forum Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen im europäischen Raum

Einführung in das Thema

Fragen zu diesem Thema können Sie an Emilia Hummel ([email protected]) richten.

Hier gibt es das Handbuch zum Gremium

Einleitung

Der Rahmen waffenbezogener Sicherheitspolitik auf internationaler Ebene wurde in den 80er Jahren in Antwort auf den Rüstungswettkampf der Vereinigten Staaten und der Sowjetunion gesetzt und besteht, kaum evaluiert, in dieser Form bis heute. Die Standards konventioneller Rüstungskontrolle in Europa bemessen sich an einer abschließenden Aufzählung verschiedener technischer Waffensysteme, die dem qualitativen Wandel der Ausstattung und der Kriegsführungstechniken moderner Streitkräfte kaum mehr gerecht werden können. Das schnelle Voranschreiten technischer Innovation aber hat einen Wandel hin zu neuen, die Zivilbevölkerung bedrohenden Kriegstaktiken zur Folge, die durch qualitative Weiterentwicklung, nicht quantitative Kriterien, gekennzeichnet sind.
Während die globale Angst vor der Eskalation eines nuklearen Konfliktes nach Ende des Kalten Krieges sukzessiv abebbte, erlebte der Wettstreit um nationale Aufrüstung im Jahr 2014 einen erneuten Aufschwung. Mit Verschärfung des Konfliktes in der Ost-Ukraine, gerade mit der Annexion der Krim durch Russland, setzte erneut ein Narrativ der Abschreckung und Verteidigungshaltung in der Rüstungspolitik ein, der im Lichte friedfertiger Völkerverständigung erheblichen Bearbeitungsbedarf aufwirft.

Hintergrund und Grundsätzliches

Die Begriffe der Kleinwaffen und der leichten Waffen (englisch: SALW, Small Arms and Light Weapons) werden im Kontext kriegerischer Auseinandersetzung als zusammenhängende Kategorie innerhalb der verschiedenen Waffensysteme gesehen und im Folgenden daher nur als Kleinwaffen bezeichnet. Umfasst sind davon alle tragbaren potentiell tödlichen Waffen, die Munition (Schrote, Geschosse, Projektile) durch Explosion ausstoßen oder abwerfen. Nicht darunter fallen antike Waffen, also grundsätzlich solche, die vor 1899 hergestellt wurden.
Nach Definition der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), vgl. Dokument zu SALW vom 24. November 2000, sind Kleinwaffen solche, die von einer Person allein bedient werden können, also Revolver, Selbstlade- und Maschinenpistolen, (Sturm-, Maschinen-) Gewehre und Karabiner. Darunter fallen zudem schultergestützte Boden-Luft-Flugabwehrraketensysteme, sogenannte MANPADS (Man Portable Air Defense System).
Leichte Waffen dagegen sind Waffen, die für die kollektive Verwendung mehrerer Personen bestimmt sind, insbesondere schwere Maschinengewehre, Mörser mit einem Kaliber von unter 100 mm, Leichtgeschütze, tragbare Granatwerfer und Flug- oder Panzerabwehrkanonen sowie tragbare Abschussgeräte für Panzer- und Flugabwehrflugkörper und -raketen.
Kleinwaffen sind, verglichen mit schweren Kriegsgeschützen, um einiges leichter auch unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten und damit nicht nur Angelegenheit zwischenstaatlicher Konflikte, sondern vor allem der Bewaffnung sich aus der Zivilbevölkerung heraus entwickelnder militärischer Bewegungen und terroristischer Gruppierungen. Gerade die Proliferation illegaler Waffen ist ein Faktor, der der Beständigkeit nachhaltiger Friedensschaffung im Wege steht: Die Verbreitung von Kleinwaffen ist bedeutend schwerer zu erfassen als militärische Bestände, besonders, wenn es sich nicht um reguläre militärische Einsatzkräfte handelt, sondern um autonom mobilisierte Gruppierungen. Und wo Konflikte zwischen nichtstaatlichen Akteur*innen und das Vorhandensein effizient letaler Schusswaffen zusammenkommen, resultieren zwangsläufig kämpferische Auseinandersetzungen, die nicht mehr Kriege im klassischen Sinne sind, also solche, in denen staatliche Akteur*innen sich zu bilateraler kämpferischer Auseinandersetzung begegnen. Dagegen meint der moderne, unkonventionelle Kriegsbegriff Szenarien, in denen sich Streitparteien gegenüber stehen, die nicht ausschließlich staatliches reguläres Militär sind und staatliche (Territorial-) Konflikte aushandeln, sondern das Aufeinandertreffen einer Vielzahl verschiedener Bewegungen, die für verschiedene Anliegen kämpfen und sich nicht an bilateral vereinbarte Kampfbedingungen halten, aber bedingungs- und rücksichtslos für ihr Anliegen kämpfen - und die eine erhebliche Gefahr für unbeteiligte Dritte mit sich bringen. So bezeichnete Kofi Annan den illiziten, also einen nicht verbotenen, aber ethisch problematischen, Waffeneinsatz solcher Kleinwaffen im Rahmen seiner Millenniumsrede im Oktober 2000 als „Massenvernichtungsmittel“.
Zwischen diesen Parteien besteht meist ein Gefälle in Ausrüstung und Organisation (daher spricht man auch von einem asymmetrischen Konflikt). Meist ist die (vermeintlich) überlegene Partei das reguläre Militär einer Regierung und die kleineren Kriegsparteien Widerstands- und Untergrundbewegungen (siehe historische Bezeichnung „Guerillakrieg“). Letztere haben oft den Vorteil der Ortskundigkeit auf ihrer Seite und den ideologischen Rückhalt der Gesellschaft, ob aus eigenem Antrieb dieser oder zum Zwecke des gewaltsamen Kampfes durch die Bewegung herbeigeführt. In sogenannten Konflikten niedriger Intensität widersetzt sich die unterlegene Partei ihrer geringen Aussicht auf Erfolg dadurch, über längere bis jahrzehntelang andauernde Zeiträume kleine, gezielte Angriffe auf die überlegene Partei zu verüben (Zerstreuungstaktik) und sich dabei des Hinterhaltes und der Überraschungsangriffe zu bedienen. Daher werden diese Konflikte oft auf dicht besiedelte Gebiete ausgeweitet, auch, um Bevölkerung und Infrastruktur als menschliches Schutzschild gegenüber Streitkräften Dritter oder regulärer Kampftruppen zu verwenden - und damit die Zivilbevölkerung gewaltsamen kriegerischen Auseinandersetzungen auszuliefern.

Probleme und Lösungsansätze

Durch die Bewaffnung mit Kleinwaffen, deren Präzision und Intensität mit dem technischen Voranschreiten des Waffenbaus deutlich zugenommen hat, sind Kämpfende, die nicht den regulären Streitkräften angehören, zunehmend in der Lage, durch gezielte, kleinere Attacken und überlegene Kenntnis der Kampfschauplätze außerhalb festgesetzter „Schlachtfelder“ konventionelle Streitkräfte zurückzuschlagen.
Die Wirksamkeit bisher in Kraft getretener Rüstungsabkommen wird durch immer hochwertiger und zuverlässiger werdende, leichter verfügbare Kleinwaffen gehemmt. Gerade, da die getroffenen Klassifizierungen kontemporärer Waffensysteme immer weniger zutreffend sind. So erfasst die symmetrische Abstufung von Waffenklassifikationen lediglich Quantität und Art der Waffen, ohne sie nach ihrer Effizienz im Kampfgeschehen und ihrer Gefährlichkeit für die zivile Bevölkerung zu beurteilen. Damit unterliegt der Rückschluss auf das Gefährdungspotential durch die dahinterstehenden Streitkräfte und Bewegungen einer hohen Fehlerhaftigkeit.
Die bisher (beispielsweise im Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa) verwendete symmetrische Rüstungskontrolle ist die Abstufung verschiedener Waffensysteme nach ihrer Bauart und Nutzungsweise, also eine rein technische Typisierung, und der daraus gefolgerten Zuordnung einer Gefährdungsklasse. Dagegen verfolgt der asymmetrische Ansatz eine Definition von Waffensystemen, die sich (ähnlich der Klassifikation von Waffen in Ego Shooters) daran bemisst, welche technischen Merkmale der Waffe über ihre bloße Konstruktion hinaus anhaften und welche Aussage diese Merkmale bezüglich der Effizienz, also Präzision, Geschwindigkeit und Intensität der Waffe erlauben.
Ein weiteres Problem liegt darin, dass Kleinwaffen bedeutend leichter (illegal) in Umlauf zu bringen sind als schweres militärisches Geschütz und anschließend schwerer aufzuspüren und zu quantifizieren sind. Small Arms Survey, eine unabhängige Forschungseinrichtung mit Sitz in Genf, schätzt, dass sich über zwei Drittel aller Kleinwaffen weltweit (das seien etwa 650 Millionen, 250 Millionen davon in den Vereinigten Staaten) in Privatbesitz befinden, von denen wiederum der größte Teil Faustfeuerwaffen seien. Das wirtschaftliche Interesse vom Waffenhandel profitierender (Industrie-) Nationen tilgt moralische Belange nationaler Regierungen ob der Gesetzgebung und Durchsetzung dieser bezüglich des Waffenexportes: Etwa unterliegen aus der Bundesrepublik Deutschland exportierte Kleinwaffen (im Jahr 2017 im Wert von 76,5 Millionen Euro) einer Kennzeichnungspflicht, die jedoch der Schärfe der im Inland geltenden Vorschriften nicht entspricht. So ist die Umdeklarierung solcher Waffen durch Abändern der Seriennummer verhältnismäßig einfach, wodurch der tatsächliche Waffenexport schwerlich zu quantifizieren und zurückzuverfolgen ist.
Ähnliche legislative Schwierigkeiten ergeben sich auch in anderen europäischen Nationen. Sind Kleinwaffen einmal in illiziten Umlauf gebracht, wird es unmöglich, den weiteren Transfer zu kontrollieren oder den Ausgangspunkt im Nachhinein zu bestimmen und Verantwortliche zu belangen. Es mangelt auch an internationalen Abkommen, die erstens den aktuellen technischen Entwicklungsstand widerspiegeln und zweitens restriktive Bedingungen an den Waffenhandel knüpfen, um zu verhindern, dass Waffen in die Hände von Gruppen gelangen, die diese gegen Kampfeinheiten der Friedenssicherung - beziehungsweise im schlimmsten Fall gegen Zivilist*innen - einsetzen. Final stellt aber jeglicher (Schuss-) Waffengebrauch ein Mehr an Gewalt und an Gefahrenpotential dar, welches perpetuierend durch das Inumlaufbringen weiterer Waffen steigt und im Zweifel gerade ungeschützte Unbeteiligte in gewaltsame Konflikte verwickelt und in Lebensgefahr bringt.
Zwar sind die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen seit Beschluss der Einführung des UN-Waffenregisters durch die Generalversammlung am 06.12.1992 dazu angehalten, jährlich über Ein- und Ausfuhren von Waffen sowie die eigenen Waffenbestände und Beschaffungen aus nationaler Produktion zu informieren. Die Angaben sind jedoch freiwillig und erfüllen ihren Zweck, Transparenz im internationalen Waffenhandel zu fördern, nur sehr beschränkt. Das Register ist ebenfalls beschränkt auf sieben konventionelle Hauptwaffensysteme. Seit 2016 umfasst das Register allerdings auch Klein- und leichte Waffen in einer eigenen Kategorie.
Dagegen etablierte der am 24. Dezember in Kraft getretene Internationale Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT), der bisher von 100 Staaten (Stand Januar 2019) ratifiziert wurde, rechtlich bindende und weltweit einheitliche Mindeststandards für den internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern. Beinhaltet sind explizit Regulierungen von Kleinwaffen und weiten Bereichen an Munition, in Anerkennung dessen, dass diese ein erhöhtes Umleitungsrisiko bergen. Weitere wesentliche Akteure in Fragen sind das 1992 gegründete Forum für Sicherheitskooperation, eines der beiden Konsultations- und Beschlussgremien (neben dem Ständigen Rat) der OSZE, und der erste Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Hauptausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit, HA1) sowie die Abrüstungskonferenz (Conference on Disarmament, CD). Letzteres, 1979 gegründet, ist momentan das einzige ständig tagende transnationale Bündnis (mit aktuell 65 Mitgliedsstaaten), das Verhandlungen über multilaterale Abrüstungsverträge führt.
Die Arbeit dieser Institutionen beschränkt sich jedoch hauptsächlich auf die konventionelle Rüstungskontrolle, also die Begrenzung nicht-nuklearer schwerer militärischer Waffensysteme. Ein vom OSZE-Sekretariat erstelltes Konzept, das sich computergestützten Grafiken und Karten bedient, um alle aktuellen Stationierungs- und Übungsorte von Streitkräften zu erfassen („Mapping“), soll es unter Anderem erleichtern, die Quantität und Verteilung von Waffen in Betrieb zu erfassen.

Aktuelle Entwicklungen

Am 23.10.2019 reichte die Bundesrepublik Deutschland eine Überarbeitung des Wiener Dokuments zu Vertrauensbildung und Transparenz im OSZE-Raum ein, um eine Adaption an die technologische Entwicklung eingesetzter Waffensysteme zu bezwecken. Das 1990 von allen 57 OSZE-Mitgliedsstaaten ratifizierte Wiener Dokument strebt die Stabilisierung von Konflikten und die Friedenssicherung im OSZE-Raum an und baut dabei auf ein System der freiwilligen Einsichtnahme in militärische Maßnahmen der Gegenüber. Insbesondere soll die Verfolgung illegaler Waffenströme verstärkt und konsequenter durchgesetzt werden. Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) wurde 1990 von den Staaten des Warschauer Paktes und der NATO, nach jahrelangem Ringen um ein solches Abkommen, unterzeichnet. Bereits im ersten Jahr nach seinem Inkrafttreten hatte das Dokument zur Vernichtung von ca. 75.000 schweren Waffensystemen geführt. Auch hier jedoch fehlt es an der notwendigen Aufmerksamkeit gegenüber der Bedrohung, die von der Streuung von Kleinwaffen ausgeht.
Im Zuge der NATO-Osterweiterung beugten die Mitgliedsstaaten des Abrüstungsabkommens sich aber dem Druck Russlands zugunsten der russischen Militärpräsenz im postsowjetischen Raum, sodass 1999 ein angepasster KSE Vertrag (AKSE) aufgesetzt wurde, dessen Ratifizierung die Staaten jedoch 2002 endgültig verweigerten; mit Verweis darauf, dass Russland seinerseits der politisch bindenden Verpflichtung zum Abzug seiner Truppen aus Transnistrien (Moldau) sowie Abchasien und Südossetien (beide Georgien) nur teilweise nachgekommen war, worauf die russische Regierung unter Putin den Vertrag 2007 gänzlich suspendierte und 2015 kündigte. Infolgedessen fehlt es heute an einem Rechtswirkung entfaltenden Rüstungskontrollabkommen mit der russischen Föderation, zumal auch vergleichbare Verträge mit den Vereinigten Staaten in Reaktion auf die Ostraumerweiterung der NATO gekündigt wurden. Erneut entfacht durch den fünftägigen georgisch-russischen Krieg 2008 (Südkaukasus), sieht sich die eurasische Staatengemeinschaft mit einem Kräftemessen ähnlich dem des Kalten Krieges konfrontiert - nur, dass es diesmal kein Gegenüber zweier hochgerüsteter konventioneller Armeen und deren integrierter Nuklearstreitkräfte ist, sondern ein ideologischer Konflikt zwischen Russland auf der einen Seite und den ehemaligen Sowjetstaaten beziehungsweise der dort stationierten NATO-Truppen auf der Anderen. Im Rahmen des Korfu-Prozesses 2009 betonte der damalige russische Präsident Dmitri Medwedew noch die Notwendigkeit einer Reflexion der sicherheitspolitischen Ereignisse nach Ende des Kalten Krieges mit einem rechtlich bindenden Vertrag zum Ergebnis, doch endete dieser Versöhnungsnarrativ spätestens mit Amtsantritt Vladimir Putins. Mittlerweile stehen Zwischenfällen mit russischen Kampfjets, Drohungen des Kreml mit nuklearer Schlagkraft und Nuklearpotential und unangekündigte Großmanövern mit bis zu 120.000 Soldaten wieder auf der Tagesordnung.
Ein Konflikt also, der sich auf den baltischen Raum und um die Ostgrenze der NATO bzw. der Grenze zum postsowjetischen Raum („Politik des Gürtels der Instabilität“ unter Putin) in Europa verlagert hat und vielmehr den Regeln eines asymmetrischen Krieges folgt - die militärisch unterlegenen Parteien sind autonome baltische Streitkräfte. Russland profitiert zudem von seiner geologischen Position, die es erlaubt, Nachschub möglicher nachrückender NATO-Truppen sowohl aus der Luft als auch über die offene See nachhaltig zu stören. Wortwörtlich befeuert wird dieser Konflikt durch die Gewaltsamkeit, die von dem Aufprallen dieser militärischen Fronten auf zivilem Terrain ausgeht. Und die tatsächliche - nicht die drohende Gefahr - speist weniger aus dem Vorhandensein nuklearer, sonder der konkreten Verwendung leicht verfügbarer Kleinwaffensysteme.
Es bedarf also in einem ersten Schritt einer Bestandsaufnahme eingesetzter Kleinwaffen, sowie der Unterstützung nationaler Kontrollmechanismen im Aufspüren von Waffen in illegalem Besitz und gesetzlicher Einschränkungen und Verbote der Waffennutzung und des Waffenhandels.

Punkte zur Diskussion

  • Welche Faktoren begünstigen den (illegalen) Vertrieb von Kleinwaffen?
  • Welche Mechanismen können zur Kontrolle illegalen Waffenhandels ergriffen werden?
  • Welche vertraglichen Regulierung inner- und außerstaatlichen Waffenhandels bestehen in der Europäischen Union/in Europa und inwieweit können diese ausgebaut werden?
  • Welche Gefahren oder Möglichkeiten ergeben sich bezogen auf die Rüstungsindustrie aus der voranschreitenden Digitalisierung?
  • Welche Akteure des EU-In- sowie Auslandes müssen miteinbezogen werden (politisch, staatlich, in der Privatwirtschaft)?

Wichtige Dokumente

Quellenangaben und weiterführende Links

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