forum Bedrohung des internationalen Friedens durch nichtstaatliche Akteure

Einführung in das Thema

Bedrohung des internationalen Friedens durch nichtstaatliche Akteure 

Trigger-Warnung bei Recherche über die benannten (historischen sowie aktuellen) Konflikte. 

Kurzzusammenfassung 

Nichtstaatliche Akteure bedrohen beispielsweise als terroristische Organisationen zunehmend den internationalen Frieden. Dabei spielen sowohl terroristische Handlungen wie Anschläge, als auch Cyberangriffe eine Rolle. Auch Cryptowährungen und digitale Netzwerke werden von Akteuren der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität genutzt, um Menschen-, Waffen- und Drogenhandel zu betreiben. 

Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die internationale Staatengemeinschaft muss sich auch mit der effizienteren Implementierung verschiedener Abkommen befassen, um Lösungen zu beschleunigen. 

Einleitung

Nichtstaatliche Akteure (NAs, in englischsprachigen Texten “Non-State Actors”) sind “Personen oder Organisationen, die bei der Durchführung von Aktivitäten [...] nicht unter der rechtmäßigen Autorität eines Staates handelt” (https://www.un.org/Depts/german/sr/sr_03-04/sr1540.pdf). Dies können sowohl bewaffnete als auch nicht bewaffnete Gruppen und Verbände sein. Der Sicherheitsrat befasst sich im Kontext nichtstaatlicher Akteure meist mit terroristischen Organisationen und Milizen, die den nationalen oder internationalen Frieden bedrohen. Nicht nur aus völkerrechtlicher Sicht ist das Thema von großer Relevanz, denn mit dem über die Zeit steigenden Einfluss steigt auch die Bedrohung, die NAs für den internationalen Frieden darstellen. Besondere Sorgen werden dadurch hervorgerufen, dass bekannt ist, dass nichtstaatliche Akteure teilweise versuchen, in den Besitz von Massenvernichtungswaffen zu kommen. Auch grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Transnational Organized Crime, TOK), Cyber-Kriminalität und Menschenrechtsverletzungen sind für diese Thematik sehr relevant. 

Hintergrund und Grundsätzliches 

Der Sicherheitsrat hat bereits mehrere Resolutionen verabschiedet, die die Mitgliedstaaten auffordern, Maßnahmen zur Sicherung von Massenvernichtungswaffen vor Nichtstaatlichen Akteuren zu ergreifen. Die Verantwortung zur Implementierung und damit der Erfolg der Bemühungen liegt nun bei den Mitgliedstaaten. 

Durch den starken Zuwachs digitaler Möglichkeiten kommen weitere Angriffspunkte für nichtstaatliche Akteure hinzu, wie beispielsweise Systeme zur Gesundheitsversorgung, Energieversorgung und finanzielle Institutionen. 

Weitere, teils völkerrechtliche Probleme, für die internationale Staatengemeinschaft im Umgang mit nichtstaatlichen Akteuren entstehen dadurch, dass Kampfhandlungen der nichtstaatlichen Akteure oft nicht unter die gängigen Definitionen des bewaffneten Konfliktes gefasst werden können, die Kampfhandlungen innerhalb der Grenzen eines Staates ausgeführt werden oder versucht wird, Regierungen in den entsprechenden Gebieten zu etablieren. 

Die “Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege” (VVK, engl.: Commission on Crime Prevention and Criminal Justice, CCPCJ) tagt jährlich. Hier werden Empfehlungen zu den Bereichen der Verbrechensverhütung und -bekämpfung und dem Umgang mit Straftäter*innen erarbeitet. Außerdem werden weitere Programme der Vereinten Nationen (VN, United Nations, UN) gesteuert und kontrolliert und die zugehörigen Tätigkeiten regionaler und überregionaler Gruppen koordiniert. Auch das Büro der Vereinten Nationen für Drogen und Verbrechensbekämpfung (UNODC) spielt eine aktive Rolle bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. 

Als wichtige einschlägige Abkommen sind das Übereinkommen der VN zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität (UNTOC), das Übereinkommen der VN gegen Korruption (UNCAC), die International Convention for the Suppression of Terrorist Bombings (1997) und die International Convention for the Suppression of the Financing of Terrorism (1999)  zu nennen. Diese Konventionen thematisieren terroristische Akte und rufen die Mitgliedstaaten auf, Strafmaßnahmen gegen Terroristen und diejenigen, die Terrorismus finanzieren, zu ergreifen. Problematisch ist jedoch, dass die Konventionen nicht auf einzelne Individuen, die Terrorismus innerhalb der der Grenzen eines Mitgliedstaates ausüben oder finanzieren, anwendbar sind. Auch wird impliziert, dass Mitgliedstaaten keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, wenn die verantwortlichen nichtstaatlichen Akteure innerhalb des Mitgliedstaates gefasst werden, in dem der terroristische Akt begangen wurde. (Dies ist ein grundsätzliches, völkerrechtliches Problem.) Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich aber, sich gegenseitig bei der Prävention, Bekämpfung, Aufklärung und Auslieferung verantwortlicher Individuen zu unterstützen. 

Der Sicherheitsrat hat in den letzten Jahrzehnten verschiedene einschlägige Resolutionen verabschiedet, darunter S/RES/1540 (2004), S/RES/2325 (2016) und S/RES 2622 (2022) (unten verlinkt). Diese befassen sich damit, nichtstaatliche Akteure am Erwerb nuklearer, chemischer und biologischer Waffen zu hindern und Cyberangriffe zu verhindern und abzuwehren. Außerdem wurde das 1540-Komitee implementiert (https://www.un.org/en/sc/1540/), das sich mit der Verfolgung der Ziele von S/RES/1540 (2004) befasst. Diesem werden durch die Mitgliedstaaten Berichte über die nationale Lage vorgelegt (unten verlinkt). 

In den letzten Jahren wurden von den Mitgliedstaaten zwar vermehrt nationale Gesetze und Maßnahmen zur Bekämpfung der Bedrohung durch nichtstaatliche Akteure verabschiedet, aber es besteht großer Bedarf an der Unterstützung der Staaten bei der Umsetzung dieser Maßnahmen. 

Aktuelles 

Das Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität  (UNTOC) von 2006 ist ein wichtiges Instrument im Bereich der Bekämpfung nichtstaatlicher Akteure. Es sollen internationale Gesetze und einheitliche Standards für das innerstaatliche Recht geschaffen werden, sowie die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von internationaler Kriminalität gestärkt werden. 

Nach dem Clingendael Strategic Monitor von 2017 steigen dennoch die Raten von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität beispielsweise in der EU  in fast allen Bereichen. Die Tendenz ist außerhalb der EU unter anderem bei der Nachfrage nach Betäubungsmitteln, Menschenhandel, Waffenschmuggel und Geldwäsche steigend. 

Nach dem "Global Report 2020 in Trafficking in Persons” der UNODC wurden seit 2018 48.675 Fälle von Menschenhandel zur Anzeige gebracht, wobei es sich bei den Opfern zu 46% um Frauen, zu 20% um Männer, zu 15% um Jungen und zu 19% um Mädchen handelt. 50% der Opfer werden sexuell ausgebeutet. Hinzu kommt, dass viele Fälle von Menschenhandel nicht aufgedeckt werden und viele Opfer meist ihr ganzes Leben lang verschwunden bleiben. Die geschätzte jährliche Anzahl an Menschenhandel-Opfern liegt laut dem 2010 veröffentlichten Bericht „Transnational Organized Crime Threat Assessment - The Globalization of Crime“ bei 70.000 Personen jährlich, die zur sexuellen Ausbeutung in Europa enden. 

Bei der Schleusung von Migrant*innen sind die Zahlen noch deutlich höher. Nach der gleichen Statistik werden jährlich etwa 3 Millionen Migrant*innen von Lateinamerika nach Nordamerika geschleust. Die Profite liegen für die Schleuser bei etwa 6,6 Mrd. Dollar. Obwohl die Schleusungen von Afrika nach Europa mit etwa 55.000 Migrant*innen jährlich geringer sind, sind die Profite mit etwa 150 Mio. Dollar für die Schmuggler hier deutlicher höher.  

Noch profitabler ist der Handel mit illegalen Substanzen, Waffen, o.a., der zudem zu vielen gefährlichen Nebeneffekten führt, wie etwa der Verbreitung des HI-Virus über unsterile Nadeln oder steigende Todeszahlen in mexikanischen Drogenkartell-Kriegen. 

Grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ist und bleibt also ein großes Problem, das aufgrund seiner hohen Profitabilität und den immer besser dafür ausrichtbaren Strukturen durch die Globalisierung von den Vereinten Nationen dringend unter Kontrolle gebracht werden muss. 

Probleme und Lösungsansätze 

Problematisch ist, dass es mittlerweile viele Strukturen gibt, die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität begünstigen und vorher dagewesene Hürden aus dem Weg räumen. 

Ein Leitmotiv hier ist die Globalisierung. Da nationale Grenzen immer weniger relevant werden und mehr Möglichkeiten für Vernetzung bestehen, wird der TOC in einigen Bereichen der Weg geebnet. 

Digitale Netzwerke werden zunehmend auch von NAs genutzt, um terroristische Aktivitäten zu finanzieren, Mitglieder zu rekrutieren und Cyberangriffe auszuführen. Der Sicherheitsrat rief in Bezug darauf zur erhöhten Kooperation zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor auf, Regelungen und Maßnahmen zu etablieren, um Cybersicherheit vor Terroristen zu gewährleisten. Zudem müsste die Staatengemeinschaft aktiv in Techniken zur Nachverfolgung von Cryptowährungen investieren, da diese aufgrund der Anonymisierungsmöglichkeiten im Internet momentan kaum zurückzuverfolgen sind. Dies würde dazu führen, dass man die Einnahmequellen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität stoppen oder zumindest einschränken könnte. 

Ein weiterer zunehmender Faktor sind die sozialen Medien. Schon länger ist bekannt, dass Foren auf Facebook oder Instagram für den Verkauf von Waffen, Drogen, oder auch Menschenhandel genutzt werden. Ganz abgesehen von sonstiger Internetkriminalität, wie etwa Identitätsdiebstahl oder Kinderpornographie, die ohnehin durch die Digitalisierung immer mehr zunehmen, wird so über soziale Medien der schnelle Kontakt hergestellt. Hinzu kommt, dass durch die Anonymität des Internets die Anbieter kaum zurückzuverfolgen sind, und auch für potentielle Kunden der Kauf extrem vereinfacht wird. 

Eine Verbesserung könnte erreicht werden, wenn die Staatengemeinschaft mehr Druck auf die netzwerkbetreibenden Unternehmen wie z.B. Meta ausübt, um den Inhalt auf ihren Plattformen zu kontrollieren um dadurch illegale Aktivitäten verhindern zu können. 

Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UN Office for Disarmament Affairs, UNODA) steht Mitgliedstaaten in Fragen des internationalen Friedens und der Sicherheit zwar nicht explizit in Bezug auf Gefahren durch NAs zur Seite, unterstützt aber das 1540-Komitee in der Implementierung nationaler und regionaler Maßnahmen, der Koordination der Unterstützung durch internationale und regionale Organisationen und der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor. 

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO, International Atomic Energy Agency, IAEA) inspiziert nukleare Anlagen und unterstützt Mitgliedstaaten dabei zu verhindern, dass nukleares Material an NAs gelangt. 

Auch wenn mit S/RES/1540 (2004) ein rechtlicher Rahmen für die Bekämpfung von NAs steht, kann dieser nur wirksam werden, wenn Staaten auch Maßnahmen implementieren. Durch das 1540-Komitee wurde u.a. die Entsendung von Fachpersonal vorgeschlagen, das den Mitgliedstaaten bei der erfolgreichen Implementierung von S/RES/1540 (2004) helfen soll. Diese Hilfe kann durch Koordination, Bewertung von Maßnahmen und Situationen und legislativen Vorgängen realisiert werden. 

Auch die regelmäßige Vorstellung nationaler Berichte über die jeweilige Lage und die Kommunikation und Unterstützung der Staaten untereinander helfen bei der Einordnung und Bekämpfung von Gefahrenlagen. 

Die Generalversammlung geht in Resolution A/RES/74/43 (unten verlinkt) ebenfalls auf Maßnahmen ein, die terroristische Gruppierungen am Erwerb von Massenvernichtungswaffen hindern sollen. Es wird hervorgehoben, dass die internationale Kooperation gestärkt werden muss, um die generelle Verbreitung solcher Waffen zu unterbinden und auch die nationalen und regionalen Bemühungen verstärkt werden müssen.

Diskussionspunkte 

Im Folgenden sind einige Punkte aufgeführt, die in den Debatten des Gremiums relevant werden können. Diese decken den bestehenden Redebedarf zu diesem Thema jedoch nicht ab. Gerne dürfen daher weitere offene Fragen und diskussionswürdige Aspekte mitberücksichtigt werden. 

  • Welche regionalen Maßnahmen könnten zur Unterbindung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität ergriffen werden? An welchen Punkten könnte angesetzt werden? 
  • Wie können Staaten in der Bekämpfung von NAs unterstützt werden? 
  • Wie können die Betreibenden sozialer Netzwerke stärker in die Pflicht genommen werden, ihre Inhalte in Bezug auf grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zu kontrollieren? 
  • Wie können einzelne Mitgliedstaaten effizient mit der IAEO zur Eindämmung nuklearer Risiken zusammenarbeiten? 

Hinweise zur Recherche und weiterführende Links   

Ein Schwerpunkt Ihrer Recherche sollte es sein, die Positionen und Interessen Ihres Landes zum Thema herauszufinden. Achten Sie dabei immer auf Ihr eigenes Wohlergehen, da sich viele Texte auch mit Gewalt befassen. 

Haben Sie auch einen Blick darauf, dass Ihre Quellen verlässlich und seriös sind. Sie können beispielsweise mit den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung oder NGOs beginnen. 

Unter diesem Link finden Sie nationale Berichte einzelner Staaten aus dem 1540-Komitee: https://www.un.org/en/sc/1540/national-implementation/national-reports.shtml

Begriffslexikon 

 

Transnational Organized Crime (TOC): grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. 

 

United Nations Convention against Transnational Organized Crime: UNTOC, Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität. 

 

Cryptowährung: digitale (Quasi-)Währungen mit einem meist dezentralen, stets verteilten und kryptografische abgesicherten Zahlungssystem (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kryptowaehrung-54160). 

 

Miliz: reguläre oder militärähnliche organisierte Polizeikräfte bzw. militärische Kräfte, wie Bürgerheere oder Widerstands- bzw. Untergrundgruppen (https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/296435/miliz/). 

 

Bewaffneter Konflikt: Der völkerrechtliche Begriff “Krieg” im klassischen Sinne ist maßgeblich durch zwei Merkmale gekennzeichnet: Zum einen muss ein bewaffneter Kampf zwischen Staaten oder Staatengruppen stattfinden; zum anderen bedarf es des Eintrittes des Kriegszustandes in Form einer Kriegserklärung oder durch das Stellen eines Ultimatums. Der Sammelbegriff “internationaler bewaffneter Konflikt” umfasst sämtliche Erscheinungsformen zwischenstaatlicher Anwendung von Waffengewalt (https://www.bundestag.de/resource/blob/494606/1e69675dfb469de68e2ba1d507324395/WD-2-175-07-pdf-data.pdf). 

Quellen 

Resolution S/RES/1540 (2004): https://www.un.org/Depts/german/sr/sr_03-04/sr1540.pdf

Resolution S/RES/2560 (2020): https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N20/387/64/PDF/N2038764.pdf?OpenElement

Resolution S/RES/2396 (2017): https://www.un.org/depts/german/sr/sr_17/sr2396.pdf

Resolution S/RES/1540 (2004): https://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/1540%20(2004)

Resolution S/RES/2325 (2016): https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N16/442/57/PDF/N1644257.pdf?OpenElement

Resolution A/RES/74/43 (2019): https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N19/412/59/PDF/N1941259.pdf?OpenElement

DDVN: Interview der deutschen Gesellschaft der Vereinten Nationen. Cyber Warfare. 2018. URL: https://dgvn.de/meldung/ein-cyberangriff-laesst-sich-auch-mit-mitteln-der-diplomatie-beantworten/

UN: Global Report on trafficking in persons. 2020. URL:  https://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/tip/2021/GLOTiP_2020_Global_overview.pdf.  

UNODC: Bedrohungsanalyse der Globalization of Crime über Organisierte Verbrechen. 2010. URL: https://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/tocta/TOCTA_Report_2010_low_res.pdf

Bernstorff, Jochen von: Konferenzentwurf der Konrad Adenauer Stiftung von 2007 über Nichtstaatliche Akteure in der Rechts- und Politikgestaltung. URL: https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=5659b0b2-f3dc-55a3-9e52-0003f5b99a7e&groupId=252038

Friedensbüro Salzburg whywar: Nichtstaatliche Akteure. URL: http://www.whywar.at/akteure/nicht-staatliche-akteure/

Auswärtiges Amt Internationale Zusammenarbeit gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. 2021. URL: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/terrorismus-kriminalitaet/organisierte-kriminalitaet/209840

Frontex: Cross-border Crime. URL: https://frontex.europa.eu/we-support/cross-border-crime/

UN: Übereinkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. 2006. URL: https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/menschenhandel/uno-uebereinkommen-bekaempfung-organisierten-kriminalitaet-nr-2-06

NMUN: Security Council. Background Guide. Addressing Threats to International Peace and Security from Non-State Actors. 2022. URL: https://www.nmun.org/assets/documents/conferences/ny/ny22-bgg-sc.pdf

UN: 1540 Committee. URL: https://www.un.org/en/sc/1540/

UN: 1540 Committee. Fact Sheet. URL: https://www.un.org/en/sc/1540/1540-fact-sheet.shtml

UN: 1540 Committee. National Reports. URL:  https://www.un.org/en/sc/1540/national-implementation/national-reports.shtml

UN: National Action Plans Can Help States Prevent Terrorists from Acquiring Weapons of Mass Destruction. Meetings Coverage and Press Releases. 2019. URL: https://www.un.org/press/en/2019/sc13742.doc.htm


 

 

 

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