit unterstützt. Zudem hilft sie bei der Entwicklung von Presserechten, Gesetzen zur Informationsfreiheit und einem Framework, um freie Meinungsäußerung im Internet zu ermöglichen. Neben der Beratung von Staaten versucht die UNESCO, selbstregulierende Mechanismen zu schaffen. Dies sind Regeln, die Institutionen wie internationale Organisationen, aber auch einzelne Medienhäuser sich selbst auferlegen: beispielsweise ethische Grundlagencodes, aber auch Presseräte und Ombudspersonen. Einen speziellen Fokus legt die UNESCO in ihrer Arbeit auf Gender-Gerechtigkeit und Länder in Konflikten, nach Konflikten und in Übergangsphasen.

In den letzten Jahren haben sich die Vereinten Nationen verstärkt mit dem Schutz von Journalist*innen beschäftigt. Hintergrund dessen ist, dass immer mehr Journalist*innen nicht mehr nur allgemeine Repressalien wie Durchsuchungen und Lizenzentziehungen erfahren, sondern physisch bedroht werden, verhaftet oder auch getötet. 2010 erarbeitete die UNESCO gemeinsam mit anderen UN-Organisationen den „Aktionsplan zur Sicherheit von Journalisten und zur Frage der Straflosigkeit“. Zwei Jahre später bekräftigte der Koordinationsrat der Leiter*innen der Organisationen des UN-Systems diesen Aktionsplan: Es sollen Aktivitäten auf nationaler und globaler Ebene stattfinden, um sich aktiv für die Pressefreiheit und den Schutz von Journalist*innen einzusetzen. Neben der Förderung von Sicherheitsinitiativen und der Erarbeitung von Krisenreaktionsmechanismen soll vor allem die Zivilgesellschaft in den Kampf für die Pressefreiheit mit einbezogen werden.

Probleme und Lösungsansätze

Der Menschenrechtsrat sollte sich den Einschränkungen der Pressefreiheit widmen. Dies sollte auf zwei verschiedenen Ebenen geschehen: zum einen muss das Gremium sich mit subtileren Einschränkungen beschäftigen wie Einflussnahme auf Pressearbeit, Lizenzentzug oder Bürodurchsuchungen. Zum anderen sollte der Menschenrechtsrat den Schutz von Journalist*innen vor physischen Bedrohungen wie Verhaftungen und Tötungen angehen. Dabei muss das Gremium beachten, dass Pressefreiheit in fast allen Staaten weltweit zu verschiedenen Graden bedroht ist: Die Maßnahmen, die das Gremium trifft, sollten sowohl kleine als auch schwere Beschränkungen dieses zentralen Menschenrechts einbeziehen.

Für den Schutz von Journalist*innen sind die Vereinten Nationen unter Federführung der UNESCO zuständig. Im Zentrum sollte hier die Umsetzung des globalen Aktionsplans stehen, um insbesondere die Straflosigkeit im Bereich der Pressefreiheit zu beenden. Der UN-Aktionsplan besteht aus verschiedenen Teilbereichen: 

  • Die Mechanismen der Vereinten Nationen stärken, 
  • Mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, 
  • Partnerschaften mit anderen Organisationen und Institutionen schließen, 
  • Bewusstsein schaffen und 
  • Sicherheitsinitiativen fördern. 

Einige Teile des Aktionsplans sind auch heute noch nicht umgesetzt. So könnte der Menschenrechtsrat sich weiter mit der Einrichtung eines koordinierten interinstitutionellen Mechanismus zur Weiterverfolgung und Bewertung von Fragen in Bezug auf die Sicherheit von Journalist*innen und Straflosigkeit beschäftigen. Auch könnte der Menschenrechtsrat über eine Stärkung der Sonderberichterstatterin diskutieren: Soll das bisherige Amt der UN-Sonderberichterstatterin bzw. des UN-Sonderberichterstatters zu dem einer bzw. eines UN-Sonderbeauftragten umfunktioniert werden, um weitere Befugnisse und Ressourcen zur Verfügung zu haben? Während die bzw. der Sonderberichterstatter*in für drei Jahre ernannt wird und ehrenamtlich arbeitet, führt die bzw. der Sonderbeauftragte in ihrer bzw. seiner Expert*innenfunktion Staatsbesuche und Verhandlungen im Auftrag der Vereinten Nationen durch. 

Auch könnte der Menschenrechtsrat die UNESCO bitten, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu intensivieren. Zu den Maßnahmen, die die UNESCO treffen könnte, zählen u.a.: 

  • Staaten bei der Erarbeitung legislativer Maßnahmen zum Schutz der Pressefreiheit zu unterstützen, 
  • Aufmerksamkeit auf mangelnde Pressefreiheit zu legen und Richter*innen darin auszubilden, diese wahrzunehmen, 
  • Staaten zu mehr Monitoring und Berichterstattung über Attacken und deren öffentliche Verurteilung zu ermutigen.

Außerdem könnte der Menschenrechtsrat Institutionen mit den Hohen Kommissar für Menschenrechte und die Sonderberichterstatterin dazu aufrufen, best practices für den Schutz von Journalist*innen auszuarbeiten. All dies könnte der besseren Umsetzung des Aktionsplans dienen. 

Zudem sollte das Gremium sich mit Maßnahmen beschäftigen, um subtileren Formen mangelnder Pressefreiheit zu begegnen: Insbesondere die UNESCO könnte stärker versuchen, in Mitgliedstaaten die Bevölkerung auf mangelnde Pressefreiheit und Maßnahmen zur Beschränkung dieser Freiheit aufmerksam zu machen.

Nicht zuletzt kann das Gremium sich mit Maßnahmen beschäftigen, die die Pressefreiheit aktiv fördern. Es kann Mitgliedstaaten beispielsweise empfehlen, in Bildungsmaßnahmen mehr Betonung auf die Problematik der Fake News für Pressearbeit zu richten oder stärken beizubringen, wie neue Technologien und das Internet genutzt werden können, um an verlässliche Informationen zu kommen.

Diskussionspunkte

Der letzte Bericht der Sonderberichterstatterin und der Bericht von Reporter ohne Grenzen zeigen: die Pressefreiheit und die Sicherheit von Journalist*innen sind so bedroht wie lange nicht. Der Menschenrechtsrat muss umfassende Maßnahmen treffen, um dieses fundamentale Menschenrecht, für das alle Staaten der Welt sich auf Ebene der UN einsetzen, zu schützen. Seine Diskussion kann er dabei auf die folgenden Fragen fußen: 

  • Wie kann der globale Aktionsplan weiter umgesetzt werden? Welche Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt, wo besteht Nachholbedarf?
  • Soll das Amt der UN-Sonderberichterstatterin zu dem einer UN-Sonderbeauftragten umfunktionert werden?
  • Welche weiteren Maßnahmen sollten die Vereinten Nationen treffen, um als Organisation auf eine Stärkung der Pressefreiheit hinzuwirken? Welche Rolle können hier Initiativen für eine stärkere Awareness spielen, welche Rolle eine stärkere Zusammenarbeit innerhalb der Institutionen der Vereinten Nationen? 
  • Welche Maßnahmen können Mitgliedstaaten treffen, um mehr Pressefreiheit und Schutz zu gewährleisten? Welche Rolle spielen hier Gesetzesänderungen, eine bessere Berichterstattung oder eine entsprechende Ausbildung von Richter*innen?
  • Welche weiteren Maßnahmen könnte die UNESCO treffen, um subtileren Formen der Einschränkung der Pressefreiheit wie Lizenzentzügen zu begegnen? Welche Rolle könnte hier eine Zusammenstellung von Best Practices durch Expert*innen spielen? 
  • Wie kann die Pressefreiheit aktiv gefördert werden? Welche Bedeutung kommt Bildungsmaßnahmen und neuen Technologien zu? 
  • Wie kann aktuellen Problemen in Bezug auf Pressefreiheit wie Fake News oder stärkeren Beschränkungen durch die Covid-19 Pandemie begegnet werden? Können diese mit den bestehenden Maßnahmen bekämpft werden oder braucht es neue Strukturen oder Aktionspläne? Wenn ja, wer sollte diese ausarbeiten? 

Hinweise zur Recherche und weiterführende Links

Um die Position Ihres Staates herauszufinden, kann es sich zunächst lohnen, im Index von Reporter ohne Grenzen die Position Ihres Staates zu finden. Zudem könnte es sich lohnen, beispielsweise konkret zu Verhaftungen (auch auf Englisch: arrests) und Tötungen zu googlen oder zu schauen, ob es Nachrichten zu Schließungen von Medienhäusern gibt. 

Ein Hinweis gilt vor allem für Staaten, in denen die Pressefreiheit stärker eingeschränkt ist: Alle Staaten bei den UN bekennen sich zu den Menschenrechten, auch wenn sie diese nicht immer achten. Konkret argumentieren diese Staaten meist, dass Menschenrechte sehr wichtig sind, aber nicht uneinschränkbar; so müsse ein Staat beispielsweise auch verhindern können, dass Terrorist*innen den Staat zerstören oder ein stärkeres Wirtschaftswachstum und damit Wohlstand für alle erzeugen und dürfe dafür Menschenrechte einschränken.  

Begriffslexikon 

Autokratie: bezeichnet Regierungsformen, bei denen alle Staatsgewalt unkontrolliert in den Händen eines Herrschers (oder Autokraten) liegt und von diesem ausgeübt wird (https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17134/autokratie/). 

Pluralismus: innerhalb einer Gesellschaft, eines Staates (in allen Bereichen) vorhandene Vielfalt gleichberechtigt nebeneinander bestehender und miteinander um Einfluss, Macht konkurrierender Gruppen, Organisationen, Institutionen, Meinungen, Ideen, Werte, Weltanschauungen etc. (https://www.dwds.de/wb/Pluralismus). 

Repressalien: Zwangsmaßnahme, Vergeltungsmaßregel, Druckmittel, besonders im politische, wirtschaftlichen und (völker)rechtlichen Bereich (https://www.dwds.de/wb/Repressalie). 

Interinstitutionell: Zusammenarbeit zwischen Organisationen (https://www.merriam-webster.com/dictionary/interinstitutional). 

Quellenangaben 

Auswärtiges Amt: Pressefreiheit. Grundlage der Demokratie. 2019. URL: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/menschenrechte/welttag-pressefreiheit/2215358

 

Bundeszentrale für politische Bildung: Definitionen und Erklärungen zum Thema Pressefreiheit. URL: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/250000/pressefreiheit

 

UNESCO: Deklaration zum Pressefreiheitstag 2021. URL: https://en.unesco.org/sites/default/files/windhoek30declaration_wpfd_2021.pdf

 

UNESCO: Aktionsplan der Vereinten Nationen zur Sicherheit von Journalisten und zur Frage der Straflosigkeit. 2012. URL: https://en.unesco.org/sites/default/files/un-plan-on-safety-journalists_de.pdf

 

Reporter ohne Grenzen:  Rangliste der Pressefreiheit. 2021. URL: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/rangliste-2021

 

UN: UN Human Rights Office of the High Commissioner. URL: https://www.ohchr.org/en/safety-of-journalists

 

UN: UN Plan of Action on the Safety of Journalists and the Issue of Impunity. URL: https://www.ohchr.org/en/safety-of-journalists/un-plan-action-safety-journalists-and-issue-impunity

 

UN: Liste der Resolutionen zu UN zur Sicherheit von Journalist*innen (kann man gut abschreiben!). URL: https://www.ohchr.org/en/safety-of-journalists/resolutions

 

UN: Seite der Sonderberichterstatterin. URL: https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-freedom-of-opinion-and-expression

 

Letzte Resolution des MRR: A/HRC/RES/21/12: https://undocs.org/Home/Mobile?FinalSymbol=A%2FHRC%2FRES%2F21%2F12.

 

UNESCO: Aktueller Bericht der UNESCO zur Pressefreiheit. URL: https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000379826


 

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