forum Rechtlicher Rahmen für die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung des Weltraums

Einführung in das Thema

Einleitung

Schon immer träumt die Menschheit davon, unseren Heimatplaneten verlassen und in die große Weite des Universums reisen zu können. Wir könnten nun die erste Generation sein, für die die Besiedelung des Mars mehr als nur Fiktion ist. Im Laufe der Geschichte wurde das Thema Raumfahrt mal mehr und mal weniger stark in den Mittelpunkt der Weltpolitik gestellt. Den bis dato größten Auftritt hatte die Raumfahrt sicherlich, als John F. Kennedy die erste Mondlandung sogar als Ziel einer ganzen Nation ausgab. Mit der Mondlandung der US-Amerikaner erlebte die Menschheit zum ersten Mal, wie ein Mensch die Erde verlassen hatte, auf einem anderen Himmelskörper landete und auch wieder heil zur Erde zurückkehrte. Zu dem zur damaligen Zeit begonnen Wettlauf um das All zwischen den USA und der Sowjetunion, stießen im Laufe der Zeit immer mehr Raumfahrtnationen dazu, die sich auch ihren Platz in der Geschichte der Weltraumentdeckung sichern wollten. Neben den verschiedenen Nationen beteiligen sich inzwischen auch immer mehr private Unternehmen an der Erkundung des Alls und versuchen den Weltraum langfristig wirtschaftlich nutzbar zu machen.

Hintergrund und Grundsätzliches

Bereits vor der ersten Mondlandung im Jahr 1969 wurde im Jahr 1959 der Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums eingerichtet. Dieser Ausschuss erarbeitete den 1967 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Weltraumvertrag, der verhindert, dass einzelne Staaten Himmelskörper besetzen.

Dieser Vertrag ist wegweisend, auch und gerade für das heutige Weltraumrecht und enthält Regelungen zu den verschiedensten Aspekten des Weltraumrechts. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich in Artikel 1 zur Erforschungs- und Nutzungsfreiheit des Weltalls für alle Staaten. Dies bedeutet, dass es allen Staaten freisteht, den Weltraum, den Mond und andere Himmelskörper gleichberechtigt und unter Wahrung des Völkerrechts zu nutzen. Dieser Rechtsstatus führt dazu, dass der Weltraum ein sogenannter “hoheitsfreier Gemeinschaftsraum” ist - genauso wie die Hohe See, die Tiefsee und die Antarktis. Kein Staat darf also Hoheitsgewalt im Weltraum ausüben. In Artikel 2 des Weltraumvertrags wird das Verbot der nationalen Aneignung festgelegt. Dieses Aneignungsverbot bedeutet, dass der Status der Hoheitsfreiheit gewährleistet bleiben muss. Gelegentlich wird behauptet, dass Eigentumserwerb durch Privatpersonen oder Unternehmen dem Aneignungsverbot nicht entgegensteht und dementsprechend zulässig sei. Im weiteren Verlauf der Resolution wird auf das Verbot von Kern- und Massenvernichtungswaffen und zur Verantwortlichkeit jedes Vertragsstaates auch für private Raumfahrtaktivitäten eingegangen. Außerdem wurde festgelegt, dass Staaten für die von ihnen ins All beförderten Objekte haften. Im Gesamtkontext bedeutet dies für die unterzeichnenden Staaten auch, dass neben Verboten für militärische Zwecke, die Nutzung des Weltalls für friedliche und wirtschaftliche Zwecke explizit erlaubt ist.

Im Laufe der letzten Dekaden wurden weitere Verträge geschlossen, die den Weltraumvertrag in seiner ursprünglichen Form ergänzen. So wurde 1968 das Weltraumrettungsübereinkommen ausgehandelt, 1972 das Weltraumhaftungsübereinkommen, im Jahr 1975 das Weltraumregistrierungsabkommen und 1979 das (von nur sehr wenigen Staaten ratifizierte) Mondabkommen.

Während im Weltraumvertrag einige Regeln festgelegt sind, bleibt die Resolution bei der genauen Definition des Weltraum vage. Als untere Grenze haben sich etwa 100 Kilometer über dem Meeresspiegel etabliert, für eine äußere Grenze gibt es hingegen keine Konvention.

Neben der Kernfrage, wie ein rechtlicher Rahmen zur nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung des Weltraums aussehen kann, müssen auch Antworten auf die Frage gefunden werden, wie mit der Situation umgegangen werden kann, dass derzeit Staaten sehr unterschiedlich weit entwickelte Raumfahrtprogramme haben. Dabei gibt es Staaten, die durch Erfahrungen aus erfolgreichen Missionen in der  Vergangenheit und große Raumfahrtbudgets bessere Voraussetzungen für eine schnelle wirtschaftliche Nutzung des Weltraums haben als Nationen, die sich mitunter noch gar nicht mit dem Thema Raumfahrt befasst haben.

Aktuelles

Als zentraler Ausschuss für Fragestellungen rund um das Weltraumrecht wurde im Jahr 1959 das Committee on the Peaceful Uses of Outer Space (COPUOS) gegründet. Der Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraum besteht aus einem Hauptausschuss und zwei Unterausschüssen und trifft sich jeweils einmal jährlich.

Neben den Nationen, die bereits seit vielen Jahren Raumfahrt betreiben, investieren auch immer mehr kleinere Nationen in Weltraumforschung. Während im Kalten Krieg die Raumfahrt aus nationalen Prestigegründen gefördert wurde, versuchen sich mittlerweile auch immer mehr Unternehmen an der langfristig erfolgreichen wirtschaftlichen Nutzung des Weltalls. An dieser Stelle sei exemplarisch auf zwei Unternehmen eingegangen: Während Blue Origin sich derzeit hauptsächlich auf die Bereiche Raketenentwicklung und Mondlandefähren fokussiert, macht das Unternehmen SpaceX mit anderen Projekten auf sich aufmerksam. So bringt SpaceX derzeit anhand des Projekts “Starlink” Satelliten in großer Stückzahl in den Orbit, mit dem Ziel langfristig günstig sehr viele Menschen mit Internet zu versorgen. Neben all den Vorteilen einer kostengünstigen Internetversorgung, stellt die große Anzahl an Satelliten im All ein großes Problem für diverse Weltraummissionen dar. Denn durch immer mehr (alte) Satelliten, wird nicht nur die Gefahr der Kollision von bemannten Raumfahrzeugen mit Weltraumschrott merklich größer, sondern durch die Kollision von einzelnen Teilen untereinander bei hoher Geschwindigkeit entsteht auch immer mehr kleinteiliger und damit schwieriger zu beobachtender Weltraumschrott. Auch darüber hinaus hat SpaceX klare Visionen, für die es eines rechtlichen Rahmens bedarf. So möchte das Unternehmen die Technologie herstellen, mit der es möglich sein soll, andere Planeten zu kolonisieren. Daher sollte eine Resolution auch hierauf eingehen.

In der Resolution A/RES/62/217 der Generalversammlung wurde im Jahr 2008 durch einen Verweis auf den Bericht von COPUOS unter anderem auf zwei Hauptursachen von Weltraumschrott verwiesen. Dies sind zum einen auseinanderbrechende Objekte und zum anderen im Laufe des Betriebs abgestoßene Umlaufstufen beispielsweise von Trägerraketen. Weiterhin wird für die Zukunft erwartet, dass durch Kollision entstehende Kleinteile eine weitere Ursache für mehr Weltraumschrott werden.

Probleme und Lösungsansätze

Der Weltraum ist nicht der einzige hoheitsfreie Raum, mit dem sich die Vereinten Nationen beschäftigen oder beschäftigt haben. Eine mögliche Lösung besteht sicherlich darin, die Ansätze aus dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) zu übernehmen. In diesem Abkommen werden verschiedene Zonen im Ozean, jeweils abhängig von ihrer Entfernung zum Ufer, definiert. Die äußerste Zone wird dabei Hohe See genannt und darf laut UNCLOS von keinem Staat seiner Souveränität unterstellt werden. Dementsprechend steht die Hohe See allen Staaten offen - egal ob es sich um Küsten- oder Binnenstaaten handelt. Das bedeutet, dass jeder Staat die Freiheit der Schifffahrt, die Freiheit des Überflugs, die Freiheit unterseeische Kabel bzw. Rohrleitungen zu verlegen, die Freiheit der Fischerei und die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung hat.

Allerdings führt diese Festlegung der Hohen See als hoheitsfreier Raum zu einigen Problemen: Während in den 1950er Jahren der Fischbestand in den Weltmeeren noch als nahezu unerschöpflich galt, ist er das heute schon lange nicht mehr. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation gelten derzeit etwa ein Drittel aller Fischbestände als bis an die biologische Grenze erschöpft, ganz zu Schweigen von weiteren 60% der Bestände, die bereits völlig erschöpft sind. Nach UN-Berechnungen ist bei einer Fortsetzung der bisherigen Fischereimethoden spätestens 2050 keine kommerzielle Fischerei mehr möglich. Auf Hoher See ist die wirtschaftliche Nutzung der Meere sehr gut ohne territoriale Ansprüche möglich - sowohl die Fische als auch die Fangflotten bewegen sich auf dem Ozean. Im (Weltraum-)Bergbau stellt sich die Sache schon etwas schwieriger dar: Wo einmal seltene Erden aus dem Boden geholt worden sind, kann schlecht ein weiteres Mal Bergbau betrieben werden.

Ein weiteres Problem derzeitiger Raumfahrtmissionen sind die hohen Kosten. Bis vor wenigen Jahren waren Raumfahrtmissionen stark staatlich finanziert und organisiert. Mittlerweile gibt es neben den bereits angesprochenen Unternehmen SpaceX und Blue Origin auch diverse junge Unternehmen, die sich beispielsweise auf die Entwicklung von Satelliten spezialisiert haben. Diese neue Konkurrenz innerhalb der Branche bringt alle Beteiligten voran: Während große Staaten wie die USA ihre Astronauten nun wesentlich kostengünstiger beispielsweise zur Internationalen Raumstation ISS schicken können, arbeitet SpaceX an innovativen Methoden für Flüge ins Weltall. Wo bisher meist einmal verwendbare Raketen eingesetzt wurden, könnten schon bald wiederverwendbare und damit im Vergleich nachhaltigere Transportmittel in den Weltraum zur Verfügung stehen. Auch wenn immer noch sehr viel Treibstoff für die Reise ins All vonnöten ist, ist die mehrfache Nutzung von Raumfähren sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung ist also untrennbar mit den Transportmöglichkeiten zwischen der Erde und dem extraterrestrischen Raum verbunden. Auch für Staaten mit kleineren Raumfahrtbudgets, wie beispielsweise der Großteil der Entwicklungsländer, liegen die Vorteile privater Raumschiffentwicklung auf der Hand: Statt wie in den vergangen Jahrzehnten viel Geld in die Forschung und Entwicklung von eigenen Raumfahrtprojekten zu stecken, können in Zukunft die  benötigten Raumfähren, gerade für ärmere Länder, durch private Unternehmen viel einfacher zur Verfügung stehen.

Ein weiteres, oben bereits skizziertes Problem, besteht in der steigenden Menge an Weltraumschrott, der bei nahezu jeder Weltraummission eine größer werdende Herausforderung darstellt. Die europäische Raumfahrtbehörde ESA kooperiert hier für ein Pilotprojekt mit einem Schweizer Start-up Unternehmen, um im erdnahen Orbit Teile einer Rakete einzusammeln. Sicherlich ist das Einsammeln von Weltraumschrott eine gute Idee, dennoch sollte langfristig der Fokus eher auf der Vermeidung von Weltraumschrott an sich liegen. Auch hier bieten innovative und wiederverwendbare Raketen große Chancen.

Punkte zur Diskussion

  • Wie können in einem rechtlichen Rahmen die Interessen von großen und kleinen Staaten, von entwickelten und Entwicklungsländern und von staatlichen und nicht-staatlichen Raumfahrtakteuren angemessen berücksichtigt werden?
  • Wie kann ein vorzeitiges Erschöpfen der Ressourcen, analog zur Überfischung auf Hoher See, verhindert werden? Oder gibt es überhaupt das Problem der “Überfischung” in einem unendlich großen Weltall?
  • Wie kann eine nachhaltige wirtschaftliche Nutzung des Weltraums funktionieren, wenn der Status der Hoheitsfreiheit gewahrt bleiben soll? Muss der Status der Hoheitsfreiheit im All überhaupt gewahrt bleiben?
  • Wie kann das zunehmende Problem von immer mehr Weltraumschrott wirksam und nachhaltig beseitigt werden?
  • Wie kann nicht nur die wirtschaftliche Nutzung des Weltalls an sich, sondern auch der Transport ins Weltall und zurück nachhaltig wirtschaftlich sinnvoll gestaltet werden?

Besonders hilfreiche Quellen

Wichtige Dokumente

Quellenangaben und weiterführende Links

Bei Fragen zum Text können Sie sich an Marcel Machauer unter [email protected] wenden.

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