forum Garantie der Aktionsräume zivilgesellschaftlicher Akteure

Einführung in das Thema

Fragen zu diesem Thema können Sie an Levan Dornis ([email protected]) richten.

Hier gibt es das Handbuch zum Gremium

Hintergrund und Grundsätzliches

Obwohl sich die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten zur Garantie der Aktionsräume zivilgesellschaftlicher Akteure verpflichtet haben, ist die globale Entwicklung der Rahmenbedingungen nicht nur positiv. Selbst Staaten, die sich dem Ziel öffentlich verschrieben haben, erlassen restriktive Gesetze, die mit den Werten der internationalen Staatengemeinschaft nur schwer vereinbar sind. Obwohl es natürlich auch positive Gegenbeispiele gibt, fordert die aktuelle Entwicklung dringenden Handlungsbedarf.
Um sich den Aktionsräumen der Zivilgesellschaft zu nähern, braucht es zunächst eine Definition des Begriffs Zivilgesellschaft. Diese muss aufgrund der Umfassendheit des Konzepts Zivilgesellschaft auf mehreren Ebenen erfolgen.
Die Zivilgesellschaft setzt sich zunächst aus einer Vielzahl von bürgerlichen Organisationen und Assoziationen zusammen, die aus der Bevölkerung heraus organisiert sind und sich eine bestimmte Zielsetzung zugrunde gelegt haben. Alles zivilgesellschaftliche Handeln lässt sich also zunächst klar abgrenzen von allem staatlichen Handeln. Die Zielsetzung von zivilgesellschaftlichen Organisationen betrifft jedoch auch immer die Gesellschaft, lässt sich also auch von der Privatsphäre abgrenzen. Organisationen, die rein private, die Gesellschaft nicht betreffende Ziele verfolgen (beispielsweise Unternehmen, Familien), sind also ebenso wenig Teil der Zivilgesellschaft wie politische Parteien, Parlamente oder die Verwaltung. Dennoch gestaltet die Zivilgesellschaft den politischen Diskurs in erheblicher Form mit, indem sie in ihren verschiedenen eigenen Zielen und Handlungsweisen den politischen, staatlichen Akteur*innen kritisch gegenüber steht.
Die Zivilgesellschaft ist keine einheitliche Akteurin, im Gegenteil. Vielmehr ist die Zivilgesellschaft ein Sammelbecken höchst unterschiedlicher Akteur*innen wie freiwilliger Vereinigungen, Stiftungen, Bürgerinitiativen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Nonprofit-Organisationen (NPOs), aber auch der Presse. Diese können sowohl regional als auch national und international agieren und sehr unterschiedliche Zielsetzungen haben, haben jedoch ein gemeinsames Merkmal: Die Gemeinnützigkeit. Es können politische, karitative, soziale, kreative Anliegen vertreten werden, die jedoch allesamt die Gesellschaft voranbringen sollen. Hierbei teilen die Akteure der Zivilgesellschaft einen bestimmten Minimalkonsens. Dieser beruht im Kern auf der Anerkennung des Anderen, und dem Prinzip der Fairness, eben eines zivilen Umganges miteinander. Zivilgesellschaft steht also für ein ganzes Prinzip der Zivilität einer Gesellschaft, die tolerant, demokratisch und verantwortungsvoll ist. Zivilgesellschaft ist also kurz zusammengefasst die Gesamtheit allen bürgerlichen, gemeinwohlorientierten Engagements.

Aktuelle Entwicklungen

Weltweit lässt sich eine nicht nur positive Entwicklung der zivilgesellschaftlichen Handlungsräume beobachten. Während in einigen Staaten zunehmend Rahmenbedingungen geschaffen werden, die der Zivilgesellschaft Partizipation ermöglichen und Freiheiten gewähren, werden in anderen Staaten vermehrt Gesetze erlassen, die die Zivilgesellschaft einschränken und Engagement unterbinden. Dabei ist leider hervorzuheben, dass auch Staaten, die vermeintlich den Schutz zivilgesellschaftlichen Handelns prioritär behandeln, Gesetze erlassen, die ebendieses erschweren. So wird beispielsweise der deutschen Bundesregierung vorgeworfen, mit dem “Geordnete Rückkehr Gesetz” die Aktionsräume zivilgesellschaftlicher Akteure zu begrenzen, weil darin zwei neue Straftatbestände geschaffen werden, die zivilgesellschaftliche Unterstützung von Geflüchteten kriminalisieren.
Da die spezifischen Entwicklungen in den verschiedenen Staaten sehr weit auseinandergehen, ist eine einheitliche Darstellung der globalen Entwicklung und Zustände der Zivilgesellschaft schwer möglich. Daher hier fünf Beispiele, die verschiedene Arten der Entwicklungen bezüglich der Aktionsräume zivilgesellschaftlicher Akteur*innen darstellen:

Laos
Im südostasiatischen Laos hat die regierende Laotische Revolutionäre Volkspartei (Lao Peoples Revolutionary Party, LPRP) die Zivilgesellschaft fest in der Hand. Jegliche kritische Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragen wird weitestgehend unterbunden. So existiert seit Ende der Machtübernahme der LPRP nach Ende des Vietnamkriegs 1975 ein Ein-Parteien-System, das etwas wie eine politische Opposition und somit auch politisch kritische Bewegungen in der Zivilgesellschaft nicht zulässt. Die Freiheit der Presse und damit auch die Meinungsfreiheit ist durch staatliche Repressalien und scharfe Gesetze, die regierungskritische oder “kulturfremde” Berichterstattung unter Strafe stellen, stark eingeschränkt, obwohl die Pressefreiheit in der laotischen Verfassung verankert ist. Erst 2019 wurde die Freiheit der Berichterstattung auf Social-Media-Plattformen unter dem Vorwand, sogenannte “Fake News” zu unterbinden, durch eine Beitragsanmeldepflicht und damit einhergehende Kontrolle stark eingeschränkt. Des Weiteren hat die laotische Bevölkerung stark unter den Folgen des staatlich geduldeten Landraubs durch Kautschuk- und Holzunternehmen zu leiden, welcher weiten Teilen der Bevölkerung die Existenzgrundlage nimmt. Aktivist*innen, die Missstände in Laos anprangern, werden oftmals inhaftiert, manche sind spurlos verschwunden. Laos ist ein Beispiel für einen Staat, in dem zivilgesellschaftliche Akteur*innen so gut wie keinen relevanten Aktionsraum haben.

Aserbaidschan
Das aserbaidschanische Regime ist bemüht, in der Außenwirkung einen demokratischen und fortschrittsorientierten Staat zu präsentieren. Doch innerhalb des Landes steht die Zivilgesellschaft massiv unter Beschuss. Die aserbaidschanische Regierung setzt jegliche kritischen Organisationen unter derartigen Druck, dass diese gezwungen sind, ihre Tätigkeit niederzulegen. Gelder werden nicht weitergeleitet oder unterschlagen, die Behörden gehen in willkürlicher Manier gegen Vertreter*innen kritischer Organisationen vor. 2017 leiteten die aserbaidschanischen Behörden ein Ermittlungsverfahren gegen den Leiter der letzten unabhängigen Nachrichtenagentur des Landes ein, welches erst auf internationalen Druck hin wieder fallen gelassen wurde. Der Zugang zu den Webseiten dieser Nachrichtenagentur und anderen kritischen Quellen wird von staatlicher Seite gesperrt, um Berichterstattung über Korruption und Geldwäsche in Regierungskreisen zu unterbinden. Fast der gesamte Presseapparat Aserbaidschans ist inzwischen staatlich kontrolliert. Aktivist*innen der LGBTQ+-Community werden unter Vorwänden zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt, ebenso wie andere politische oder Jugendaktivist*innen. Bei Haftstrafen drohen in den aserbaidschanischen Gefängnissen Misshandlungen und Folter. Nichtregierungsorganisationen wie Brot für die Welt oder Amnesty Interrnational prangern an, dass es in Aserbaidschan bald keine unabhängige Zivilgesellschaft mehr geben wird.

Benin
Benin wird häufig als eine Vorzeigedemokratie in der ansonsten krisengeplagten Region Westafrika beschrieben: Seit den Neunzigerjahren existiert in Benin eine stabile Demokratie. Seither bemüht sich die beninische Regierung, die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft auszuweiten, insbesondere durch infrastrukturelle Unterstützung. Eine Politik der Dezentralisierung zur Förderung von Kommunen trägt Früchte: Durch infrastrukturelle Verbesserung und kommunalpolitische Einbindung der Bevölkerung werden Räume zur Entfaltung der Zivilgesellschaft geschaffen. Auch werden Programme zur Förderung von Jugendlichen durch die Regierung unterstützt. Doch in Benin gibt es, genau wie im größten Teil Afrikas, noch große Probleme. Trotz Fortschrittsbemühungen sind die regierenden Kräfte in Benin sehr restriktiv, was die politische Meinungs- und Aktionsvielfalt angeht. Im Rahmen der Parlamentswahlen im April 2019 wurden Demonstrationen untersagt und gewaltsam unterbunden, Internetdienste abgeschaltet und so die Möglichkeit der Zivilgesellschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit den politischen Strukturen und Themen des Landes unterbunden. Auch wurden das Streikrecht und die allgemeine Versammlungsfreiheit teilweise eingeschränkt. Benin ist ein Beispiel für ein Entwicklungsland, das sich bezüglich des Aktionsraums zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die richtige Richtung bewegt, aber noch sehr viele Entwicklungen vor sich hat.

Ungarn
Ungarn ist das einzige Land der Europäischen Union, dessen Zivilgesellschaft laut Einschätzung einiger Nichtregierungsorganisationen nur teilweise frei ist. Die Gründe hierfür sind verschieden. 2018 verabschiedete das ungarische Parlament eine Neuregelung der Verwaltungsgerichtbarkeit, welche unter anderem auch vorsah, dass die obersten Verwaltungsrichter*innen, die über die wichtigsten Fälle in Sachen Versammlungs-, Vereins- und u.U. auch Meinungsfreiheit entscheiden, von der Regierung ernannt werden. Diverse Organisationen sowie Institutionen der EU äußerten daraufhin Befürchtungen, dass die Unabhängigkeit der Justiz durch die Ernennung regierungsfreundlicher Richter*innen untergraben werden könne. Die Neuregelung steht momentan auf dem Prüfstand, die ungarische Regierung hält daran fest. Des Weiteren wird die Versammlungsfreiheit und somit die auch die Vereinigungsfreiheit durch immer restriktivere Gesetze eingeschränkt. Viele Demonstrationen von politisch oppositionell ausgerichteten Vereinigungen und Bewegungen wurden unter Vorwänden nicht genehmigt, bei stattfindenden Demonstrationen müssen Demonstrierende mit willkürlichen polizeilichen Maßnahmen rechnen. Im Rahmen der restriktiven Migrationspolitik Ungarns wird auch versucht, die Aktionsräume von Menschenrechtsaktivist*innen durch restriktive Gesetze zu beschränken. Nicht regierungskonforme Journalist*innen leiden unter negativen Kampagnen. Internationale Universitäten werden durch neue Gesetze derart eingeschränkt, dass deren Existenz gefährdet ist. Ungarn ist ein Beispiel für ein Land, in dem der Aktionsraum der Zivilgesellschaft wieder kleiner wird.

Costa Rica
In Costa Rica werden Menschenrechte und Meinungsfreiheit respektiert wie in keinem anderen lateinamerikanischem Land. Die Gesetzgebung garantiert Informationsfreiheit, Journalist*innen können frei arbeiten und sehen sich kaum Schwierigkeiten ausgesetzt. Die Wahrung der Menschenrechte ist in der Verfassung verankert und wird umgesetzt, Meinungsfreiheit wird gewährleistet. Durch die Abschaffung des Militärs in Costa Rica und eine nachhaltige Umwelt- und Sozialpolitik ist das Land als das wohlhabendste in Zentralamerika auch das Land mit den meisten Möglichkeiten, die Zivilgesellschaft zu fördern und Partizipation zu ermöglichen.

Probleme & Lösungsansätze

Wie bereits gezeigt, spielen die Aktionsräume der Zivilgesellschaft als dritte Säule der Gesellschaft neben dem öffentlichen und privaten Sektor eine essentielle Rolle für die gesellschaftliche Gesundheit, sowohl auf regionalem als auch auf nationalem und sogar internationalem Level. Der Zivilgesellschaft kommt eine zentrale Rolle im Aufbau und in der Stärkung von Demokratien zu, indem sie eine Art Vermittlerrolle zwischen Staat und Gesellschaft einnimmt. Insbesondere in der Entwicklungshilfe spielen zivilgesellschaftliche Akteur*innen eine große Rolle, da diese langfristig vor Ort Hilfe leisten. Um diese Rolle in den Staaten wahrnehmen zu können, müssen alle nationalen Gesetze die Zivilgesellschaft unterstützen. Dies beinhaltet neben der gesetzlichen Garantie von Unabhängigkeit und Diversität der Akteur*innen und ihres Engagements auch und besonders die Wahrung der Menschenrechte durch staatliche Gesetzgebung, die die Grundpfeiler für zivilgesellschaftliche Freiheit sind.
Die Realität sieht, wie in den Beispielen angedeutet, jedoch häufig anders aus. Repressive Gesetze, die die Finanzierungsmöglichkeiten, die Möglichkeiten zur Zulassung oder die Ausdrucksfreiheit von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen hemmen oder nachteilige Steuern oder Handlungsbeschränkungen vorsehen, hindern zivilgesellschaftliche Akteur*innen an der freien Entfaltung ihrer Möglichkeiten und somit die gesunde Entwicklung der Gesellschaft. Hinzu kommen offene Angriffe auf zivilgesellschaftliche Akteur*innen wie bewusste Verfolgung und Schikane von sich Engagierenden, Stigmatisierung von internationalen Hilfsorganisationen als „Scharlatane“ oder „ausländische Spione“, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen bis hin zu Ermordungen von Vertreter*innen der zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Diese Kriminalisierung und Repression sind nicht vereinbar mit den Werten der Vereinten Nationen und ihren Zielen, denen sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben: Die UN Mitgliedstaaten haben sich mit dem Unterzeichnen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum Respekt und Schutz der Zivilgesellschaft verpflichtet. Das beinhaltet die Wahrung der politischen, ökonomischen und kulturellen Rechte, sowie den Schutz der Grundfreiheiten wie Meinungsfreiheit, Ausdrucksfreiheit, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit.
Diese sind die Grundlage eines jeden zivilgesellschaftlichen Handelns, woraus sich bereits die ersten konkreten Maßnahmen zum Schutz der Aktionsräume ableiten lassen:
Die Überwindung von Krisen ökonomischer, gesundheitlicher, humanitärer oder gewalttätiger Natur, die Implementierung von Maßnahmen gegen den Terrorismus, gegen Geldwäsche, Korruption, Maßnahmen gegen Geschlechterungleichheit, gegen Diskriminierung und Stigmatisierung von Minderheiten, sowie bestmögliche Bildung in allen Schichten der Gesellschaft.
Des Weiteren muss der rechtliche Aktionsraum in jeglicher Hinsicht gewährt werden, repressive Maßnahmen wie oben beschrieben sind von der internationalen Staatengemeinschaft zu verurteilen und nicht zu dulden. Hier können die Staaten aber auch noch weiter gehen, als nur die Hindernisse für zivilgesellschaftliche Akteur*innen aus dem Weg zu räumen: Der Abbau von bürokratischen Hürden und die Erleichterung institutioneller Mechanismen in den Staaten sind erste Schritte, die gezielte Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement, unabhängig von politischer oder weltanschaulicher Ausrichtung, die nächsten. Ein demokratischer Staat, der die Zivilgesellschaft als wichtigen Teil seiner selbst anerkennt und bewusst fördert, ist der optimale Handlungsraum für zivilgesellschaftliche Akteure.
Zwar sind die hier beschriebenen Maßnahmen großteils innenpolitisch zu ergreifen, was die Vereinten Nationen vor eine große Herausforderung stellt: wegen fehlender Sanktionsmöglichkeiten können die UN nur sehr begrenzt bessere Bedingungen für die nationalen Zivilgesellschaften erzwingen. Wie das Beispiel der fallengelassenen Ermittlungen gegen die Nachrichtenagentur in Aserbaidschan zeigt, kann internationaler Druck jedoch durchaus Wirkung entfalten. Das Gremium steht deshalb nun vor der Aufgabe, wirkungsvolle Maßnahmen zu finden, die die internationale Staatengemeinschaft ergreifen kann.

Punkte zur Diskussion

  • Welche Maßnahmen können und müssen Staaten selber ergreifen, um zivilgesellschaftliche Akteur*innen zu stärken und so deren Aktionsräume zu garantieren?
  • Wie kann die Staatengemeinschaft strukturschwache Staaten dabei unterstützen, eine Aktionsplattform für zivilgesellschaftliche Akteur*innen zu bilden? Wie sollten zivilgesellschaftliche Akteur*innen hierbei selbst mit einbezogen werden?
  • Wie können die Rechte zivilgesellschaftlicher Akteur*innen auf internationaler Ebene weiter gestärkt werden?
  • Wie kann die internationale Staatengemeinschaft zivilgesellschaftliche Akteure unterstützen, die von den nationalen Gesetzgebungen an ihrer Arbeit gehindert werden?
  • Wie können zivilgesellschaftliche Akteure, die in ihren Staaten ähnlichen Herausforderungen gegenüberstehen zusammengebracht werden, um gemeinsam Lösungen zu finden und zusammen ähnliche Probleme anzugehen, besonders, wenn sie in ihren Herkunftsländern Repression erfahren? Wie sind solche Austauschmöglichkeiten zu ermöglichen, wenn Aktivist*innen am Gebrauch sozialer Netzwerke oder anderen hilfreicher Internetplattformen sowie der Ausreise aus ihren Staaten gehindert werden?
  • Welche Maßnahmen können auf internationaler Ebene gegen Staaten getroffen werden, die die Aktionsräume der Zivilgesellschaft bewusst nicht gewähren? Welche Maßnahmen können neben Sanktionen ergriffen werden? Kann beispielsweise eine erneute öffentliche Bekundung der Relevanz des Themas genug Druck auf andere Staaten ausüben, um dort innenpolitische Prozesse anzustoßen? Oder ist ein Bündnis aus Staaten denkbar, dass eigene wirtschaftliche Einbuße in Kauf nimmt, um Embargos gegen Staaten zu verhängen, die die Zivilgesellschaft einschränken?

Besonders hilfreiche Quellen

Wichtige Dokumente

Quellen und weiterführende Links

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