forum Menschenrechtslage in der autonomen Region Xinjiang

Einführung in das Thema

Einleitung

Die Entwicklung der Menschenrechtslage in der autonomen Region Xinjiang im Nordwesten Chinas in den letzten Jahren ist sehr besorgniserregend. Die chinesischen Behörden haben breit gefächerte Unterdrückungsmaßnahmen gegen verschiedene ethnische Gruppen, insbesondere die Uiguren und Kasachen, entwickelt.

Im März 2017 wurde die sogenannte “Verordnung zur Entradikalisierung” erlassen. Sie stellt eine Sondervollmacht für die Bekämpfung vermeintlich terroristischer Gruppierungen in der Region dar. Auf ihrer Grundlage haben lokale Behörden die kulturelle und religiöse Freiheit der muslimischen Bevölkerung extrem eingeschränkt. Ständige Kontrollen, Tracking mithilfe digitaler Systeme, Familientrennung sowie Festnahmen und die Einweisung in Internierungslager sind Teil der Straf- und Kontrollmaßnahmen gegen mögliche Extremisten, die von der chinesischen Polizei verwendet werden.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und die Europäische Union kritisieren die Maßnahmen scharf: Hierbei sind jedoch die Definition und Kennzeichen solcher Extremisten so breit gehalten, dass auch alltägliche Elemente muslimischer oder uigurischer Kultur sanktioniert werden können. So reichen etwa das Tragen eines Kopftuches oder das Lesen von Bücher über den Islam aus, um festgenohmen und in ein sog. Umerziehungslager - oder Ausbildungszentrum, deportiert zu werden. Dort werden Inhaftierte unterschiedlichen, teilweise auch drakonischen Umerziehungsmaßnahmen ausgesetzt, die nach mehreren Berichten eine ideologische Indoktrination im Sinne der chinesischen Behörden zum Ziel haben. 

Darüber hinaus gibt es Meldungen über weitere, mit der Bekämpfung von Extremismus nur schwer zu rechtfertigende Methoden, wie etwa die Zwangs-Sterilisation muslimischer Frauen oder der Betrieb einer lokalen Assimilationspolitik (Angleichung an eine andere Kultur, wobei die eigene Kultur aufgegeben wird), gemeldet worden. Dies stellt gemeinsam mit dem gegenwärtig bis zu einer Millionen vermuteten Inhaftierten in diesen Lagern eine systematische Verletzung zentraler Menschenrechte seitens der chinesischen Regierung, so wie u.a. das Recht auf Religionsfreiheit, dar. und wirft auch die Frage auf, inwiefern u.U. ein kultureller Genozid oder Akkulturationsprozess (Anpassung an andere Kulturen, Religionen, Sprachen, usw.) von seitens der chinesischen Verwaltung gegen die muslimischen, ethnischen Gruppen der Uiguren unter anderem ausgeübt wird. Es bedarf daher dringend einer breiten internationallen Diskussion im Menschenrechtsrat.

Hintergrund und Grundsätzliches

Bei den Uiguren handelt es sich um eine überwiegend muslimische turksprachige Ethnie, die im Gebiet des ehemaligen Turkestans beheimatet ist. Die überwältigende Mehrheit der Uiguren lebt in der uigurischen autonomen Region Xinjiang im Nordwesten der Volksrepublik China. Die Beziehung der chinesischen Regierung zu den muslimischen Bevölkerungsteilen in Xinjiang geht auf bis zum Anfang des sogenannten Xinjiang-Konflikts zurück, welcher auch als Ostturkestan- oder Sinkiang-Konflikt bekannt ist.

Dies ist ein ethno-religiöser Konflikt zwischen der Volksrepublik China und uigurischen Separatisten der im Jahr 1933 mit dem Versuch anfing, eine von China unabhängige uigurische Republik zu erklären. Dieser Konflikt weist große Ähnlichkeiten mit dem Konflikt zwischen Hinduisten und Muslimen im Jahr 1947 im Zuge der Unabhängigkeit Indiens auf und der schließlich zur Teilung Indiens in Indien und Pakistan führte. In Xinjiang beruft sich die Uigurische Unabhängigkeitsbewegung auf jenen fast 90 Jahre zurückliegenden Konflikt und setzt sich für einen vom Rest Chinas unabhängigen Staat Ostturkestan ein. Nach Auffassung dieser Gruppe, sei die Region nicht ein Teil Chinas sondern werde seit 1949 von der Volksrepublik besetzt gehalten.

Die ostturkestanische muslimische Bewegung, gilt als besonders radikal; von China und Russland wird sie als terroristische Gruppierung behandelt. Anhängern  dieser Bewegung werden Attentate wie der Bombenanschlag vom Jahr 2010 in Aksu sowie der Versuch ein Flugzeug nach Urüqmir zu entführen zugerechnet Aufgrund dessen werden sie von chinesischen Behörden oftmals als radikale Terroristen bezeichnet.

Im Jahr 2014 wurde anschließend nach weiteren, gewalttätigen Ausbrüchen in Kashgar und Lukqun am Vorjahr von den chinesischen Behörden der “Volkskrieg gegen den Terror” angekündigt, wohingegen erste, einschränkende Kontrollmaßnahmen eingeführt wurden. Im August 2016 wurde Chen Quangdo als neuer Leiter der kommunistischen Partei der autonomen Region Xinjiang. Er unternahm weitere Schritte, um die Kontrolle der Zentralregierung zu stärken. So wurden unter anderem die Zahl der Neueinstellungen bei lokalen Behörden verdoppelt und über 7300 neue Checkpoints eingerichtet. Ein Attentat uigurischer Terroristen auf die chinesische Botschaft in Kirgisistan im August 2016 sowie ein Bombenanschlag in Karakx Ende Dezember 2016 führten zu einer Verschärfung der staatlichen Maßnahmen: 2017 wurden die “Verordnung zur Entradikalisierung” sowie die “Verordnung über religiöse Angelegenheiten” erlassen, mit der Rechtfertigung dadurch religiöse Extremisten in Xinjiang aufzuspüren sowie Präventionsmaßnahmen gegen die Radikalisierung weiterer Religionsangehöriger zu ergreifen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und die Europäische Union werten jedoch die in den Verordnungen enthaltenen Bestimmungen gegenüber Terrorverdächtigen sowie die Auflagen gegenüber Religionen, als EInschränkung der Menschenrechte. So ist in der Verordnung über religiöse Angelegenheiten beispielsweise geregelt , dass die Lokalregierung auf d Gemeindeebene gemäß § 6 Abs. 3 nun verstärkt für die Verwaltung des religiösen Lebens verantwortlich sein sollen. Auch wird in einem zeitnah zur Verordnung von dem Staatsrat der VR China am 03.04.2018 veröffentlichtes Weißbuch zu ''Chinas Politik und Praxis beim Schutz der Freiheit religiösen Glaubens'' wiederholt über eine ''Sinisierung'' der Religion gesprochen; dieser Begriff der Sinisierung bedeutet im allgemeinen Gebrauch, eine gesellschaftliche Kultur so wie bspw. die uigur-muslimische Kultur chinesisch zu formen. Jedoch muss man ihn in diesem Fall im Kontext einer Rede, die Präsident Xi Jinping 2015 auf der Nationalen Konferenz zur Einheitsfront gehalten hat, verstehen. In seiner konkreten Form richtet er sich darauf, dass Religionen dazu angeleitet werden sollen, die Führung der Kommunistischen Partei Chinas sowie das System der Volksrepublik zu unterstützen und dem sozialistischen Weg mit chinesischem Charakter zu folgen.   

Ferner wird in der Verordnung zur Entradikalisierung festgelegt, dass bereits die öffentliche und private Zurschaustellung einer religiösen oder kulturellen Zugehörigkeit, so wie bspw. wiederholtes Beten am Tag oder sich einen Bart wachsen zu lassen, als extremistisch eingestuft werden kann. Diese Aussagen sind insofern näher zu betrachten und diskutieren, da sie eine potentielle Gefährdung der Religionsfreiheit schon auf rechtlicher Ebene bedeuten könnten.

Aktuelles

In der gesamten autonomen Region Xinjiang, und insbesondere in den Städten Kashgar, Aksus, Turfan, Hamis und Urumqi, herrscht eine allgegenwärtige Polizeipräsenz. Die lokale Bevölkerung wird ständig überwacht und ausländische Journalist*innen in ihrer Recherchetätigkeit gestört. Dabei kommt ein weitreichendes Set an Maßnahmen zum Einsatz: Umfassende Videoüberwachung rund um die Uhr mit Gesichtserkennungsfunktion, wiederholte Polizeikontrollen samit Leibesvisitation sowie ein digitales Tracking der Bevölkerung über obligatorische Smartphone-Apps. 

Der geringste Verdacht  reicht aus, um verhaftet, verhört und schließlich interniert zu werden. Nach Angaben des deutschen Anthropologen Adrian Zenz könnten zwischen einer und anderthalb Millionen Menschen bisher in Umerziehungslagern interniert worden sein, davon größtenteils Angehörige der muslimischen Uiguren, aber auch anderer Bevölkerungsgruppen wie Kasachen, Kirgisen, Hui-Chinesen und Angehörige christlicher Glaubensgemeinschaften. Bei der Verhaftung werden oftmals Eltern von ihren Kindern getrennt. Ihre Angehörigen werden über ihre Lage gezielt im Unklaren gelassen, wenn sie Erkundigungen einholen möchten, wird ihnen angedroht, dass jeglicher Widerstand gegenüber der Staatsgewalt die Verlängerung der Haftzeiten zur Folge hätte.

Innerhalb der Internierungslager herrschen nach Aussage ehemaliger Häftlinge zum Großteil schlechte Lebens- und Arbeitsbedingungen, mit überfüllten Schlaf- sowie Arbeitseinrichtungen, teilweise ungenügender Versorgung mit Lebensmitteln, und wiederholten Missbrauch durch die Lageraufseher. Internierte sind während ihrer Zeit im Lager vollständig von der Außenwelt isoliert und haben keinerlei Besuchsmöglichkeiten. 

Die Lagerinsassen werden, für einen kümmerlichen Lohn von unter 100$ pro Monat, zur Zwangsarbeit in kleinen Fabrikanlagen gezwungen. Viele Unternehmen nutzen dies aus, um ihre Produkte dort billig produzieren zu lassen. Das Australian Strategic Policy Institute (ASPI) hat über 83 namhafte internationale Unternehmen, wie Apple, Amazon, Siemens, Sony, Volkswagen, Adidas, Nike, BMW, Bosch, Microsoft, Google und Nintendo, identifiziert, die Teile ihrer Produktion in den Arbeitslagern verrichten lassen. Daneben müssen die Lagerinsassen an verschiedenen Unterrichtsmaßnahmen ” teilnehmen, wie Lektionen in der “Geschichte der Volksrepublik” oder in der Hochsprache Mandarin. Die Indoktrination mit der chinesischen Staatsideologie, die vollständige Isolation sowie die Zwangsarbeit soll die Inhaftierten zu idealen und regimetreuen chinesischen Bürgern formen, welche keinerlei, von der Staatsideologie abweichenden,   Religions- und Kultureigenschaften besitzen.

Auch außerhalbder Umerziehungslager findet die Sinisierung uigurischer, muslimischer und nicht-chinesischer Kulturen innerhalb Xinjiangs statt; so ist die Anzahl der Sterilisationen und Abtreibungen bei uigurischen Frauen im gebärfähigen Alter die bspw. in der Stadt Hotan leben seit 2018 von 1.1% aller verheirateten Frauen auf 34,3% gestiegen. In Erfahrungsberichten, welche von der Presseagentur “Associated Press” veröffentlicht wurden, berichteten freigelassene Insassinnen von erzwungenen Schwangerschaftstests, verpflichtete Anwendung von Empfängnisverhütungsmitteln sowie ungewollte Schwangerschaftsabbrüche.

 Zudem wird eine aggressive Ansiedlungspolitik von chinesischen Mehrheitsethnien wie den Han-Chinesen verfolgt. In diesem Zuge förderte die Regierung gezielt Ehen zwischen Uiguren und Han-Chinesen zum Zweck der Akkulturation. Seit 1949 ist der demografische Anteil der Uiguren an der Gesamtbevölkerung Xinjiangs von über 80% auf weniger als 50% gesunken, während die Anzahl der Han-Chinesen vergleichsweise deutlich zugenommen hat, was von den muslimischen und uigurischen Minderheiten als ein Angriff und eine Besetzung ihrer Heimat empfunden worden ist.

Probleme und Lösungsansätze

Aufgrund aller eben genannten Tatsachen und Berichte liegt der internationalen Staatengemeinschaft der Verdacht nahe, dass zurzeit in Xinjiang ein kultureller Völkermord in der Form eines gezwungenen Akkulturationsprozesses der uigurischen und muslimischen Bevölkerungsgruppen der Region stattfindet. Diese Assimilierung solcher Gruppen um eine Sinisierung ihrer Kultur und Ideologien für national politische Zwecke herbeizuführen widerspricht zentralen Prinzipien der Menschenrechte, wie sie in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 verankert wurden. Es ist die Aufgabe des Menschenrechtsrats zu ermitteln, welche Menschenrechte dabei konkret verletzt werden und wie weit diese Verstöße gehen.

Ferner sollte diskutiert werden, welche Positionierung zu dem Thema von dem Menschenrechtsrat und den Vereinten Nationen als Ganzes eingenommen werden sollte: Reicht eine offizielle Verurteilung der Handlungen der chinesischen Regierung durch den Menschenrechtsrat aus, oder sollte diese Thematik eventuell in der Generalversammlung erörtert werden.

Die zweite Frage, mit der sich das Gremium anschliessend am meisten beschäftigen sollte, ist inwiefern der Umgang der chinesischen Behörden mit der Bevölkerung Xinjiangs als rechtfertigte Massnahmen im Kampf gegen extremistischen Terrorismus gedeutet werden könnten oder im Gegenteil eine Überreaktion Chinas mit einer Agenda ausserhalb der Gewährleistung der eigenen nationalen Sicherheit darstellt. Die offizielle Stellung Chinas und dessen Vertretungen verleugnet letzteres und besteht explizit darauf, jegliche Massnahmen im Sinne der Prävention weiterer terroristischer Anschläge getroffen zu haben. Somit wäre hierbei zu diskutieren, auf welcher Weise die gegenwärtigen Maßnahmen zu weit über die Grenzen der Terrorismusbekämpfung hinausgehen, im Falle dass das Gremium mit der Stellung der chinesischen Behörden nicht einverstanden und die getroffenen Massnahmen der Situation unangemessen finden sollte. 

Sollte der Menschenrechtsrat zu dem Schluss kommen, dass in beiden Fällen grundsätzliche Menschenrechte in gravierendem Maße verletzt wurden, so besteht die Möglichkeit, die Aufmerksamkeit des SIcherheitsrat oder der Generalversammlung auf das Thme azu lenken. Auch über die Möglichkeit, einen Sonderberichterstatter zu ernennen, welcher die Lage unabhängig prüft, könnte ins Auge gefasst werden. Sollte der Menschenrechtsrat in beiden Fällen eine gravierende Verletzung grundsätzlicher Menschenrechte ohne völkerrechtlich rechtfertigbare Ziele wie dem der angemessenen Selbstverteidigung feststellen, so könnte dem Gremium nahe liegen die Problemstellung an die Aufmerksamkeit der Generalversammlung oder des Sicherheitsrates zu bringen. Auch steht dem Menschenrechtsrat die Kompetenz zur Verfügung, Missionen aus Sonderberichterstattern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in die Region zu entsenden um die Lage unabhängig zu prüfen; somit kann der Menschenrechtsrat auch im Falle möglicher Zweifel an der tatsächlichen Situation innerhalb Xinjiangs entscheiden, die Menschenrechtslage ohne möglichen Einfluss von Dritten zu untersuchen.

Punkte zur Diskussion

  • Sind die Terrorbekämpfungsmaßnahmen der chinesischen Regierung und Behörden der Situation rund um die terroristischen Anschläge angemessen? Welche Position sollte der Menschenrechtsrat beziehen, falls dem nicht so ist?
  • Welche Menschenrechte sieht der Menschenrechtsrat in Xinjiang explizit verletzt und inwiefern? Ist die Einschränkung persönlicher Freiheiten in diesem Ausmaß zur vermeintlichen Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt, so wie die chinesische Regierung das begründet, und wenn nicht, warum? 
  • Soll eine Mission aus unabhängigen Sonderberichterstatter und neutralen Akteuren entsandt werden, um die Menschenrechtssituation in Xinjiang aus erster Hand zu ermitteln? Oder sind die bisherigen, von der chinesischen Regierung bestrittenen, Berichterstattungen von Ermittlern aus der Presse und der organisierten Zivilgemeinschaft ausreichend um ein Bild der gegenwärtigen Menschenrechtssituation in Xinjiang zu bilden? 
  • Ist die bisherige Berichterstattung von Presse und Nichtregierungsorganisationen ausreichend, um sich ein angemessenes Bild der gegenwärtigen Menschenrechtslage zu bilden oder sind hier weitere Maßnahmen erforderlich, um die Situation aufzuklären?
  • Ist die Situation und eine Diskussion über weiterführende Maßnahmen dem Sicherheitsrat oder der Generalversammlung zur Aufmerksamkeit zu bringen? Oder soll lediglich mit der Stellungnahme des Menschenrechtsrates Druck auf jegliche Misshandlungen der chinesischen Autoritäten gesetzt werden?

 Weiterführende Links und wichtige Dokumente

Bei Fragen zum Text können Sie sich an Santiago Rodriguez unter [email protected] wenden.

description Positions- und Arbeitspapiere

Papiere 1 bis 25 von 28.
Papiere 1 bis 25 von 28.
© Model United Nations Baden-Württemberg 2024