forum Menschenrechtslage in der Republik Myanmar

Einführung in das Thema

Menschenrechtslage in der Republik Myanmar

Kurzzusammenfassung

Myanmar ist ein ethnisch äußerst diverses Land und so kam es in der Vergangenheit schon oft zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen nationalen Minderheiten und der Regierung. Seit 1962 wird Myanmar faktisch durch das Militär regiert, das häufig gewaltsam gegen Proteste in der Bevölkerung vorgeht. Vor allem die Volksgruppe der Rohingya litt und leidet unter der Unterdrückung durch die politischen Eliten. 2016 kam es zu massiven Menschenrechtsverletzungen gegenüber dieser Volksgruppe. Gerade wegen dieser ethnischen Konflikte hatten die Vereinten Nationen die Menschenrechtslage in Myanmar stets im Blick. Anfang 2021 allerdings spitzte sich die Situation bedeutend zu. Das Militär, das 2015 eigentlich einen Demokratisierungsprozess eingeleitet hatte, riss erneut die gesamte Macht an sich. Es kam zu Unruhen im ganzen Land, die brutal niedergeschlagen wurden. Die Gewalt durch die neue Militärregierung sowie die in Folge des Umsturzes sich verschlechternden Lebensumstände der Zivilbevölkerung, geben Anlass zu großer Sorge. Bisherige Bemühungen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Akteure auf die Militärregierung einzuwirken scheiterten. Daher ist die aktuelle Menschenrechtslage in Myanmar ein für den Menschenrechtsrat drängendes Thema. 

Einleitung

Im Februar 2021 ging ein Video um die Welt. Zu sehen war eine Tanzlehrerin, wie sie vor der Kamera ein Dance-Workout vortanzte. Was dieses Video weltweit in die Nachrichtensendungen brachte war allerdings nicht das, was im Vordergrund geschah. Die Tanzlehrerin stand auf einer der Hauptverkehrsstraßen der Hauptstadt Myanmars, Naypyitaw. Der Hintergrund zeigte eine Straßensperre und dann plötzlich eine militärische Wagenkolonne mit Blaulicht, die die Straße entlangfuhr. Was die Tanzlehrerin da aus Versehen im Hintergrund filmte, war ein Coup des myanmarischen Militärs. Seit Frühjahr 2021 ist in Myanmar wieder das Militär an der Macht und stoppte damit den 2015 eingeleiteten Demokratisierungsprozess. Die Opposition, mit der berühmten Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi an der Spitze, wurde den Militärs zu mächtig. Seit dem Coup verschlechtert sich die auch bereits zuvor schon problematische Menschenrechtslage in dem südostasiatischen Land zunehmend.

Hintergrund

 

Myanmar ist eines der ärmsten Länder auf dem asiatischen Kontinent. Ein Land, das sich im Lauf der Geschichte häufig zwischen den Fronten befand. Bis 1935 noch Provinz Indiens, später unter japanischer Herrschaft und zuletzt unter britischer Besatzung, erlangte Myanmar 1948 seine Unabhängigkeit (Länder-Lexikon). Diese vielschichtige Historie ist der Grund für die heute heterogene myanmarische Bevölkerung. Die mit 68% dominierende Volksgruppe sind die Bamar, die sich zumeist als Buddhisten verstehen. Als größte Volksgruppe sind die Bamar auch in der Regierung und Verwaltung dominierend, was häufig zu Spannungen mit anderen Volksgruppen führte. Zu den nationalen Minderheiten in Myanmar zählen beispielsweise die Gruppe der Shan (9%), Karen (7%) oder die Rakhine (4%). Auch in Punkto Religion ist Myanmar ein diverses Land. Neben dem mehrheitlich buddhistischen Glauben (87,9%), finden sich ebenfalls christliche (4,3%) und muslimische (4,3%) Glaubensgemeinschaften (CIA Factbook 2022). 

Diese ethnische Vielfalt ist politisch prägend für Myanmar. So wurde das Land seit seiner Unabhängigkeit schon häufig zum Schauplatz blutiger Bürgerkriege. Dabei verläuft die Konfliktlinie zumeist zwischen den staatlichen Eliten (Volksgruppe der Bamar) und den nationalen Minderheiten, die sich militärisch in sogenannten „Ethnic Armed Organisations“ organisieren (Heiduk 2021). Seit 1962 wird Myanmar faktisch durch das Militär regiert, das Proteste aus der Bevölkerung in der Vergangenheit gewaltsam zu unterdrücken versuchte. 

Von der Rücksichtslosigkeit und Unterdrückung durch das Militär besonders betroffen sind die Rohingya, eine muslimische Volksgruppe, die bereits seit den 1960er Jahren der systematischen Verletzung von Menschenrechten durch das Militär ausgesetzt ist (Gibbens 2017). Aus der Sicht myanmarischer Eliten stellen die Rohingya eine Gefahr für die nationale Identität dar, weswegen ihnen die Staatsbürgerschaft verwehrt wird (CIA Factbook 2022). Die Staatenlosigkeit ist ein besonders sensibles und für den Menschenrechtsschutz bedeutendes Thema. Ist eine Person staatenlos bedeutet dies, dass ihr jeglicher staatlicher Schutz entzogen wird und sie sich auf keine staatlichen Rechte berufen kann. Daher wurde in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bereits 1948 bemerkt: „Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15). 

Die Menschenrechtsverletzungen gegen die Rohingya gipfelten 2016 in dem, was der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte als „ethnische Säuberungen“ bezeichnete (Lilly 2021). Das myanmarische Militär zerstörte Siedlungen und es kam zu willkürlichen Tötungen, woraufhin 40.000 Rohingya nach Indien flohen (Gibbens 2017).

Doch auch andere der insgesamt über 100 nationalen Minderheiten teilen ein ähnliches Schicksal. So flohen seit 2017 ca. 870.000 Menschen außer Landes und ca.  644.000 Menschen zählen als sogenannte Binnenflüchtlinge (CIA Factbook).

Aktuelles

Im Jahr 2015 leitete das Militär einen Demokratisierungsprozess ein und so kam es im November 2015 zu freien Wahlen. Bei diesen ersten freien Wahlen seit 1990 ging die Friedensaktivistin und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi als Siegerin hervor (Heiduk 2021). Ihrer Partei, der Nationalen Liga für Demokratie (NLD), gelang es, sich die absolute Mehrheit im myanmarischen Parlament zu sichern. Die NLD gilt als führende Oppositionspartei gegen das Militär. Trotz der freien Wahlen und des Sieges der Oppositionspartei, bestand der Einfluss des Militärs fort. Bereits vor den Wahlen hatten sich die Militärs ein Viertel der Parlamentssitze gesichert. Außerdem hatten sie 2008 in die Verfassung geschrieben, dass Personen die einen Ehepartner oder Kinder mit ausländischem Pass haben, nicht für das Amt des*der Präsident*in kandidieren dürfen. Diese Regel galt damals als gezielter Versuch Aung San Suu Kyi die Präsidentschaft zu verweigern. Dank ihres Einflusses in der NLD galt sie allerdings ab 2015 als faktische Präsidentin. 

Die Wirtschaft entwickelte sich gut in dieser Zeit, die Armut sank und Myanmar schien sich auf einem guten Weg zu befinden (CIA Factbook). Im November 2020 kam es zu regulären Neuwahlen, bei denen die NLD abermals eine absolute Mehrheit erlangte. Das Militär erhob allerdings den Vorwurf des Wahlbetrugs und nutzte dies, um einen Coup zu rechtfertigen. Im Februar 2021 erklärte General Min Aung Hlaing den Ausnahmezustand und sich zum Premierminister – zunächst übergangsweise für ein Jahr.

Der anfängliche Plan des Militärs, den Coup mit minimaler Gewaltanwendung durchzusetzen, erwies sich bald als nicht durchsetzbar, denn es formierte sich breit angelegter Widerstand. Selbst vorher verfeindete Gruppen schlossen sich zusammen, um der Machtübernahme entgegenzuwirken. Es kam zu großen Protesten im ganzen Land, die sich teilweise auch gegen China richteten. Obwohl China nicht per se der Militärregierung positiv gegenübersteht – hauptsächliches Interesse ist Stabilität in der Region – so wurde doch behauptet, China hätte dem Militär bei der Kontrolle und Überwachung des Internets geholfen (Asienhaus 2021). Unter dem Eindruck der immer größer werdenden Aufstände änderte das Militär seine Strategie und ging nun mit brutalster Gewalt gegen die Protestierenden vor. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Vielzahl an Menschenrechtsverletzungen (Heiduk 2021).

Probleme und Lösungsansätze

 

Wie bereits erwähnt, begegnete und begegnet die neue Militärregierung den Protesten mit brutalster Gewalt. Dies gilt vor allem für den Widerstand, der von den Ethnic Armed Organisations nationaler Minderheiten geleistet wird.

Verschiedene Berichte (siehe z.B. Lilly 2012) über die aktuelle Menschenrechtslage in Myanmar sehen in diesem Zusammenhang unter Umständen den Tatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllt. Dies zählt neben dem Völkermord (auf eine bestimmte Volksgruppe bezogen) oder Kriegsverbrechen zu den völkerrechtlichen Kernverbrechen (Arnauld 2019, 609). Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden dann begangen, wenn der Zivilbevölkerung eines Landes vorsätzliche Tötung, Ausrottung, Versklavung, Vertreibung, Freiheitsentzug, Folter, sexuelle Gewalt oder gezieltes Verschwindenlassen widerfahren (Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, Artikel 7). Letzteres geschah, in dem das Militär Aufständische festnehmen ließ und deren Familien nicht über den Verbleib ihrer Angehörigen informierte. Auch von Folter und vorsätzlicher Tötung ist in den Berichten die Rede. So nutzte das Militär beispielsweise Gefechtswaffen, um gegen die Proteste vorzugehen und bombardierte Dörfer gezielt aus der Luft (Heiduk 2021). Dadurch kam es seit Juni 2021 zur Vertreibung von ca. 200,000 Menschen (Lilly 2021). Die Vereinten Nationen forderten die Nachbarstaaten dazu auf, den fliehenden Menschen Schutz zu bieten. Dennoch schloss beispielsweise China die Grenze zu Myanmar (Asienhaus 2021).

Neben den unmittelbaren Menschenrechtsverletzungen durch das Militär stellt auch die Gesamtsituation ein großes Problem für die Zivilbevölkerung dar. 

Das Kommunikationssystem bricht in weiten Teilen des Landes immer wieder zusammen und das Transportwesen ist stark beeinträchtigt. Dies erschwert den Alltag der Zivilbevölkerung zunehmend (Auswärtiges Amt 2022). Besonders prekär ist die medizinische Versorgung. Zum einen ist die Verteilung medizinischer Hilfsgüter aufgrund zerstörter oder gesperrter Infrastruktur erschwert. Zum anderen attackierte das Militär wiederholt medizinisches Personal um es daran zu hindern verletze Protestierende zu versorgen (Lilly 2021).

Ein zusätzliches Problem stellt die aktuell anhaltende Covid-19-Pandemie dar. Durch die rasante Verbreitung des Virus ist die ohnehin mangelhafte Gesundheitsversorgung zusätzlich erschwert (Auswärtiges Amt 2022). Auch die Lebensmittelpreise stiegen wegen der unterbrochenen Lieferketten massiv an. Nach Schätzungen leiden derzeit 3,4 Millionen Menschen in Myanmar Hunger (Lilly 2021). 

Insgesamt lässt sich konstatieren, dass der blutige Regierungswechsel den ohnehin fragilen Friedensprozess zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen in Myanmar vollends zunichte gemacht hat und die Covid-19-Pandemie eine zusätzliche Herausforderung darstellt.

Der Versuch auf die Militärregierung einzuwirken, blieb bislang erfolglos.

Hoffnung wird auf die Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) gesetzt, der eine Vermittlerrolle zukommen könnte (Asienhaus 2021). ASEAN ist ein Verband Südostasiatischer Staaten, zu denen auch Myanmar gehört. In Anlehnung an die Europäische Union (EU) haben sich 10 Staaten aus der Region zusammengeschlossen um in Fragen der Wirtschaft, aber auch der Sicherheit, Kultur und Umwelt zu kooperieren. Allerdings ist ASEAN im Vergleich zur EU weniger ein normatives Bündnis, das ein gemeinsames politisches Wertesystem vertritt. Bei Gesprächen mit Vertreter*innen der anderen ASEAN-Staaten, konnte man sich auf einen Fünf-Punkte-Konsens verständigen, der ein Ende der Gewalt und einen Dialog zwischen den Konfliktparteien vorsieht. Bisher kam es allerdings noch nicht zur Umsetzung dieses Konsenses, denn die myanmarische Militärregierung besteht darauf zunächst Stabilität im Land herzustellen. Insofern zeigten die Bemühungen der ASEAN-Staaten bisher keine Wirkung. Im Gegenteil: Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass durch die Gespräche die Militärregierung auf internationaler Ebene erst legitimiert wurde (Heiduk 2021). 

Auch die Bemühungen der Vereinten Nationen, zu einer Verbesserung der Situation beizutragen, blieben bislang ohne Erfolg (Heiduk 2021). Dies liegt daran, dass man sich nicht auf eine klare Reaktion einigen konnte. Im Sicherheitsrat, der als einziges VN-Gremium ein aktives Eingreifen gegen die Gewalt hätte beschließen können, blockierte China einen Resolutionsentwurf Großbritanniens. In diesem war der Militärregierung indirekt mit Sanktionen gedroht worden. Letztlich konnte man sich aber lediglich auf eine Stellungnahme des Sicherheitsrates einigen, in der die Gewalt verurteilt wurde (Deutsche Welle 2021).

Der Menschenrechtsrat (MRR), dessen Möglichkeit aktiv gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen grundsätzlich beschränkt ist, hatte im Februar 2021 zu einer Sondersitzung geladen und das Thema ebenfalls bei seiner regulären Sitzung im März 2021 auf die Agenda gesetzt (Lilly 2021). Es wurden Resolutionen verabschiedet, in denen der MRR die Gewalt verurteilte und die Militärregierung dazu aufforderte, Verstöße gegen die Menschenrechte zu unterlassen (A/HRC/S-29/L.1; A/HRC/RES/46/21). Wie bereits angesprochen sind die Möglichkeiten des MRR allerdings begrenzt und hauptsächlich auf die Wirkung des Wortes beschränkt. Eine Möglichkeit, die der MRR allerdings hat und in diesem Fall auch nutzte, bestand darin, einen Sonderberichterstatter zu entsenden. Tom Andrews legte seinen ausführlichen Bericht im März 2021 dem MRR vor (A/HRC/46/56).

Außerdem ist das Instrument der Fact Finding Mission (FFM) zu beachten.

FFMs können durch den MRR eingesetzt werden, um detaillierte Informationen über die Menschenrechtslage und die Verantwortlichkeit hinter Menschenrechtsverletzungen einzuholen. In Myanmar gibt es seit 2018 ein Mandat für eine FFM, die die Menschenrechtslage im Zusammenhang mit ethnischen Spannungen in den Blick nehmen soll (A/HRC/RES/39/2; A/HRC/RES/42/3; A/HRC/RES/43/26). In der MRR-Resolution vom März 2021 fordert der MRR eine zusätzliche Unterstützung für diese FFM, um auf die aktuellen Entwicklungen reagieren zu können (A/HRC/RES/46/21). 

Beobachter schlagen vor, den Umfang dieses Monitorings, d.h. der Überwachung und Analyse der aktuellen Menschenrechtslage, auszuweiten. Außerdem wird auf eine engere Zusammenarbeit mit der ASEAN verwiesen und eine bessere Koordination der am Monitoring Beteiligten. Auch ist ein aktiveres Engagement des Generalsekretärs ist denkbar (Lilly 2021).

Diskussionspunkte

 

  • Soll die Verantwortung anderer Staaten thematisiert werden (z.B. in Bezug auf ASEAN oder der Appell an Nachbarstaaten humanitäre Unterstützung zu leisten; Stichwort Grenzschließungen)? 
  • Wie lässt sich das Monitoring verbessern bzw. besser koordinieren? 
  • Welche Rolle soll dem Generalsekretariat zukommen?
  • Welche Haltung sollte die internationale Staatengemeinschaft in Bezug auf die Legitimität der Militärregierung einnehmen? 

 

Hinweise zur Recherche

 

 

 

Begriffslexikon 

Binnenflüchtlinge (auf Englisch internally displaced people) sind Menschen die nicht außer Landes fliehen, sondern innerhalb eines Staates vertrieben werden. Sie machen weltweit den größten Teil der Flüchtlinge aus. Im Vergleich zu Menschen die in ein anderes Land fliehen, haben Binnenflüchtlinge weniger internationalen Rechtsschutz. Auch ist die Aufmerksamkeit für deren Schicksal geringer.

Ethnic Armed Organisations (EAOs) sind bewaffnete Gruppierungen der ethnischen Minderheiten mit militär-ähnlichen Strukturen, die gewaltsamen Widerstand gegen das Militär in Myanmar üben. 2015 kam es zu einem Waffenstillstandsabkommen verschiedener EAOs und dem myanmarischen Militär. Doch seit dem Putsch 2021 leisten die EAOs wieder gewaltsam Widerstand, indem sie zum Beispiel Attentate auf Verwaltungseinrichtungen oder Polizeistationen verüben.

Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) ist Teil des Generalsekretariats und als Untersekretär*in direkt dem*der Generalsekretär*in unterstellt. Mit seiner*ihrer Arbeit soll der*die UNHCHR auf den Menschenrechtsschutz aufmerksam machen und Maßnahmen koordinieren.

Völkerrechtliche Verbrechen definieren sich nicht durch den Verstoß gegen nationales Recht, sondern gegen das Völkerrecht oder genauer das Völkerstrafrecht. Diese Verbrechen werden als so schwerwiegend angesehen, dass eine Verfolgung im Interesse der gesamten Staatengemeinschaft steht. Eine Institution zur Durchsetzung des Völkerstrafrechts ist der Internationale Strafgerichtshof.

Quellen

Arnauld, Anderas von. 2019. Völkerrecht. Heidelberg: C.F. Müller.

Asienhaus. 2021. „Ein Monat Putsch. Ein Monat Widerstand.“ Stiftung Asienhaus Blickwechsel.

Auswärtiges Amt. 2021 „Myanmar: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung).“ Außen- und Europapolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/myanmar-node/myanmarsicherheit/212100, zuletzt aufgerufen am 18.01.2022.

CIA Factbook. 2022. „Burma.“ https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/burma/#people-and-society, zuletzt aufgerufen am 18.01.2022.

Deutsche Welle. 2021. „UN-Sicherheitsrat verurteilt Gewalt in Myanmar.“ Vereinte Nationen, https://www.dw.com/de/un-sicherheitsrat-verurteilt-gewalt-in-myanmar/a-57083935, zuletzt aufgerufen am 20.01.2022.

Gibbens, Sarah. 2017. „Myanmar's Rohingya Are in Crisis—What You Need to Know.” National Geographic, https://www.nationalgeographic.com/culture/article/rohingya-refugee-crisis-myanmar-burma-spd, zuletzt aufgerufen am 18.01.2022.

Heiduk, Felix. 2021. „Bürgerkrieg in Myanmar: Eine weitere Eskalation der Gewalt zeichnet sich ab.“ SWP-Aktuell 41.

Länder-Lexikon. o.d. „Myanmar. Myanmar Geschichte.“ https://www.laender-lexikon.de/Myanmar_Geschichte, zuletzt aufgerufen am 20.01.2022.

Lilly, Damian. 2021. „The UN’s Response to the Human Rights Crisis after the Coup in Myanmar: Destined to Fail?“ International Peace Institute.

 

 

 

 

 

 

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