forum Rückgabe von Kunstgegenständen und kulturellen Artefakten

Einführung in das Thema

Rückgabe von Kunstgegenständen und kulturellen Artefakten

Kurzzusammenfassung 

Museen in aller Welt stellen Kunstwerke aus, die im 19. und 20. Jahrhundert aus ehemaligen Kolonien gestohlen und in das Land der Kolonialmacht zurückgebracht wurden. Auch der  unerlaubte Erwerb von kulturellen Gütern nach Plünderungen von Kulturstätten während bewaffneter Konflikte oder durch illegale Ausgrabungen stellt nach wie vor ein Problem dar. Politisch oder wirtschaftlich instabile Länder, insbesondere in den Regionen Südamerikas, Afrikas und Asiens, sind anfällig für den illegalen Handel ihres kulturellen Erbes. Ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit ist die Diskussion um Ausstellungsstücke im Berliner Humboldt Forum, dessen Ausstellung 2019 begann. Eine Diskussion um die Rechtmäßigkeit des Besitzes dieser Kulturgüter kam daraufhin erneut auf. 

Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und die internationale Gemeinschaft haben vielfältige Lösungen und Maßnahmen umgesetzt, die sich mit dem Schutz des kulturellen Erbes, dem Abbau von illegalen Handelswegen und der Rückgabe gestohlener Artefakte zu den Herkunftsländern widmen. Einige Konventionen und Deklarationen wurden verabschiedet, die auch auf internationaler Ebene einen rechtlichen Rahmen bieten. Einschlägige Konventionen und Deklaration sind beispielsweise: die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und die UNESCO Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Diese sind allerdings keine Lösung für das rechtliche Problem des Besitzanspruches. Einige Lösungsansätze zeichnen sich ab, jedoch fehlt es nach wie vor an einer haltbaren und international anwendbaren, rechtlichen Grundlage.

Einleitung 

1897 wurde die Stadt Benin City im heutigen Nigeria von einer britischen Strafexpedition zerstört. Bis zu 10.000 Kunstgegenstände wurden während der Plünderung der Stadt entfernt und als Kriegsbeute nach London gebracht, von wo sie in der ganzen Welt verteilt wurden. Die entwendeten Kunstgegenstände sind weltweit als die ‚Benin-Bronzen‘ bekannt und bestehen aus Masken ehemaliger Könige und Königinnen Nigerias. Durch Auktionen landeten Bronzen im Britischen Museum, dem Pitt Rivers Museum in Dorset und dem Museum für Völkerkunde in Berlin. Seit Jahrzehnten fordern nigerianische Akteur*innen die ‚Benin-Bronzen‘ zurück um sie selbst im eigens geplanten geplanten Edo Museum of West African Art in Benin City auszustellen. Die Masken sind eines von zahlreichen  Beispielen verschleppter Kunstgegenstände, die bis heute eine Debatte um die Restitution von Kunst und Kulturgütern an ihre Herkunftsländer anregen. 

Hintergrund und Grundsätzliches 

Im Laufe der Geschichte wurden viele historische Artefakte von einer Nation zur anderen transportiert. Unzählige archäologische Expeditionen wurden von Staaten auf der Suche nach Antiquitäten entsandt, um sie in den Museen ihrer Heimatländer auszustellen. In vielen Fällen, wurden diese Artefakte jedoch ohne Erlaubnis der jeweiligen Staaten mitgenommen. Besonders in der Zeit der kolonialen Expansion europäischer Länder wurden Kulturgüter indigener Bevölkerungen widerrechtlich und brutal entwendet. Dies war besonders in ehemaligen Kolonien europäischer Mächte verbreitet, deren Artefakte oft als allgemeine koloniale Beute oder im Rahmen archäologischer Untersuchungen beschlagnahmt wurden. Heutzutage befinden sich diese Artefakte in den ethnologischen Museen der ehemaligen Kolonialmächte. In Afrika verbleiben bis zum heutigen Tage gerade einmal 10% der afrikanischer Kunst. 

Ein Jahrhundert nachdem die letzten Regionen kolonialisiert worden sind, verlangen Staaten Afrikas, Asiens, Ozeaniens sowie Süd- und Mittelamerikas die – ihrer Meinung nach gestohlenen - Kulturgüter zurück. Diese Forderungen stellen Museen, politische Entscheidungsträger*innen und die Öffentlichkeit vor eine ethische, rechtliche und historische Fragestellung des Besitzanspruches, der vor allem die Autorität und Legitimation von Museen bezüglich der Zurschaustellung kultureller Objekte in Frage stellt.

Der Begriff Kulturerbe wird häufig verwendet, um universelle Kulturgüter zu beschreiben, die der Weltgemeinschaft gehören, obwohl sie rechtlich im Besitz einer bestimmten Person oder Gruppe sein können. Auch die Eigentumsfrage kann strittig sein. Werke aus außereuropäischen Kulturen, die in europäischen Museen ausgestellt sind, entfachen häufig Debatten über den legalen Besitz, wie etwa die Büste der Königin Nofretete im Neuen Museum in Berlin. Rechtlich gehört die Büste Deutschland, aber Ägypten behauptet, ihr rechtmäßiger Eigentümer zu sein. Während argumentiert werden kann, dass die Ausstellung in einem Berliner Museum den Status der Büste von nur einem von vielen archäologischen Funden zum Weltkulturerbe erhoben hat, ist Ägypten der Ansicht, dass das Herkunftsland den Besitz des Kunstwerks bestimmen sollte. Staaten, die nie eine aktive Rolle in der Kolonialpolitik einnahmen, verfügen über verhältnismäßig wenig Objekte. Die Bestände stammen in der Regel von Forschungsexpeditionen, die im Auftrag der Museen unternommen wurden. Mit Gesuchen um Rückerstattung von Kulturgütern werden Museen dieser Länder also weniger konfrontiert als Museen ehemaliger Kolonialmächte. Die Problematik befindet sich hier eher im Kreise der privaten Sammler*innen und Kunsthändler*innen, die die Objekte über Auktionen oder teils legale Käufe erwerben. In England, Frankreich und Deutschland hingegen sehen sich Museen mit zahlreichen Rückgabeforderungen konfrontiert. 

Bereits in der Definition von Kulturgütern befindet sich also eine Problematik der Debatte. Das „kulturelle Eigentum“ jedes Landes ist ein besonders vager Begriff, weshalb eine Definition als schwierig angesehen wird. Als hinreichend geeignet gilt die im Rahmen der Haager Konvention von 1954 festgeschriebene Definition der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Der Begriff „Kulturgut“ bezieht sich in Artikel 1 der Konvention - unabhängig von Herkunft oder Besitz - auf Güter, die für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung sind. Dazu gehören zum Beispiel Bau-, Kunst- oder geschichtliche Denkmale religiöser oder weltlicher Art. Ebenso zählen bewegliche Güter wie Kunstwerke und Bücher als Kulturgut.

Aktuelles 

Illegale Ausgrabungen an archäologischen Stätten, die Plünderung von Kulturstätten und der Diebstahl von Kunstwerken aus Kirchen und Museen weltweit bedrohen die wissenschaftliche Erschließung, Erhaltung und den allgemeinen Zugang zu unserem gemeinsamen Kulturerbe. Der illegale Handel mit Kulturgütern ist milliardenschwer und die damit verbundenen Verluste unermesslich. Die internationale Staatengemeinschaft hat daher mit einer Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor der Kulturausbeutung reagiert. Maßgeblich bei der Regelung um Rückgabe und Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern sind drei von der UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) initiierte Rahmenwerke. 

1954 berief die UNESCO die Mitgliedstaaten ein, um sich mit dem Schutz von Kulturgut in Zeiten von Konflikten und militärischer Besetzung zu befassen. Daraufhin verabschiedeten die Parteien die Haager Konvention (Original: Convention for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict). Die Haager Konvention mit ihren beiden Zusatzprotokollen enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, sowohl im Hinblick auf vorläufige Sicherungsmaßnahmen in Friedenszeiten als auch auf geplante Maßnahmen im Falle eines bewaffneten Konflikts, die auf internationaler Zusammenarbeit und gegenseitigem Engagement beruhen. Schutzgegenstand ist Kulturgut im Sinne von Artikel 1 der Konvention: Bewegliches und unbewegliches Vermögen von großer Bedeutung für das Kulturerbe jedes Volkes.

1970 verabschiedete die Generalversammlung der UNESCO das Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Original: Convention on the Means of Prohibiting and Preventing the Illicit Import, Export and Transfer of Ownership of Cultural Property 1970). Dieses formuliert die Mindestvorschriften für die Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels sowie für Maßnahmen zum Schutz des eigenen Kulturguts zur Verhinderung rechtswidriger Ausfuhr, zum Schutz vor der unrechtmäßigen Einfuhr von Kulturgut aus anderen Vertragsstaaten und zum Ersuchen um Rückkehr in das Herkunftsland. Es ist eines der wichtigsten Übereinkommen zum Schutz von Kulturgut auf internationaler und bilateraler Ebene. Die Konvention basiert auf der Annahme, dass vor allem der illegale Handel mit kulturellen Artefakten eine Bedrohung für den Erhalt des kulturellen Erbes darstellt. Für Fälle von Rückgabe oder Restitution von Gegenständen, die aus Privateigentum gestohlen wurden oder aus illegalen Ausgrabungen stammen werden gemäß Artikel 9 des Übereinkommens bilaterale Verhandlungen zwischen Staaten gefördert - es gibt hier allerdings keine bindenden Regelungen. Des Weiteren gelten die Maßnahmen erst ab dem Zeitpunkt, an dem beide Staaten das Übereinkommen umgesetzt haben. Es ist also nicht rückwirkend. Jeder Ersuch um Restitution könnte daher mit einer einer hohen Auszahlung an den rechtmäßigen Eigentümer des Gutes einhergehen, was für ehemalige, an Geldmangel leidende Kolonialländer, eine Herausforderung darstellen kann.

Darüber hinaus unterstützt die UNESCO Länder durch verschiedene internationale Mechanismen, um die Ziele der Konventionen zu fördern und die Rückgabe des illegal exportierten Kulturerbes an die Herkunftsländer zu erleichtern. Das Zwischenstaatliche Komitee zur Förderung der Rückgabe von Kulturgut an seine Länder oder seine Restitution bei illegaler Aneignung (ICPRCP) und der Fonds der ICPRCP sind Beispiele für diese von der UNESCO eingerichteten Mechanismen. Die Rolle der ICPRCP besteht darin, den Abschluss bilateraler Abkommen zur Restitution illegal erworbenen kulturellen Erbes an das Herkunftsland zu vermitteln. Einige erfolgreiche Restitutionen gab es bereits, wie zum Beispiel die Bergung der Boğazköy-Sphinx in der Türkei und der Makondé-Maske in Tansania. Der Fonds hat die Aufgabe, finanzielle Mittel in diesem Zusammenhang bereitzustellen. Das umfasst Kosten für die Überprüfung von Kulturgütern durch Sachverständige und den Transport der Objekte.

Da private Eigentümer*innen oder religiöse Organisationen in den rechtlichen Maßnahmen der 1970 Konvention außen vor gelassen wurden, ersuchte die UNESCO 1984 das Internationale Institut für die Vereinheitlichung von Zivilrecht (UNIDROIT) sich mit diesen Leerstellen zu befassen. Die UNIDROIT Konvention über gestohlene oder illegal ausgeführte Kulturgüter (Original: Convention on Stolen or Illegally exported Cultural Objects)  wurde 1995 in Rom mit dem Ziel verabschiedet, die UNESCO-Konvention zu ergänzen und zu erweitern. Die UNIDROIT-Konvention befasst sich mit dem illegalen Handel mit Kulturgütern, dem Diebstahl von Kulturgütern und deren illegaler Ausfuhr. Einer der wichtigsten Vorschläge dieser Konvention ist der verstärkte Schutz von Kulturgütern durch die Ausweitung der Kulturgüterdefinition und erweiterte Rechte bei der Inanspruchnahme und Rückgabe solcher Gegenstände. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen zur Entschädigung von gutgläubigen Käufer*innen oder Besitzer*innen sowie zur Frage der Rückführung des Kulturerbes indigener Völker ergriffen. 

2015 nahm die Generalversammlung der UN (United Nations General Assembly) die Agenda 2030, als eine Liste von Maßnahmen zur Erreichung einer globalen nachhaltigen Entwicklung bis 2030 an. Sie bekräftigte die Notwendigkeit der Erhaltung kulturellen Erbes als wichtiger Teil des Aufbaus integrativer und friedlicher Gesellschaften gemäß den Nachhaltigen Entwicklungszielen  (Sustainable Development Goals, SDGs) 11 bzw. 16. Der UN Sicherheitsrat forderte die Mitgliedstaaten ferner auf, geeignete Schritte zu unternehmen, um aus Konfliktgebieten gestohlene Artefakte zurückzugeben, die als notwendig erkannt wurden, um den Frieden in den von bewaffneten Konflikten verwüsteten Gebieten wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.

Während ihres 44. Plenartreffen am 6. Dezember 2021 verabschiedete die Generalversammlung  einstimmig eine Resolution zur Rückgabe oder Rückführung von Kulturgut an Herkunftsländer (Original: Return or restitution of cultural property to the countries of origin). Vorgeschlagen wurde die Resolution von Griechenland und wird von 111 Ländern unterstützt. In dieser Resolution wird anerkannt, dass keine Region der Welt vom illegalen Handel mit Kulturgütern unberührt bleibt und dass beispiellose Angriffe auf Kulturgüter im Nahen Osten und anderswo verübt werden. Des Weiteren bekräftigt die Resolution vorangegangene Abkommen, wie die UNIDROIT Konvention von 1995. 

 

 

 

 

Probleme und Lösungsansätze 

Wie sich im Laufe des Textes bereits ergeben hat, ist die Rückgabe von Kulturgütern nicht ganz unproblematisch. Zum einen ist es erforderlich, die Definition von Kulturgut zu überdenken und eine Formulierung zu schaffen, die seine Bedeutung vollständig abdeckt und den Schutz von Artefakten unterstützt.

Tatsächlich ist das Verfahren der Rückführung von Kulturgütern schwierig umzusetzen, da zahlreiche rechtliche und ethische Probleme ein erhebliches Hindernis darstellen. Die erforderlichen Lösungen müssen daher vielfältig und praktisch sein. Trotz der Bemühungen, die insbesondere von kulturell „reichen“ Ländern wie Griechenland, Italien und der Türkei sogar in Zusammenarbeit mit der UN unternommen werden, bleiben viele Meisterwerke ihren Herkunftsländern fern. Im Oktober 2014 kämpfte die Anwältin Amal Clooney zusammen mit Mitgliedern der International Association for the Reunification of the Parthenon Sculptures für die Rückgabe der ausgestellten Elgin Marbles im Britischen Museum. Auch die UNESCO hat in dieser Angelegenheit Maßnahmen ergriffen, indem sie die britische Regierung aufgefordert hat, in dem Fall eine Mediation einzuleiten. Das Vereinigte Königreich verweigerte sich und argumentiert, dass die antiken Skulpturen im 19. Jahrhundert legal von einem schottischen Diplomaten erworben wurden. Die entsprechenden Dokumente werden seit Jahren von Historikern untersucht. Der Fall ist ein Beispiel dafür, dass Lösungen nur durch grenzüberschreitende Kooperationen in Bildung, Wissenschaft und Forschung entstehen.

Für die Restitutionsdebatte spielt die Provenienzforschung als relativ neuer Forschungszweig eine große Rolle. Das Ziel der Forschung in diesem Bereich ist, den historischen Verlauf des Besitzes und die ursprüngliche Herkunft eines Objekts aufzuzeigen und so auch feststellen zu können, welche Objekte auf legalem Weg erworben wurden. Ein Problem in der Provenienzforschung ist jedoch, dass einige, teils auch prominente Übereignungen von Kunst in Zeiten des Friedens auf legaler Basis stattfanden und hier die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Eigentums nochmals erschwert wird. 

In der aktuellen Praxis entstehen einige neue Ansätze in der Debatte um Restitution. Es zeigt sich beispielsweise die Tendenz, Eigentum vom Besitz zu „entkoppeln“. Während einige Lösungen auf eine Rückführung oder eine darauf aufbauende Regelung abzielen, bieten andere unter bestimmten Voraussetzungen eine Alternative zur Restitution. Auch gemeinsame Lösungen zeichnen sich ab. Zu den bereits durchgeführten Lösungen zählen die Restitution begleitet von Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit, eine formale Anerkennung der Bedeutung für die kulturelle Identität als erster symbolischer Schritt, langfristige Leihgaben, Miteigentum oder Treuhandschaft und einige andere. Auch wenn sich immer mehr Tendenzen zu solchen „Kompromissen“ herausstellen, fehlen noch legislative Grundsteine. 

Die Rückgabe von Kulturgut ist seit jeher in erster Linie eine Angelegenheit des Staates und der Auseinandersetzungen zwischen Staaten. Immer mehr Fokus muss jedoch auch auf die Einbeziehung bisher vernachlässigter Akteur*innen gelegt werden, die Anspruch auf Eigentum an bestimmten Gütern haben. Dazu gehören unter anderem indigene Bevölkerungen wie Māori, Taino, verschiedene indigene Stämme Nordamerikas und weitere. 

Darüber hinaus ist es von grundlegender Bedeutung, die internationale Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis zwischen den Herkunftsländern und den Marktländern, Regierungen und Einzelpersonen, bundesstaatlichen und privaten Institutionen und Organisationen zu fördern, um Lösungen im Interesse aller Parteien zu finden. Zusätzliche Gesetzgebung, die Umsetzung von Konventionen, vereinbarte Vereinbarungen oder sogar Prozesse sind einige der Maßnahmen, die ergriffen werden können, um dem Thema angemessen zu begegnen.

Auch der illegale Handel mit Kulturgütern bedroht weiterhin nicht nur die physische Unversehrtheit der Gegenstände selbst und der Stätten, von denen sie stammen, sondern auch das kulturelle Erbe der betroffenen Nationen. Folglich müssen die Vorschriften gestärkt und erforderliche Kontrollen umgesetzt werden. Dazu gehören Ursprungszertifizierung, strengere Kontrollen in Zollbehörden, Beratung durch Experten, eine einheitliche Definition für die Ausfuhr und Einfuhr von Kulturgut und stärkere Sicherheitsmethoden und -strategien zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut sowie Diebstahl.

Diskussionspunkte 

Bei ihrer Vorbereitung auf dieses Thema sollten die Delegierten überlegen, wie die UNESCO die oben genannten Herausforderungen in der Rückführung von Kunstgegenständen und kulturellen Artefakten angehen kann. Die folgenden Punkte können in Erwägung gezogen werden:

  • Wie kann eine einheitliche Option von Rechtsinstrumenten erreicht werden? Ist ein Vorschlag für eine neue Konvention notwendig? 
  • Welche Maßnahmen könnte ein neues Übereinkommen enthalten und welche Vorbehalte von Mitgliedstaaten sollten geltend gemacht werden können? 
  • Wie können die UNESCO, internationale Organisationen und die Mitgliedstaaten die potenziellen bestehenden Systeme verbessern, um finanziell benachteiligten Ländern Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um ihr kulturelles Erbe zu schützen? 
  • Wie kann die internationale Gemeinschaft die Machtverhältnisse zwischen Staaten und Institutionen ausmerzen um eine einheitliche und legitime Verhandlungsstrategie zu garantieren?  

Weiterführende Links 

Im Folgenden findet sich eine Auflistung hilfreicher Texte zur weiteren Recherche, die sich zu den bereits genannten Quellen in den Fußnoten der vorangegangenen Kapitel anbieten. 

Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union zur Vorbeugung gegen die illegale Einfuhr von Kulturgütern. Rat der Europäischen Union. https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/11/07/preventing-illegal-import-of-cultural-goods-into-the-eu-council-agrees-its-position/

Pressemitteilung UNIDROIT zur Annahme des Beschlusses zu „Rückgabe oder Rückgabe von Kulturgut an die Herkunftsländer“. https://www.unidroit.org/un-general-assembly-unanimously-adopts-resolution-on-return-or-restitution-of-cultural-property-to-the-countries-of-origin/

Beitrag zum Thema Cultural Heritage: How it develops and what it means. Goethe Institut. https://www.goethe.de/en/kul/ges/eu2/erb/21331573.html

Beitrag zum Thema Provenance Research: The long arm of colonialism. Goethe Institut. https://www.goethe.de/en/kul/wis/21447279.html?forceDesktop=1

Beitrag zum Thema Repatriation Debate: The restitution of colonial artefacts is going slowly. Goethe Institut, Latitude. ttps://www.goethe.de/prj/lat/en/spu/21648911.html.

Essay über die aktuellen Entwicklungen der Restitutionsdebatte in Europa: Der Umgang mit Raubkunst ist eine Frage der Gerechtigkeit. Internationale Politik Magazin. https://internationalepolitik.de/de/der-umgang-mit-raubkunst-ist-eine-frage-der-gerechtigkeit.

Beitrag zum Thema Probleme der Restitution und Rückführung: Arnold-Bergstraesser-Institut. https://www.arnold-bergstraesser.de/news/erklaerung-der-teilnehmenden-des-int-seminars-probleme-der-restitution-und-rueckfuehrung.

Quellenangaben

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Committee on Culture, Science and Education (2004). Ending the plundering of African cultural objects. Report Doc. 10063. URL https://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2H-Xref-ViewHTML.asp?FileID=10424&lang=en

Einer, Isabel (2021, Juli.). Ikone einer Debatte. Eine Rezeptionsgeschichte der „Benin Bronzen“. https://www.bpb.de/apuz/nigeria-2021/337818/eine-rezeptionsgeschichte-der-benin-bronzen

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Frankl, Daphne: RESTITUTION VON KUNST- UND KULTURGÜTERN . In: eLib.at (Hrg.), 09. Januar 2022. URL: http://elib.at/

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